Hilfe meine Stromkosten ruinieren mich!

Begonnen von bamhamer, 04. April 2023, 15:09:26

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bamhamer

Da ist die Frist verstrichen haben sie mir gesagt. Und das ist einer von diesen alten Verträgen wo sie gleich mal um 12 Monate verlängern dürfen!

Ratlos

Im Fall einer automatischen Vertragsverlängerung kannst du den Vertrag monatlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich nur noch auf unbestimmte Zeit. Eine automatische Verlängerung um mehrere Monate oder ein Jahr ist also nicht mehr möglich.

bamhamer

Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 17:55:54Im Fall einer automatischen Vertragsverlängerung kannst du den Vertrag monatlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich nur noch auf unbestimmte Zeit. Eine automatische Verlängerung um mehrere Monate oder ein Jahr ist also nicht mehr möglich.

Doch. Bei Bestandsveträgen von vor der Gesetzesänderung...

Kopfbahnhof

Zitat von: bamhamer am 04. April 2023, 17:57:16Doch. Bei Bestandsveträgen
Ich glaube das zieht jetzt nicht mehr mit den Bestandsverträgen.
Aber ganz genau weiß ich es nicht, versuch mal Infos darüber zu bekommen.
Oder hier weiß es gerade jemand.

Da du die Frist irgendwie hast Verstreichen lassen musst du, bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin damit leben müssen.

Ich hatte auch mal so ein ähnliches Schreiben bekommen, die wollten um die 55 Cent kWh + höherer Grundpreis.
Meine sofortige Reaktion was die Kündigung, dann gewechselt zu den örtlichen Stadtwerken.
Derzeitiger Preis bei der kWh ist 35 Cent, Grundpreis ca. 8 €.

Ratlos

Die Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist mit Termin hat schon lange an Bedeutung verloren. Zwar verlängert sich der bisherige Vertrag automatisch, bei neuen Verträgen ab März 22 nicht mehr um 1 Jahr, sondern auf unbestimmte Zeit. Einen so verlängerten Vertrag kannst Du mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Es ist also nicht mehr dramatisch, wenn der Kündigungstermin verpasst wurde.

Hier die Bestimmung aus § 41 EnWG:
Übt der Energielieferant ein Recht zur Änderung der Preise oder sonstigen Vertragsbedingungen aus, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, ohne dass vom Energielieferanten hierfür ein gesondertes Entgelt verlangt werden darf.


Hansejunge

Wo ist das Problem?

Der Stromanbieter ist verpflichtet, den Kunden 4-6 Wochen (Sondervertrag bzw. Grundversorgung) vor dem Inkrafttreten einer Strompreiserhöhung darüber zu informieren.

Dann hat der Kunde das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, der Stromlieferant ist sogar dazu verpflichet, in seinem Erhöhungsschreiben darüber zu informieren, dass der Kunde jetzt ein Sonderkündigungsrecht hat.

Anschließend geht man auf ein Vergleichsportal und sucht sich etwas anderes aus, falls etwas Günstigeres vorhanden ist.

Fertig.

bamhamer

Zitat von: Hansejunge am 04. April 2023, 21:00:31Wo ist das Problem?

Der Stromanbieter ist verpflichtet, den Kunden 4-6 Wochen (Sondervertrag bzw. Grundversorgung) vor dem Inkrafttreten einer Strompreiserhöhung darüber zu informieren.

Dann hat der Kunde das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, der Stromlieferant ist sogar dazu verpflichet, in seinem Erhöhungsschreiben darüber zu informieren, dass der Kunde jetzt ein Sonderkündigungsrecht hat.

Anschließend geht man auf ein Vergleichsportal und sucht sich etwas anderes aus, falls etwas Günstigeres vorhanden ist.

Fertig.

ja. das problem ist eben das es so aussieht, dass ich die Frist für dieses sonderkündigungsrecht nicht eingehalten habe.
Der neue stromanbieter wollte für mich kündigen und nachdem nichts passiert ist und ich mich gewundert habe, habe ich dort angerufen und die haben mir gesagt dass mein alter Anbieter ihnen gesagt hat dass mein vertrag nun erst zum Februar 2024 endet.

was bedeutet dass ich jetzt irgendwie in der falle sitze und nicht weiss wie ich mit dem geld über die runden kommen soll...

BigMama

Hast du mal versucht mit deinem.jetzigen Anbieter einen anderen Tarif zu finden, der günstiger für dich ist?
Vielleicht wäre das eine Möglichkeit.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

bamhamer

Zitat von: BigMama am 04. April 2023, 21:11:59Hast du mal versucht mit deinem.jetzigen Anbieter einen anderen Tarif zu finden, der günstiger für dich ist?
Vielleicht wäre das eine Möglichkeit.

ja die dame am telefon hat sich nicht dafür interssiert dass ich ihr gesagt habe dass ich das nicht zahlen kann. ich habe denen jetzt eine email geschickt aber bisher kam keine antwort...

hoffe da kommt noch was...


https://www.verivox.de/strom-gas/ratgeber/vertragslaufzeit-und-vertragsverlaengerung-1119670/

da steht dass altverträge vor dem 1.märz 2022 abgeschlossen wurden diese neue Regelung nicht gilt. mein vertrag wurde am 1.2.2022 abgeschlossen was widerrum bedeutet dass ich jetzt so wie es aussieht in diesem Tarif gefangen bin und mich verschulden muss oder mir der Strom abgedreht wird...

orpheus

Also laut meiner Rechnung ist der Abschlag deutlich zu hoch. Korrigiert mich, wenn ich einen Denkfehler habe

1247kwh x 0,40  = 498,80
312kwh x 0,6407 = 199,90
Gesamtverbrauchspreis 698,70
dazu Grundgebühr        140,84
Gesamtjahrespreis         839,54

Das ergibt sogar bei 11 Abschlägen nur einen Monatsbetrag von 76,37.
Du hast das Recht, die Abschläge entsprechend anpassen zu lassen.
Schau mal hier https://www.test.de/Stromrechnung-Was-tun-wenn-der-Versorger-zu-hohe-Abschlaege-ansetzt-4988652-0/
   
     

Ratlos

#25
An deiner Stelle würde ich mal Abs. 2 in Antwort Nr. 19 lesen und danach § 41 EnWG.
Glaube nicht dass dein Versorger dann noch versucht das Gesetz auszuhebeln.
Wenn doch wäre eine saftige Beschwerde bei der Bundesnetzagentur der nächste Schritt

orpheus

Zitat von: Ratlos am 05. April 2023, 10:50:24An deiner Stelle würde ich mal Abs. 2 in Antwort Nr. 19 lesen und danach § 41 EnWG.
Glaube nicht dass dein Versorger dann noch versucht das Gesetz auszuhebeln.
Wenn doch wäre eine saftige Beschwerde bei der Bundesnetzagentur der nächste Schritt

Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung war der 1.2.23. Da hätte der Vertrag problemlos gekündigt werden können. Ich denke nicht, daß man 2 Monate später auf einmal mit einer Sonderkündigung durchkommen wird.
Ich würde darauf bestehen, die Abschläge entsprechend des errechneten Verbrauchs zu reduzieren und dann rechtzeitig vor Ablauf des Jahres kündigen. Danach gibt es keine  unerwünschten Vertragsverlängerungen mehr.

Ratlos

Es geht doch hier nicht um das Sonderkündigungsrecht sondern allein um den Gesetztext. Und der ist ja wohl recht verständlich geschrieben.
Zitat von: bamhamer am 04. April 2023, 17:57:16Doch. Bei Bestandsveträgen von vor der Gesetzesänderung...
Wenn er alles glaubt was Versorger so labert, dann muss er halt zahlen. Mir kann das egal sein

orpheus

Zitat von: Ratlos am 05. April 2023, 13:17:50Es geht doch hier nicht um das Sonderkündigungsrecht sondern allein um den Gesetztext. Und der ist ja wohl recht verständlich geschrieben.
Zitat von: bamhamer am 04. April 2023, 17:57:16Doch. Bei Bestandsveträgen von vor der Gesetzesänderung...
Wenn er alles glaubt was Versorger so labert, dann muss er halt zahlen. Mir kann das egal sein

Sowas labert nicht nur der Versorger, sondern wird auch auf der Seite der Bundesnetzagentur so kommuniziert.
Für Verträge, die vor dem 1.3.22 abgeschlossen wurden, sind Vertragsverlängerungen von 1 Jahr zulässig.

bamhamer

Zitat von: orpheus am 05. April 2023, 15:09:30
Zitat von: Ratlos am 05. April 2023, 13:17:50Es geht doch hier nicht um das Sonderkündigungsrecht sondern allein um den Gesetztext. Und der ist ja wohl recht verständlich geschrieben.
Zitat von: bamhamer am 04. April 2023, 17:57:16Doch. Bei Bestandsveträgen von vor der Gesetzesänderung...
Wenn er alles glaubt was Versorger so labert, dann muss er halt zahlen. Mir kann das egal sein

Sowas labert nicht nur der Versorger, sondern wird auch auf der Seite der Bundesnetzagentur so kommuniziert.
Für Verträge, die vor dem 1.3.22 abgeschlossen wurden, sind Vertragsverlängerungen von 1 Jahr zulässig.

Das ist auch das was ich denke... Ich versuche jedenfalls jetzt malvwegen der Abschlagshöhe mit dem versorger zu sprechen und kündige den Vertrag vorsorglich zum nächsten termin... Megr wird sich wohl nicht machen lassen und ich werde Schauen müssen wo ich das Geld hernehme weil so wie es aussieht ( was auch fich eigentliche Frage war) wird das Jobcenter nichts übernehmen. Das mit dem unabweisbaren bedarf scheint nur ein Luftschloss zu sein...