JC Inkasso / Rentennachzahlung

Begonnen von Meistersepp, 27. April 2023, 21:17:45

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Meistersepp

Moin,
puh, dachte ja, ich wäre endgültig mit "dem Thema" Jobcenter durch und kann mich echt nur schwer aufraffen, mich damit doch wieder zu beschäftigen, aber das Jobcenter Inkasso meint es ernst.

Kurz: Musste EM-Rente beantragen, die ich seit geraumer Zeit bekomme, inzwischen dauerhaft. Von der Rentennachzahlung blieb damals sogar etwas übrig, da ich etwas über der Grundsicherung liege. Für diesen berüchtigten Monat Rentenlücke hatte ich ein Darlehen beantragt. Jetzt fordert man zwei Beträge von mir, und wenn ich das richtig deute, ist das dann diese Leistung/Miete.

Jetzt frage ich mich allerdings, warum man das nicht gleich mit der Rentennachzahlung verrechnet hat und ob das so korrekt ist. Eigentlich dachte ich, damit wären alle Forderungen des JC erledigt, aber vermutlich habe ich da wieder irgendwas falsch verstanden, gibt ja immer einen Haken.

(Ab hier kommt nur noch Geschwafel, weil ich mich schon wieder aufrege, einfach ignorieren ;)) Da ich wusste, dass die Abrechnung direkt mit der Rentenkasse erfolgt und ich nichts mitzureden habe, hatte ich nicht geprüft, was alles verrechnet wurde. Eigentlich war damals mein Gedanke, dass ich vom vorherigen JC die am neuen Wohnort bewilligte Erstausstattung (knapp ~1.000€) einklage. Die hatte ja irgendwann einfach die Zahlung eingestellt und nachdem ich dann n Jahr in Obdachlosenpensionen gehaust habe, fiel ihnen ein, das war wohl zu unrecht, haben ein paar Euro nachgezahlt und dann noch so nen Satz nachgestellt, wenn mir ein Schaden entstanden wäre, müsste ich das einklagen ... da wäre die Erstausstattung doch das Mindeste gewesen. Und dann hätte ich jetzt keine Schulden, sondern die müssten mir was zahlen. Aber ich hatte halt echt genug andere Sorgen ...
>>Das Amt hat immer Recht..<<

horst

Falscher Bereich, das sollte hierher.

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Meistersepp

Ohne die entsprechenden Bescheide, für die ich nicht geeignet bin, kann man nichts dazu schreiben.

Was du machen kannst wenn eine nachvollziehbare Auflistung in der Zahlungsaufforderung/Schreiben NICHT dabei ist diese vom JC zu verlangen. Und dann mit deinen Unterlagen vergleichen.

Das Inkasso(Recklinghausen?) davon unterrichten und erklären dass da erst überprüft werden muss und nach Überprüfung meldest du dich wieder dazu.

MfG FN
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