Keine Leistung erhalten dank Digitalisierung!

Begonnen von Malso, 03. April 2023, 22:30:52

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Malso

@Ratlos

Wir haben erst 14:01 Uhr. Du kannsst dein JC anrufen und Scheck verlangen weil du sonst kein Geld über die Feiertage hast.
Du kannst aber auch die BA in Nürnberg anrufen und dich beschweren.
Die haben zwar keine Weisungsbefugnis setzen sich aber direkt mit dem obersten Direktor deines JC in Verbindung. Dann gehts fast immer sehr schnell :ok:
Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 14:23:22Wenn mit hinreichender Sicherheit klar isst dass du Anspruch hast, müssen sie einen Vorschuss auszahlen

Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 14:23:22Wenn mit hinreichender Sicherheit klar isst dass du Anspruch hast, müssen sie einen Vorschuss auszahlen

Ja da der Antrag gestern bei denen eingegangen ist, hätte ich Anspruch gehabt.
Guter Tip mit Nürnberg, kann ich ja Morgen da mal anrufen.
Die Strecke 2 mal am tag zu Fuß, ist selbst mir als sportlicher Mensch zu viel.

Malso

@Heike

geh mal auf den Link von Ottokar, 04. April 2023 10:17:35, könnte auch für dich interessant sein.


Malso

Heute kurz vor Bankenschluss war mein Geld auf Konto!
Aaaaber, nicht die Summe die ich normal erhalte. Ist auch nicht das erste mal das sowas passiert, dann kriege ich das sozusagen in Raten ...
Passiert immer dann wenn mein SB mal wieder nicht im Amt ist.

War erstmal Einkaufen und habe die Miete Überwiesen, alles andere muss dann warten.

Frage mich allerdings, warum die das nicht hinbekommen?

Malso

Hallo,

ostern ist vorbei und mein Sachbearbeiter wieder im Amt ...

Da mir seine Vertretung ja das Geld bis auf meine Nebenkosten überwiesen hat, habe ich heute den SB angerufen und mal gefragt, wann ich denn die Nebenkosten erhalten werde.
Daraufhin ging er mit mir am Tel. die Ungereimtheiten mal durch von Dezember an. Er stutze über zwei kleine Zahlungen die mein Vermieter mir überwiesen hat im Dezember. Wo ich doch vor Ostern noch am Hungertuch genagt hätte. Ich erklärte ihm das ich so nett war und meinem Vermieter was besorgt habe und dafür die Zahlungen waren. ich fand das ehrlich gesagt recht höhnisch.

Des weiteren sagte er, meine Wohnung sei zu Teuer, ja nee ist klar, die wurde damals bevor ich den Vertrag unterschrieb von den Kosten voll beim Amt anerkannt. Ich hatte noch nie eine so günstige Wohnung mit Garten. Um genau 12,00 € sei sie zu Teuer.

Wie kann etwas jetzt zu Teuer sein, was damals anerkannt wurde sowohl die Miete wie auch die Nebenkosten? Das würde ja bedeuten, wenn eine andere Wohnung günstiger wäre, senkt unsere ach so tolle Optionskommune gleich die Kosten.
Davon mal ab, meine Nebenkosten sind in all den Jahren hier im Dezember 2022 um 2,00€ gestiegen. Mein SB hat die anstandslos seit Dezember überwiesen.

Die nun noch immer fehlenden NK für April wird er zunächst nicht Überweisen, ich soll mit meinem Vermieter klären warum ich die NK dem Vermieter in bar gebe, anstatt die per Konto zu Überweisen.
Nun habe ich so wohl Miete und NK schon Bezahlt und mein VM ist im Urlaub, womit ich wieder zum Ende des des Monats ohne Geld da stehen werde.


Sheherazade

Zitat von: Malso am 13. April 2023, 17:38:23Die nun noch immer fehlenden NK für April wird er zunächst nicht Überweisen, ich soll mit meinem Vermieter klären warum ich die NK dem Vermieter in bar gebe, anstatt die per Konto zu Überweisen.

Hast du wenigstens Quittungen für dieses doch sehr ungewöhnliche Mietzahlungsmodell oder steht das vielleicht sogar so im Mietvertrag drin?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Zitat von: Malso am 13. April 2023, 17:38:23Nun habe ich so wohl Miete und NK schon Bezahlt
Und als Beweis für die Zahlung hast du ja eine Quittung (Empfangsbekenntnis) - das reicht doch. Wie du zahlst geht dem JC doch nichts an.

Malso

@ Sheherazade
@ Ratlos

Ja mein Vermieter gab mir immer eine Quittung für jede Zahlung.

Irgendwie wollen die halt das alles a Konto läuft.

Sheherazade

Zitat von: Malso am 13. April 2023, 20:24:38Ja mein Vermieter gab mir immer eine Quittung für jede Zahlung.

Und davon hat das Jobcenter auch Kopien, wenigstens gesehen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Malso

@Sheherazade

Ja die habe ich bei dem vorherigen SB immer mit der Weiterbewilligung eingereicht.

Ottokar

Verstehe ich das richtig: Es gibt einen Bewilligungsbescheid, in welchem auch die Nebenkosten bewilligt wurden, aber das JC zahlt den Betrag nicht aus?
Wie lange willst du dieses Spielchen des JC noch mitmachen?
Ich würde hier sofort beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des bewilligten ALG II zu verurteilen.
Begründung: die Leistung wurde bewilligt, das JC weigert sich aber ohne Angabe von Gründen, diese in der bewilligen Höhe auszuzahlen. Ausgezahlt wurden nur der Regelsatz plus Kaltmiete, die bewilligten Betriebskosten jedoch nicht. Auf telefonische Nachfrage wurde lediglich erklärt, dass die Betriebskosten weiterhin nicht ausgezahlt werden.

Das SG wird daraufhin einen Beschluss erlassen, mit welchem du das ALG II bzw. den fehlenden Restbetrag pfänden lassen kannst.
Parallel würde ich dem JC mitteilen, dass ich wegen der Nichtzahlung der bewilligten Leistung Klage erhoben habe und nach Vorlage des Beschlusses einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen werde.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Malso

@Ottokar

in dem aktuellem Bescheid wurden die Unterkunftskosten ohne NK bewilligt. Da aus meinen Kontoauszügen nur einmal eine Überweisung der NK hervor geht. Diese hat mein Vermieter dann blöderweise wieder an mich zurücküberwiesen. Da ich die ja immer bar bezahle. Sobald ich den Nachweis der Zahlungen erbringe, werden diese mir überwiesen vom Amt.

Der SB zog sich des weiteren noch an zwei Zahlungen hoch, die mir mein Vermieter sendete, ich sollte ihm etwas besorgen was auf Facebook angeboten wurde, er selbst ist nicht bei FB.

Was mich stutzig macht, meine Wohnung war bei Einzug 100% (KM und NK) H4 konform.
Als die NK um 2,00€ stiegen, hat der jetzige SB diese sofort anerkannt und ausbezahlt.
Jetzt behauptet er, die Wohnung wäre zu teuer, mündliche Begründung: Für eine Wohnung auf dem Land. Sieht aber von einer Kostensenkung ab. Er wollte dann auch gar nicht mehr darauf eingehen.
Frage: Wie kann eine einst komplett nach H4 konforme Wohnung heute zu teuer sein?


 

Sheherazade

Zitat von: Malso am 15. April 2023, 14:29:00Jetzt behauptet er, die Wohnung wäre zu teuer

Der kann behaupten, was er will, solange du nicht schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert wirst, darfst du solche Sprüche getrost ignorieren.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Malso

@Sheherazade

Ich sehe das so, eine Wohnung mit KM 250,00 und NK von 130,00, aktuell 132, kann ja wohl kaum zu teuer sein.


Sheherazade

Letztendlich ist die Angemessenheit in jeder Kommune festgelegt. Da muss man keine Meinung haben, das steht irgendwo geschrieben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Malso am 15. April 2023, 14:29:00in dem aktuellem Bescheid wurden die Unterkunftskosten ohne NK bewilligt.
Dann ist hier sofort ein Widerspruch erforderlich, andernfalls hat du keine Chance auf die NK.
Parallel beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deiner Kosten für Unterkunft und Heizung inkl. der nachgewiesenen Neben- und Betriebkostenvorauszahlungen zu verurteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.