Amtsarzt termin

Begonnen von Andre, 06. April 2023, 16:04:04

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Andre

Hallo ich hatte heute einen Brief vom Jobcenter bekommen.
Meine FM will das ich wieder mal zu einer Untersuchung des Amtsazrt gehe.

Die Letzte Untersuchung war im jahr 2019 nochmal möchte ich das nicht durchmachen und ich denke das diese diese Ärzte kein recht haben über meine Gesundheit zu Urteilen weil diese Untersuchungen Maximal 20 Minuten dauern :wand:.
Den Brief bzw den Gesundheitsfragebogen habe ich hier eingestellt.
Ich soll den Fragebogen bis zum 27.04.2023 hinschicken.

Auf der Zweiten Seite steht das ich teilweise bzw bis zu 100% Santioniert werden kann.
Ich möchte euch bitten bei Gelegenheit mal reinzuschauen und wen möglich mir mitzuteilen ob ein Wiederspruch möglich ist.

Kann ich zu 100% sanktioniert werden?

Für eure Hilfe bin ich dankbar.

Ich Hoffe die Seiten werden nicht zu klein Angezeigt.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Hartzer Rolle

Erwerbsfähigkeit ist nunmal Grundlage des SGB II Bezuges.
Wenn du dich der Prüfung widersetzt, kann die Leistung eingestellt werden.

horst

Zitat von: Hartzer Rolle am 06. April 2023, 16:38:33Wenn du dich der Prüfung widersetzt, kann die Leistung eingestellt werden
Gute Antwort also nach deiner Aussage sollte er kooperieren oder Sozialhilfe beantragen um nicht zu verhungern.

JensM1

ZitatGute Antwort also nach deiner Aussage sollte er kooperieren oder Sozialhilfe beantragen um nicht zu verhungern.

Sozialhilfe beantragen, was soll das bringen, wenn die Erwerbsminderung noch nicht mal von der Agentur für Arbeit festgestellt worden ist. Und wenn Zweifel an der Erwerbsfähigkeit bestehen, muss das JC das natürlich prüfen, schon zur Feststellung der Zuständigkeit.

hotwert

Eigentlich kann er froh sein wenn seit 2019 nichts passiert sind. Die Gutachten gelten ja immer "6 Monate oder länger, aber nicht auf Dauer". Denn wenn es auf Dauer wäre, würde er garkeine Leistung nach SGB II bekommen.

Der SB könnte eigentlich alle 6 Monate ein neues Gutachten anfordern, da hat man echt Glück wenn das 4 Jahre so gutgegangen ist.

Lina

Wenn eine Krankheit, gesundheitliche Einschränkung vorhanden ist, würde ich bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Dem JC zuvor kommen.

BigMama

Ich nehme an, dass dies nun die Folge daraus ist, dass der TE sich auf Biegen und Brechen vor einem persönlichen Gesprächstermin drückt und das schon seit längerem (Einladung mit WUB).
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Greywolf08

Zitat von: horst am 06. April 2023, 16:44:38.... oder Sozialhilfe beantragen um nicht zu verhungern.
Die Zeiten sind schon seit 2005 vorbei.
Wenn Leistungen komplett eingestellt werden, wegen fehlender Mitwirkung, dann bleiben nur Lebensmittelgutscheine vom JC um nicht auch noch die Krankenversicherung zu verlieren.

horst

Zitat von: Lina am 06. April 2023, 19:01:52Wenn eine Krankheit, gesundheitliche Einschränkung vorhanden ist, würde ich bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Dem JC zuvor kommen.
Da läuft es doch aber hin mit dem JC.

Hary

Zitat von: Andre am 06. April 2023, 16:04:04Die Letzte Untersuchung war im jahr 2019 nochmal möchte ich das nicht durchmachen und ich denke das diese diese Ärzte kein recht haben über meine Gesundheit zu Urteilen weil diese Untersuchungen Maximal 20 Minuten dauern

Was war damals das Ergebnis des Gutachtens? Natürlich hat der Arzt im Auftrag des Jobcenters das Recht über deine Gesundheit zu urteilen, vor allem da du ja scheinbar Einschränkungen hast, welche deine Leistungsfähigkeit betreffen. Sofern keine Begutachtung stattfindet, dann kann das Jobcenter davon ausgehen, dass du uneingeschränkt Leistungsfähig bist.

Zitat von: Lina am 06. April 2023, 19:01:52Wenn eine Krankheit, gesundheitliche Einschränkung vorhanden ist, würde ich bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Dem JC zuvor kommen.
Dann wird der Nachweis über den Anspruch dort geführt werden müssen. Bedeutet ein Gutachter von der DRV wird sich den Fall ansehen und bewerten, ob ein Anspruch besteht.

hotwert

Zitat von: Hary am 06. April 2023, 21:12:52Dann wird der Nachweis über den Anspruch dort geführt werden müssen. Bedeutet ein Gutachter von der DRV wird sich den Fall ansehen und bewerten, ob ein Anspruch besteht.

Die Begutachten aber nochmal ganz anders als der Amtsarzt vom Jobcenter. Die werden in der Regel immer eine Erwerbsfähigkeit festellen, mit zig Einschränkungen. Also wenig Stress, nicht lang stehen, keine großen Temperaturschwankungen oder sonst irgendwas. Die arbeiten ja für die DRV, und die spart gerne Geld.
Dieses Gutachten wäre dann aber für den Amtsarzt des Jobcenters bindend, der wird das in seiner gutachterlichen Stellungsnahme 1:1 kopieren.

Lina

Zitat von: hotwert am 07. April 2023, 09:15:32
Zitat von: Hary am 06. April 2023, 21:12:52Dann wird der Nachweis über den Anspruch dort geführt werden müssen. Bedeutet ein Gutachter von der DRV wird sich den Fall ansehen und bewerten, ob ein Anspruch besteht.

Die Begutachten aber nochmal ganz anders als der Amtsarzt vom Jobcenter. Die werden in der Regel immer eine Erwerbsfähigkeit festellen, mit zig Einschränkungen. Also wenig Stress, nicht lang stehen, keine großen Temperaturschwankungen oder sonst irgendwas. Die arbeiten ja für die DRV, und die spart gerne Geld.
Dieses Gutachten wäre dann aber für den Amtsarzt des Jobcenters bindend, der wird das in seiner gutachterlichen Stellungsnahme 1:1 kopieren.


Bingo! Genau darum geht es.

götzb

Zitat von: hotwert am 06. April 2023, 18:34:12Eigentlich kann er froh sein wenn seit 2019 nichts passiert sind. Die Gutachten gelten ja immer "6 Monate oder länger, aber nicht auf Dauer". Denn wenn es auf Dauer wäre, würde er garkeine Leistung nach SGB II bekommen.
Der SB könnte eigentlich alle 6 Monate ein neues Gutachten anfordern, da hat man echt Glück wenn das 4 Jahre so gutgegangen ist.
In der Regel alle 2-3 Jahre.
- ein Folgegutachten nach 6 Monaten, aber ohne das man zum Amtsarzt muss.

Natürlich ginge das auch 6 monatlich.
Da allerdings so ein Gutachten 150€ oder mehr kostet, ist das im Sinne
des Arbeitslosen der vor sinnlosen Gutachten verschont wird.

Vor allen wenn die Leistungsfähigkeit auf unter 3h eingeschränkt ist.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Andre

Habe jetzt den Brief bekommen vom gesundheitsamt ich habe einen Termin am 20.06.2023 ich soll noch einen ausführlichen Lebenslauf mit angaben zur schul und berufsausbildung und allen bisherigen arbeitstellen mitbringen.

Geht die sowas überhaupt was an?
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Sheherazade

Zitat von: Andre am 09. Juni 2023, 16:55:45Geht die sowas überhaupt was an?

Ja, die DRV geht das was an.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"