Etwas kompliziert

Begonnen von Asti, 23. April 2023, 10:50:35

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Asti

Eventuell kann jemand Klarheit schaffen
Bekannter bezieht Bürgergeld,nach mehreren Gutachten seitens des Jobcenters, vor 3 Jahren Antrag auf Eurente gestellt,Bearbeitungen läuft immer noch.Vor 2 Jahren eine Arbeit aufgenommen, Umfang 50 Stunden.
Jetzt soll er sich auf andere Stellen bewerben,  weil er laut Aussage des Fallmanager, ja noch viel Geld vom Jobcenter bekommt.
Es wird auf eine Teilerwerbsminderungsrente auslaufenden
Muss er sich woanders bewerben?

BigMama

Zitat von: Asti am 23. April 2023, 10:50:35Es wird auf eine Teilerwerbsminderungsrente auslaufenden
Ist er hierzu in einem Klageverfahren?

Zitat von: Asti am 23. April 2023, 10:50:35Umfang 50 Stunden.
Im Monat nehme ich an.

Hat das JC einen Nachweis über das laufende EU-Rentenverfahren und den aktuellen Stand des Verfahrens?

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

Asti

Zitat von: Asti am 23. April 2023, 10:50:35Muss er sich woanders bewerben?
Je nach dem was du auf die Frage von BigMama antwortest.

Ansonsten ein klares Jein.

Je nach dem was in der EinV steht
und
wenn dann darf er einen Zusatzjob suchen oder wenn der alte aufgegeben werden muss dann muss der Verdienst höher sein als beim alten Job ansonsten kann er bestraft werden weil er seine Hilfsbedürftigkeit erhöht hat.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Solange das Rentenverfahren nicht abgeschlossen ist, gibt es keine Beurteilungsgrundlage für das JC, welche Einschränkungen bei der Vermittlung zu beachten sind, geschweige denn ob überhaupt und in welchem zeitlichen Umfang Erwerbsfähigkeit besteht.
D.h. das JC kann nicht beurteilen, ob ein Job i.S.d. § 10 SGB II geeignet und zumutbar ist oder nicht. Ebensowenig kann das dein Bekannter.
Die Forderung des SB ist somit unzulässig.
Angenommen der SB fordert von ihm die Annahme eines Jobs, von dem sich nachher herausstellt, dass er unzumutbar ist, hat sich der SB sogar strafbar gemacht, weil er ihn zu einer aus gesundheitlichen Gründen körperlich unzumutbaren und damit die Gesundheit weiter schädigenden Tätigkeit genötigt hat.
Hinzu kommt folgendes Problem: nimmt der Bekannte auf Drängen des JC einen Vollzeit-/Teilzeit-Job an, obwohl er tatsächlich teilweise/voll erwerbgemindert ist, erkennt die DRV ihm diesen Status wieder ab, bzw. gar nicht erst an, weil er ja Vollzeit/Teilzeit arbeitet.
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Sheherazade

Zitat von: Ottokar am 24. April 2023, 10:47:18erkennt die DRV ihm diesen Status wieder ab, bzw. gar nicht erst an, weil er ja Vollzeit/Teilzeit arbeitet.

Offenbar arbeitet er ja seit 2 Jahren in Teilzeit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Sheherazade am 24. April 2023, 10:59:10Offenbar arbeitet er ja seit 2 Jahren in Teilzeit.
Tut er nicht.
50 Std. pro Monat entsprechen durchschnittlich 2,4 Std. pro Arbeitstag bei einer 5-Tage-Woche.
Eine solche Tätigkeit darf selbst jemand ausüben, der voll erwerbsgemindert ist, da sie unter 3 Std. pro Tag liegt.
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Sheherazade

#6
Zitat von: Ottokar am 24. April 2023, 11:34:45
Zitat von: Sheherazade am 24. April 2023, 10:59:10Offenbar arbeitet er ja seit 2 Jahren in Teilzeit.
Tut er nicht.

Doch, alles was im Stundenumfang unter der betriebsüblichen Vollzeit liegt, ist Teilzeit.

Zitat50 Std. pro Monat entsprechen durchschnittlich 2,4 Std. pro Arbeitstag bei einer 5-Tage-Woche.
Eine solche Tätigkeit darf selbst jemand ausüben, der voll erwerbsgemindert ist, da sie unter 3 Std. pro Tag liegt.
Das weiß ich und habe ich auch nicht bestritten.
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horst

Zitat von: Asti am 23. April 2023, 10:50:35Muss er sich woanders bewerben?
ja aber eine Bewerbung bei einem AG ist doch nichts Schlimmes, solange es keine Maßnahme ist oder Probearbeiten.

Sheherazade

Zitat von: horst am 24. April 2023, 11:56:40
Zitat von: Asti am 23. April 2023, 10:50:35Muss er sich woanders bewerben?
ja aber eine Bewerbung bei einem AG ist doch nichts Schlimmes, solange es keine Maßnahme ist oder Probearbeiten.

Es geht nicht um schlimm oder nicht schlimm, das Jobcenter möchte, dass der Bekannte sich bewirbt um mehr zu verdienen, demnach also höchstwahrscheinlich den derzeitigen Stundenumfang erweitert. Und das kann der EM-Rentenbewilligung schaden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

horst

Zitat von: Sheherazade am 24. April 2023, 12:08:38Und das kann der EM-Rentenbewilligung schaden.
wenn er die Stelle annimmt, definitiv aber solang nichts entschieden wird er wohl müssen und Widerspruch einlegen, denn die EGV gilt ja immer noch.

Sheherazade

Ob er muss oder nicht, hängt tatsächlich von der Beantwortung der Fragen aus Beitrag #1 zusammen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Sheherazade am 24. April 2023, 11:49:00Doch, alles was im Stundenumfang unter der betriebsüblichen Vollzeit liegt, ist Teilzeit.
Nein ist es nicht. Ich bezweifele erheblich, dass diese 50 Std. Tätigkeit dem Vergleich nach § 2 Abs. 1 S. 3 und 4 TzBfG standhält.
Und wie man unschwer erkennen kann, beziehe ich mich auf das Rentenrecht, konkret auf § 43 SGB VI, und nicht auf § 2 TzBfG.
Du kannst gern weiter über Definitionen streiten, dann halte sie aber gefälligst auch auseinander.
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Spring23

Zitat von: Ottokar am 24. April 2023, 11:34:45
Zitat von: Sheherazade am 24. April 2023, 10:59:10Offenbar arbeitet er ja seit 2 Jahren in Teilzeit.
Tut er nicht.
50 Std. pro Monat entsprechen durchschnittlich 2,4 Std. pro Arbeitstag bei einer 5-Tage-Woche.
Eine solche Tätigkeit darf selbst jemand ausüben, der voll erwerbsgemindert ist, da sie unter 3 Std. pro Tag liegt.
Es kommt auf den Arbeitsvertrag und die Aufteilung der Stunden an. Er könnte an 2 Tagen zu je 6,25 Stunden arbeiten, einmal 8 und einmal 4,25 oder nicht an allen 4 Wochen des Monats, womit sich die Arbeitsstunde pro Einsatz erhöhen können.

Ottokar

Zitat von: Spring23 am 24. April 2023, 19:54:08Es kommt auf den Arbeitsvertrag und die Aufteilung der Stunden an.
Auch das ist rentenrechtlich egal.
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