Reha Entlassungsbericht dem Jobcenter geben? zur

Begonnen von Baujahr1979, 06. Mai 2023, 17:02:52

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Baujahr1979

Guten Tag zusammen. Ich schildere euch was ich bis jetzt gemacht habe: Ich hab eine andere Wohnung gefunden und möchte in diese umziehen. Dazu war ich im Jobcenter mit dem Mietvertrag und einem ärztlichen Attest von meinem Neurologen. Der Bearbeiter fand die Grundmiete und Nebenkosten für die Wohnung angemessen. Aber ein Umzugsgrund kann nur anerkannt werden, wenn das Gesundheitsamt diesen bestätigt. Das Jobcenter leitet eine Anfrage ein. Bis zu der Entscheidung liegt kein Umzugsgrund vor, da die derzeitige Wohnung angemessen ist. Dem Umzug kann derzeit nicht zugestimmt werden.
Das steht in dem Schreiben vom Jobcenter drin.

Jetzt hab ich mir überlegt, ob ich dem Jobcenter nachträglich eine Kopie meines Reha-Entlassungsberichts gebe, mit der Bitte diesen ans Gesundheitsamt zu leiten, damit das Gesundheitsamt sieht, dass ich ernsthafte gesundheitliche Einschränkungen habe und dadurch die Entscheidung positiv ausfällt.

Würdet ihr das so machen oder würde ich damit einen schweren Fehler begehen? In dem Entlassungsbericht steht, dass ich unter 3 Stunden arbeitsfähig bin.

Spring23

Benötigt Du Umzugsbeihilfe oder will der Vermieter die Zusage vom JC?

Wenn beides nein und die Miete nicht höher als die bisherige ist, zieh halt um und melde die neue Adresse an.

Baujahr1979

Hallo, das Gesundheitsamt muss sein okay geben, nur so läuft das, weil ich ein ärztliches Attest als Umzugsgrund dem Jobcenter gegeben habe. Dieses leitet das Attest ans Gesundheitsamt weiter.

Die Miete der neuen Wohnung ist höher als die bisherige.

Kann bitte jemand zu den letzten beiden Absätzen in meinem Eröffnungspost etwas schreiben?


Hary

Ergibt sich aus dem Reha-Entlassungsberichts eine Tatsache, die einen Umzug begründet? Wenn ja, dann lege diesen am besten gleich dem Jobcenter vor, dann könnte der Sachbearbeiter durchaus sehen, dass ein Umzug notwendig/sinnvoll wäre für deine Genesung. Sollte dort nichts stehen was einen Umzug begründet, dann wäre es unter Umständen nicht sinnvoll sensible Daten weiter zu verteilen.

Spring23

Zitat von: Baujahr1979 am 06. Mai 2023, 17:02:52Würdet ihr das so machen oder würde ich damit einen schweren Fehler begehen? In dem Entlassungsbericht steht, dass ich unter 3 Stunden arbeitsfähig bin.
Ich würde beim Gesundheitsamt anrufen, den Sachverhalt schildern und fragen, ob man direkt oder über das JC einen Termin machen muss oder ob nach Akte eine Bestätigung erteilt wird.

Den ganzen Entlassungsbericht würde ich dem Mitarbeiter des JC nicht überlassen. Nicht, weil es ein schwerer Fehler ist, sondern weil dort Dinge stehen, die ihn nichts angehen und die er vermutlich auch nicht richtig einzuordnen weiß.


BigMama

Solltest du dauerhaft unter 3 Stunden täglich leistungsfähig eingestuft worden sein, dann wärst du nicht mehr erwerbsfähig und somit wäre, nach Feststellung durch die DRV, das Sozialamt für dich zuständig und nicht mehr das Jobcenter.

Wenn du nun den Reha-Entlassbericht ans JC oder den ärztlichen Dienst schickst, wird das JC dich sicherlich auffordern einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII zu stellen, auch wenn die DRV noch gar nicht die Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat und gleichzeitig wirst du aufgefordert einen Antrag auf EM-Rente zu stellen. Sollte klar sein, dass du die versicherungsrechtlichen Zeiten nicht erfüllst, wird das JC von sich aus ein Feststellungsverfahren bei der DRV einleiten.

Ich befürchte, dass dies untern Strich dazu führen könnte, dass man dem Umzug nicht zustimmen wird und es ein Hin- und Hergeschiebe der Zuständigkeiten wird.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Baujahr1979

Zitat von: Hary am 06. Mai 2023, 22:27:42Ergibt sich aus dem Reha-Entlassungsberichts eine Tatsache, die einen Umzug begründet? Wenn ja, dann lege diesen am besten gleich dem Jobcenter vor, dann könnte der Sachbearbeiter durchaus sehen, dass ein Umzug notwendig/sinnvoll wäre für deine Genesung. Sollte dort nichts stehen was einen Umzug begründet, dann wäre es unter Umständen nicht sinnvoll sensible Daten weiter zu verteilen.

Hallo Harry. Nein, da steht nichts direkt dazu, was einen Umzug begründet. Darum hab ich die Befürchtung, einen Fehler zu machen ihm meinen Entlassungsbericht zu geben, denn dort steht, dass ich unter 3 Stunden arbeitsfähig bin.

Fettnäpfchen

Baujahr1979

Zitat von: Baujahr1979 am 06. Mai 2023, 17:02:52Aber ein Umzugsgrund kann nur anerkannt werden, wenn das Gesundheitsamt diesen bestätigt. Das Jobcenter leitet eine Anfrage ein. Bis zu der Entscheidung liegt kein Umzugsgrund vor, da die derzeitige Wohnung angemessen ist. Dem Umzug kann derzeit nicht zugestimmt werden.
Das steht in dem Schreiben vom Jobcenter drin.
Noch entscheidet der SB ob aus Sicht des JC eine Notwendigkeit besteht.

Beispiel:
Wohnst du im 3ten Stock und schaffst das aus gesundheitlichen Gründen nicht reicht ein Attest und die Notwendigkeit wäre gegeben.

Zu deutsch leg mal die Karten auf den Tisch und mach was alle machen sollten die eine zielführende Antwort suchen und wollen.
Netiquette
•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.
•  Niemand weiß, was Du denkst oder meinst, es sei denn, Du schreibst es auch.

und dann gibt es in der Regel noch andere Möglichkeiten wenn sich mehrere Gedanken machen.
Beispiel:
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 107/10 R:
§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II umfasst auch Fälle, in denen der Umzug zwar nicht zwingend notwendig ist, aber aus sonstigen objektiv sachlichen Gründen erforderlich erscheint. Ausreichend ist, dass ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund für den Wohnungswechsel vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsberechtigter leiten lassen würde.
Die neue Wohnung muss geeignet sein, die nicht mehr hinnehmbaren Nachteilen der bisherigen Wohnung abzuwenden.
Die Kosten der neuen Wohnung müssen angemessen sein, wobei der durch den Umzug erzielbare Gewinn an Lebensqualität innerhalb der Angemessenheitsgrenze allenfalls eine geringfügige Kostensteigerung zulässt.

MfG FN

Nebenbei bemerkt hat das JC zeitgleich zu entscheiden und nicht eine Anfrage an irgendein Amt zu stellen was uU ewig bis zur Beantwortung und dann der weiteren Bearbeitung dauert bis dahin ist sowieso jede Whg. weg.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Baujahr1979

Zitat von: Spring23 am 07. Mai 2023, 10:17:52
Zitat von: Baujahr1979 am 06. Mai 2023, 17:02:52Würdet ihr das so machen oder würde ich damit einen schweren Fehler begehen? In dem Entlassungsbericht steht, dass ich unter 3 Stunden arbeitsfähig bin.
Ich würde beim Gesundheitsamt anrufen, den Sachverhalt schildern und fragen, ob man direkt oder über das JC einen Termin machen muss oder ob nach Akte eine Bestätigung erteilt wird.

Den ganzen Entlassungsbericht würde ich dem Mitarbeiter des JC nicht überlassen. Nicht, weil es ein schwerer Fehler ist, sondern weil dort Dinge stehen, die ihn nichts angehen und die er vermutlich auch nicht richtig einzuordnen weiß.



Soll ich dem Gesundheitsamt den Entlassungsbericht schicken? Kann dieses dem Jobcenter sagen, dass ich unter 3 Stunden arbeitsfähig bin? Oder dürfen die das nicht?

Ich erfülle nicht die Vorraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente, da ich die letzten 5 Jahre nicht sozialversicherungspflichtig angestellt war.

Baujahr1979

Ich hab's gelassen den Reha-Entlassungsbericht dem Jobcenter zur Weiterleitung ans Gesundheitsamt zu geben. Ist mir einfach zu unsicher.

hotwert

Zitat von: Baujahr1979 am 15. Mai 2023, 16:58:25Ich hab's gelassen den Reha-Entlassungsbericht dem Jobcenter zur Weiterleitung ans Gesundheitsamt zu geben. Ist mir einfach zu unsicher.

Wenn du laut Reha Entlassungsbericht unter 3 Stunden arbeitsfähig bist, ist eben das Jobcenter nicht mehr zuständig für dich, wie oben schon geschrieben wurde. Man würde dich also auffordern einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, und gleichzeitig beim Sozialamt.

Ich weis konkret von einem Fall einer über 50 Jährigen Frau, die aufgrund von starker Alkoholabhängigkeit einige Zeit im Krankenhaus war und jetzt Dialysepatientin ist und nurnoch mit Rolator gehen kann. Laut Reha Bericht natürlich auch unter 3 Stunden Erwerbsfähig. Sie wohnt in einer WG mit ihren Freund der ebenfalls Leistung nach SGB II bekommt.
Das ganze zieht sich jetzt schon über ein Jahr, das Jobcenter hat gefordert das ein Antrag auf EM-Rente gestellt werden muss, der dauert natürlich einige Zeit. Die Frau hat ihre Ausbildung kurz nach dem 18ten Lebensjahr abgebrochen und wird wohl auch keine EM-Rente bekommen. Das JC hat aber nicht gefordert das ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden muss.

Auf jedenfall bekommt die nach wie vor Bürgergeld, und ihr Freund bekommt noch das Pflegegeld weil sie Pflegestufe 2 bekommen hat.
Die soll jetzt auch umziehen in eine Behindertengerechte Wohnung ohne Treppe und barrierefreier Dusche usw.
Da das Jobcenter ja nach wie vor der Leistungsträger ist, müssen die das dann auch genehmigen.