Kind mit Behinderung Mehrbedarf und KFZ

Begonnen von Nihashh, 03. März 2023, 09:45:31

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Ellen_Alien

Zitat von: Ottokar am 16. April 2023, 19:33:11Rechtsgrundlage ist § 3a Abs. 3 KraftStG
ZitatDie Steuervergünstigung der Absätze 1 und 2 steht den behinderten Personen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu. Sie entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen.
Demnach darf das Fahrzeug von Dritten benutzt werden zur Beförderung der behinderten Person und für Fahrten die mit der behinderten Person im Zusammenhang stehen.

Die Mutter darf also z.B. mit dem PKW zum Arzt fahren um dort ein Rezept für das schwerbehidnerte Kind abzuholen, zur Apotheke um dieses Rezept einzulösen, zum Markt um Lebensmittel oder Drogerieartikel zu kaufen die auch mit für das Kind sind.
Die Mutter darf den PKW aber nicht benutzen, um ihren eigenen Arzttermin warzunehmen, zur ihrer Arbeit zu fahren, oder ihre Freunde zu besuchen.
Ich frage mich nur, auf welche Weise dies kontrolliert werden sollte.
Und der Begriff ,,im Zusammenhang mit der Haushaltsführung" bietet insofern Auslegungsspielraum.

Sheherazade

Zitat von: Ellen_Alien am 17. April 2023, 15:20:39Ich frage mich nur, auf welche Weise dies kontrolliert werden sollte.

Dafür reicht der dumme Zufall einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Oder ein -auch fremdverschuldeter- Unfall. Sobald die Fahrzeugpapiere eingesehen werden -warum auch immer- wissen die Ordnungshüter, was sie fragen müssen und worauf zu achten ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

horst

Zitat von: Sheherazade am 17. April 2023, 16:23:42Sobald die Fahrzeugpapiere eingesehen werden -warum auch immer- wissen die Ordnungshüter, was sie fragen müssen und worauf zu achten ist.
Verbandskasten, Warndreieck ist auch wichtig und bei der Gelegenheit haben sie auch Einsicht in den Kofferraum.

Sheherazade

Zitat von: horst am 17. April 2023, 16:39:36bei der Gelegenheit haben sie auch Einsicht in den Kofferraum.

Häh, was hat der Kofferraum jetzt damit zu tun?  :scratch:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

horst

Zitat von: Sheherazade am 17. April 2023, 16:47:36
Zitat von: horst am 17. April 2023, 16:39:36bei der Gelegenheit haben sie auch Einsicht in den Kofferraum.

Häh, was hat der Kofferraum jetzt damit zu tun?  :scratch:
auf was sollten sie denn noch achten außer festzustellen, wer der Verursacher des Unfalls war.

Sheherazade

Zitat von: horst am 17. April 2023, 16:55:24auf was sollten sie denn noch achten außer festzustellen, wer der Verursacher des Unfalls war.

OK, du bist also so gar nicht im Thema.  :wand: Lass es einfach, du musst nicht überall mitschreiben. Ich habe selbst ein steuerbefreites bzw. -ermäßigtes Fahrzeug gehabt wegen der Schwerbehinderung meines Jüngsten, von daher weiß ich, wovon ich schreibe.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Ellen_Alien

Zitat von: Sheherazade am 17. April 2023, 16:23:42
Zitat von: Ellen_Alien am 17. April 2023, 15:20:39Ich frage mich nur, auf welche Weise dies kontrolliert werden sollte.

Dafür reicht der dumme Zufall einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Oder ein -auch fremdverschuldeter- Unfall. Sobald die Fahrzeugpapiere eingesehen werden -warum auch immer- wissen die Ordnungshüter, was sie fragen müssen und worauf zu achten ist.
Verstehe. Das war mir nicht bewusst, dass solche Daten aus den mitgeführten Papieren hervorgehen. Wobei ich persönlich da im Zweifel Wortklauberei betreiben würde. Ich meine, selbst wenn jetzt die Mutter zum Beispiel allein mit dem PKW zur Arbeit fahren sollte, kommt sie letztlich damit ihrer Unterhalts- und Fürsorgepflicht nach und das steht ja dann gewissermaßen im Zusammenhang mit der Haushaltsführung.

Ottokar

#22
Zitat von: Ellen_Alien am 17. April 2023, 21:52:49Ich meine, selbst wenn jetzt die Mutter zum Beispiel allein mit dem PKW zur Arbeit fahren sollte, kommt sie letztlich damit ihrer Unterhalts- und Fürsorgepflicht nach und das steht ja dann gewissermaßen im Zusammenhang mit der Haushaltsführung.
Das ist Unfug.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Ellen_Alien am 17. April 2023, 21:52:49Das war mir nicht bewusst, dass solche Daten aus den mitgeführten Papieren hervorgehen.

Solche Daten? In den Fahrzeugpapieren steht immer der Name und das Geburtsdatum des Halters. Und es gibt nur einen Grund, warum dort ein minderjähriges Kind eingetragen ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Die Fahrt muss in direktem Zusammenhang mit der Haushaltsführung der Behinderten Person stehen.
D.h. wenn man den eigenen Arzttermin mit dem anschließenden Einkauf für die Familie und damit den Behinderten kombiniert, wäre das zulässig, weil die Fahrt (auch) der Haushaltsführung der Behinderten Person dient.
Das wäre auch der Fall, wenn man zum Vermieter fährt, das Auto in die Werkstatt bringt, im Gartencenter/Baumarkt Blumen für den Balkon oder Garten holt, oder bei der Oma ein Geschenk für das Enkelkind abholt.
Die Fahrt zur Arbeit ist hingegen nicht zulässig, da eben kein direkter Zusammenhang mit der Haushaltsführung besteht.
Geldverdienen sowie Unterhalts- und Fürsorgepflichten gehören nicht zur Haushaltsführung.

Aber natürlich kannst du gern eigene Erfahrungen machen, wenn du denkst es "besser" zu wissen.
Es soll ja auch Leute geben, die fahren ihr Leben lang ohne Führerschein und werden nie erwischt.
Und falls doch, dann wird's eben teuer und u.U. gibt es gesiebte Luft, denn es handelt sich dann um Steuerhinterziehung, die nach § 370 der Abgabenordnung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren, geahndet wird.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Sheherazade

Zitat von: Ottokar am 18. April 2023, 11:02:01Lass sie doch ihre eigenen Erfahrungen machen, wenn sie es nunmal "besser" weis.

Sorry, ich mag es nicht, wenn ein ratsuchender TE auf unsaubere Methoden hingewiesen wird mit so merkwürdigen Zwischenfragen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ellen_Alien

Warum so angefressen? TE selbst hat ein paar grundlegende Fragen zum Thema gestellt und keiner weiß hier irgendwas besser.
Und was heißt merkwürdige Zwischenfragen. Ich habe halt eine persönliche Meinung zum Thema und mir tun sich solche Fragen auf. Ganz ohne Hintergedanken.
Ottokars Erklärung ist insofern verständlich. Trotzdem bleibt meine persönliche Meinung zu diesem Thema, und die nehme ich mir heraus, ohne selbst betroffen zu sein, dass es schwer abzugrenzen und erst recht schwer zu kontrollieren ist.