Nachzahlung laufende oder einmalige Einnahme?

Begonnen von Nathan, 27. April 2023, 10:35:33

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Nathan

Hallo,
ich erhalte aufstockendes ALG2 und werde im kommenden Monat eine Nachzahlung meines (laufenden) Arbeitgebers erhalten, mit welcher fehlerhafte Lohnabrechnungen der vergangenen Monate nachkorrigiert werden.
Meine Frage ist, ob diese Nachzahlung als laufende Einnahme oder als einmalige Einnahme (die dann auf 6 Monate aufgeteilt würde) angerechnet werden wird?
Und macht es hierfür einen Unterschied, ob die Nachzahlung mit der "normalen" Lohnauszahlung des kommenden Monats zusammengefasst wird, oder ob sie gesondert ausbezahlt wird?
Vielen Dank! 

Leeres Portemonnaie

Bei unserem JC ist es so, d. diese Nachzahlung auch genau auf die Monate verteilt wird, wo sie hingehören.
Dann gibt es einen neuen Bescheid oder in der endgültigen Festsetzung wird es verrechnet,  Monat für Monat, je nachdem, wie schnell die JC sind oder wie die Anweisungen sind.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ottokar

Das kommt darauf an, wie der AG das abrechnet.

Hat der AG die fehlerhaften Lohnabrechungen korrigiert? Dann muss das JC diese neuen rückwirkend berücksichtigen, was einen Aufhebungs- und Erstattungsbecheid zur Folge hat. Bei einer Berücksichtigung als einmalige Einnahme würde es sonst zu unzulässigen Nachteilen bei der Freibetragsberechnung kommen.

Hat der AG die fehlende Leistung einfach dem aktuell abzurechnenden Monat hinzugefügt, wird der gesamte Lohn entsprechend im Zuflussmonat berücksichtigt.
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