Wochenlanges Warten auf einen Bescheid

Begonnen von Single-Man, 28. April 2023, 18:22:56

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Single-Man

Hallo,
inzwischen sind 4 Wochen vergangen, seit ich meinen WBA abgegeben habe. Einen Bescheid habe ich noch nicht erhalten. Eine Email wurde nicht beantwortet. Ich habe etwas Angst, anzurufen, um nachzufragen. Was kann ich tun?

Ulrike2023

#1
Zitat von: Single-Man am 28. April 2023, 18:22:56Hallo,
inzwischen sind 4 Wochen vergangen, seit ich meinen WBA abgegeben habe. Einen Bescheid habe ich noch nicht erhalten. Eine Email wurde nicht beantwortet. Ich habe etwas Angst, anzurufen, um nachzufragen. Was kann ich tun?

Willkommen im Club, bei mir dasselbe  :sad: hatte darüber auch hier die Tage gepostet... ich dachte es tut sich was, aber nix vom JC, wie ich das jetzt mit der Miete für Mai regeln soll ,keine Ahnung, muss ich Mieter kontaktieren, aber der ist grade nicht erreichbar, wie kulant er ist wenn es im Mai wohl später wird...
auf Mails ans JC wird nicht reagiert und telefonisch hängst da ewig in der Warteschleife ,wenn überhaupt durchkommst


Single-Man

Zitat von: Ulrike2023 am 28. April 2023, 19:37:03Willkommen im Club, bei mir dasselbe  :sad: hatte darüber auch hier die Tage gepostet... ich dachte es tut sich was, aber nix vom JC, wie ich das jetzt mit der Miete für Mai regeln soll ,keine Ahnung, muss ich Mieter kontaktieren, aber der ist grade nicht erreichbar, wie kulant er ist wenn es im Mai wohl später wird...
auf Mails ans JC wird nicht reagiert und telefonisch hängst da ewig in der Warteschleife ,wenn überhaupt durchkommst

Das hört sich nicht gut an. Könnte es sein, dass das Arbeitsministerium die Direktive ausgegeben hat, die Bescheidung von WBA's auf die ganz lange Bank zu schieben?

Ulrike2023

Keine Ahnung was ich dazu sagen soll, die haben alle gewünschten Unterlagen, auch beim JC Termin letzte Woche war ich ..also von daher auch nix negatives, meine Sachbearbeiterin schaute beim Gespräch ins System, da war der Bearbeitungstand noch *in Bearbeitung* gemeldet. Sitzen eben am längeren Hebel, da kommst schwer gegen an .. muss ich am Dienstag wieder aktiv werden. :scratch:

Fettnäpfchen

Single-Man

Zitat von: Single-Man am 28. April 2023, 18:22:56Hallo,
inzwischen sind 4 Wochen vergangen, seit ich meinen WBA abgegeben habe. Einen Bescheid habe ich noch nicht erhalten.
Abwarten und auf das Konto schauen ob das Geld eingegangen ist. Wenn ja dann kommt der Bescheid auch noch
wenn nein
dann entweder beim JC nachfragen
oder eine EA beim SG stellen wenn der Bewilligungszeitraum am Sonntag abgelaufen ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Single-Man

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. April 2023, 15:41:15Abwarten und auf das Konto schauen ob das Geld eingegangen ist. Wenn ja dann kommt der Bescheid auch noch
wenn nein
dann entweder beim JC nachfragen
oder eine EA beim SG stellen wenn der Bewilligungszeitraum am Sonntag abgelaufen ist.
MfG FN
Was ist eine EA?

OLD-MAN

Zitat von: Single-Man am 29. April 2023, 17:35:11Was ist eine EA?

Eine einstweilige Anordnung ist eine vorläufige Regelung. Sie soll die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit der nachfolgenden verfassungsgerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache sichern, insbesondere den Eintritt irreversibler Zustände verhindern.

Beantragt man beim Sozialgericht.

Ulrike2023

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. April 2023, 15:41:15Single-Man

Zitat von: Single-Man am 28. April 2023, 18:22:56Hallo,
inzwischen sind 4 Wochen vergangen, seit ich meinen WBA abgegeben habe. Einen Bescheid habe ich noch nicht erhalten.
Abwarten und auf das Konto schauen ob das Geld eingegangen ist. Wenn ja dann kommt der Bescheid auch noch
wenn nein
dann entweder beim JC nachfragen
oder eine EA beim SG stellen wenn der Bewilligungszeitraum am Sonntag abgelaufen ist.

MfG FN

abwarten --- ja man braucht einen langen Atem ,definitiv .. mein Bewilligungszeitraum endet auch am So.
Auf dem Konto tut sich nix, ok jetzt mit dem langen Wochenende ist ja keine Aktivität mit Buchungen. Hoffe nur mein Vermieter macht keinen Stress, da ich nicht überweisen kann jetzt.
Wie ist das denn mit einem Vorschuss beantragen, das hatte ich noch nicht bis jetzt, dauert das auch Wochen ? Am Dienstag wird meine Sachbearbeiterin nochmals kontaktiert, ob es ein Update gibt und mir ist auch nicht unbekannt, dass das JC sich viel Zeit lassen *kann* , glaube bis zu 6 Monate.
Hatte das auch schon jemand, mit einer besonders langen *Wartezeit* ?

Fettnäpfchen

Ulrike2023


Zitat von: Ulrike2023 am 29. April 2023, 22:48:20Auf dem Konto tut sich nix, ok jetzt mit dem langen Wochenende ist ja keine Aktivität mit Buchungen.
Von daher hätte das Geld spätestens am letzten Werktag auf dem Konto sein müssen.

Zitat von: Ulrike2023 am 29. April 2023, 22:48:20Wie ist das denn mit einem Vorschuss beantragen, das hatte ich noch nicht bis jetzt, dauert das auch Wochen ? Am Dienstag wird meine Sachbearbeiterin nochmals kontaktiert, ob es ein Update gibt und mir ist auch nicht unbekannt, dass das JC sich viel Zeit lassen *kann* , glaube bis zu 6 Monate.
Vorschuss geht auch genauso wie darlehensweise vorläufig* aber einklagen dürfte das schnellste sein und dem JC auf die Sprünge helfen.
* Leistungspflicht des Leistungsträgersin dem Ratgeber findest du passende Absätze zu allen Punkten.
und hier > Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

horst

#10
Erst einen Antrag stellen nach § 42 SGB I - Vorschüsse und § 41a SGB II
die Vorschusszahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
Wie schnell die Behörde zu reagieren hat, ergibt sich aus dem Einzelfall und dem Umfang der Hilfebedürftigkeit.
z.b. Kontoauszüge kein Geld auf Konto unverzüglich.
Danach erst Gericht.