Zeitarbeit/Zuschläge/Krankheit

Begonnen von Jul7, 16. April 2023, 15:24:11

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Jul7

Hallo, kennt sich wer mit Zeitarbeit aus? Ist es so, wenn man einen Lohn hat (Stundenlohn) plus übertarifliche Zuschläge, diese Zuschläge im Krankheitsfall nicht bezahlt werden? Das Internet gibt nicht so viel dazu her, eher schwammig. Im Vertrag steht nichts dazu.

Danke und einen hübschen Sonntag!

Kopfbahnhof

Solche Zuschläge werden im Krankheitsfall meistens nicht gezahlt.
Nicht nur bei der Leiharbeit.

Kommt darauf an welche Zuschläge genau das sind.

Jul7

Danke ja ich denke auch die werden eher nicht gezahlt. Da steht einfach nur zuerst Stundenlohn xx EUR und drunter übertarifliche Zuschläge xx EUR in der Abrechnung. Ich dachte sowas wäre irgendwo klar geregelt, was bei Leiharbeit im Krankheitsfall gezahlt werden muss. Ob die Firmen da eventuell Schlupflöcher nutzen oder eben ein Gesetz dazu besteht. Dann hilft wohl nur fragen bei der Firma.

Sheherazade

Google doch mal nach "übertarifliche Zulage Krankheitsfall", da findest du einige aufschlußreiche Ergebnisse. Da nur du anhand deines Arbeitsvertrages weißt, was das für Zuschläge sind, kann man dir das hier nicht abnehmen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Jul7

Fazit nach googeln, Zeitarbeitsfirmen müssten eigentlich diese Zulage auch im Krankheitsfall zahlen, machen es aber oft nicht, müsste man dann einklagen ... Ganz klare Ansagen gibt es einfach nicht dazu wie es aussieht. Scheint ein bisschen eine Grauzone zu sein. Wenn dazu nichts im Vertrag steht.

Danke euch und einen schönen Abend

Ottokar

Übertarifliche Zuschläge sind immer vertraglich geregelt.
Allerdings nicht im Arbeitsvertrag, sondern in Entgelttarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, welche dem Arbeitnehmer öffentlich zugängig gemacht werden müssen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Jul7

Danke dir, also die Firma zahlt auch im Krankheitsfall und im Urlaub die Zuschläge. Macht wohl nicht jede Zeitarbeitsfirma.