Totstellen+Termine versäumen 100% Leistungseinstellung:WBA nicht mehr verlängert

Begonnen von BobMahoo, 01. Mai 2023, 15:42:05

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BobMahoo

Hallo und guten Tag,

zum Sachverhalt:

Ich hab es leider die letzten Monate etwas übertrieben und absolut null auf Anschreiben reagiert. Somit natürlich die vollen 30% Sanktionen sogut wie dauerhaft einstecken müssen.

Nun war nach 6 Monaten ein neuer WBA fällig, dieser kann angeblich nicht bearbeitet werden wegen fehlender Mitwirkung. Ich werde also aufgefordert mich in Eigenbemühung beim Sachbearbeiter zu melden und persönlich vorzusprechen damit geklärt werden soll ob ich noch Anspuch auf Leistungen haben.

Ich benötige eure Hilfe bei der korrekten Durchführung dieser Sache. Mein Ziel ist es so schnell es geht die Leistungen wieder aktiv zu bekommen jedoch möchte ich keine Zwangsmaßnahmen oder 1275 Bewerbungen pro Woche schreiben müssen. Meine Leistungen sind seit heute 01.05.23 eingestellt. Der Brief (WBA) kam vor 2 Tagen am Samstag! Ich nehme jedenfalls lieber -30% als -100%!

Da ich mich quasi "tot gestellt" habe werden ja sicher einige Einforderungen oder Fragen vom Sachbearbeiter Experten kommen. Womit muss ich da so rechnen?

Des Weiteren sind mir noch einige Dinge unklar:
1. Was passiert wenn ich mich nicht melde? Wird der komplette Regelsatz entzogen und wenn ja für wie lange? (Dauerhaft, ein paar Wochen etc?)
Ich habe theoretisch Grundsicherung beantragt, diese steht doch jedem zu!?!
2. Kann man theoretisch statt einem persönlichen Termin auch "Alternativen" anbieten. Z.b. eine Email zu Sachbearbeiter mit "bitte senden sie mir alles nötige für die WBA  Bewilligung zu" oder so...?
3. Was genau reicht für eine "Mitwirkung" als minimum aus? Z.b. zum Termin erscheinen ohne irgendwelche Eingeständnisse, Zustimmungen etc. (ganz nach dem Motto: ich war da, das muss reichen!?)
4. Was passiert wenn ich den Zwangsforderungen des Sachbearbeiters zum Gespräch nicht nachgebe und diese ablehne? (Sie müssen jetzt sofort dieses und jenes tun.... bla bla bla)
5. Ist es ratsam vor dem Termin einen Anwalt aufzusuchen um eine mögliche Strategie auszuarbeiten um eine Zahlung des Regelbarfs zu erzwingen? (kenn mich da jetzt nicht so genau aus)
6. Falls sich das noch länger hinziehen sollte, wie kann ich vorläufig eine WBA Leistung beantragen um meine Kosten zu decken? (Bei dem "rieseigen" Regelsatz kann man ja keine Polster aufbauen!)

Mehr ist mir estmal nicht eingefallen jedoch will ich natürlich größtmögliche Schäden ganz gern vermeiden.

Danke für eure Hilfe und guten Raschläge.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Sheherazade

1. Du bekommst keine Leistungen, solange bis du der Meldepflicht nachgekommen bist.

2. Dafür ist es in deinem Fall zu spät.

3. Termin wahrnehmen und ein Gespräch führen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Der Friese

Such dir nen Job. So wie du schreibst bist du nicht komplett blöd. Damit wären alle deine Fragen erledigt.  :cool:

hotwert

So wie ich das lese soll lediglich geprüft werden ob das JC überhaupt noch zuständig ist, also ob du dich überhaupt im Landkreis des JC aufhältst.

Ob man hier wirklich persönlich zum SB muss kann ich nicht sagen, ich würde vll nur ins JC gehen und mich mit Ausweis dort beim Empfang vorstellen, und das dokumentieren lassen das du da warst. Dann nochmal einen Brief aufsetzen das du persönlich anwesend warst und somit deine Anwesenheit im Bezirk nachgewiesen hast, und sie sofort die Leistung wieder aufnehmen sollen.

Wenn du nicht irgendwie mal persönlich dort wieder erscheinst (und nur beim Empfang ist vermutlich besser als zum SB) wird man wohl den WBA nicht genehmigen.

Eventuell kann man sich die Anwesenheit im Bezirk auch auf einer örtlichen Polizeiwache oder im Rathaus schriftlich bestätigen lassen und das dann um JC schicken. So wie der Brief an dich geschrieben ist will man ja nur die Zuständigkeit prüfen, das hättet du dann damit bewiesen.

BobMahoo

Zitat von: hotwert am 01. Mai 2023, 17:19:27So wie ich das lese soll lediglich geprüft werden ob das JC überhaupt noch zuständig ist, also ob du dich überhaupt im Landkreis des JC aufhältst.

Ob man hier wirklich persönlich zum SB muss kann ich nicht sagen, ich würde vll nur ins JC gehen und mich mit Ausweis dort beim Empfang vorstellen, und das dokumentieren lassen das du da warst. Dann nochmal einen Brief aufsetzen das du persönlich anwesend warst und somit deine Anwesenheit im Bezirk nachgewiesen hast, und sie sofort die Leistung wieder aufnehmen sollen.

Wenn du nicht irgendwie mal persönlich dort wieder erscheinst (und nur beim Empfang ist vermutlich besser als zum SB) wird man wohl den WBA nicht genehmigen.

Eventuell kann man sich die Anwesenheit im Bezirk auch auf einer örtlichen Polizeiwache oder im Rathaus schriftlich bestätigen lassen und das dann um JC schicken. So wie der Brief an dich geschrieben ist will man ja nur die Zuständigkeit prüfen, das hättet du dann damit bewiesen.

Der Hinweis ist ziemlich interessant. Ob das so durchgeht? Die Formulierung im Schreiben ist auf jeden Fall äußerst merkwürdig gewählt. Es ist auch das erste mal das ich so ein Schreiben erhalten haben.

Sheherazade

Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 17:39:11Der Hinweis ist ziemlich interessant. Ob das so durchgeht?

Probier es aus, wenn du es unbedingt auf die Spitze treiben willst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

horst

such dir für den Termin gleich eine gute Ausrede und bei unentschuldigt werden die sehr viele Fragen haben.

hotwert

Die wollen doch nur prüfen ob das JC noch zuständig ist, was anderes kann ich aus dem Brief nicht rauslesen.
Also wie gesagt, ich würde das mir dann halt sonst irgendwo bestätigen lassen und denen schicken, dann wissen die dass sie noch zuständig sind.

Aber vll kennt sich ja jemand besser aus und kann begründen warum man persönlich erscheinen sollte.

Spring23

Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:05Ich benötige eure Hilfe bei der korrekten Durchführung dieser Sache. Mein Ziel ist es so schnell es geht die Leistungen wieder aktiv zu bekommen jedoch möchte ich keine Zwangsmaßnahmen oder 1275 Bewerbungen pro Woche schreiben müssen.
demnach Leistungen erhalten ohne zu versuchen, aus dem Bezug zu kommen?

Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:05Des Weiteren sind mir noch einige Dinge unklar:
1. Was passiert wenn ich mich nicht melde? Wird der komplette Regelsatz entzogen und wenn ja für wie lange? (Dauerhaft, ein paar Wochen etc?)
bis man sich meldet und seinen Mitwirkungspflichten nachkommt

Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:05Ich habe theoretisch Grundsicherung beantragt, diese steht doch jedem zu!?!
Grundsicherung steht einem nur zu, wenn man (im Land) lebt und hilfebedürftig ist

Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:053. Was genau reicht für eine "Mitwirkung" als minimum aus? Z.b. zum Termin erscheinen ohne irgendwelche Eingeständnisse, Zustimmungen etc. (ganz nach dem Motto: ich war da, das muss reichen!?)
nur zum Termin erscheinen, dürfte nicht reichen
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:054. Was passiert wenn ich den Zwangsforderungen des Sachbearbeiters zum Gespräch nicht nachgebe und diese ablehne? (Sie müssen jetzt sofort dieses und jenes tun.... bla bla bla)
was genau meinst Du mit Zwangsforderungen?
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:055. Ist es ratsam vor dem Termin einen Anwalt aufzusuchen um eine mögliche Strategie auszuarbeiten um eine Zahlung des Regelbarfs zu erzwingen? (kenn mich da jetzt nicht so genau aus)
Man muss nicht verstehen, wieso jemand nicht den Meldetermin wahrnimmt und statt dessen überlegt, wie ein Anwalt den Regelbedarf erstreiten kann. Zumal das Ganze bei fehlender Mitwirkung, also noch nicht mal dort aufzukreuzen oder gar Unterlagen einzureichen, zum Scheitern verurteilt wäre
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:056. Falls sich das noch länger hinziehen sollte, wie kann ich vorläufig eine WBA Leistung beantragen um meine Kosten zu decken? (Bei dem "rieseigen" Regelsatz kann man ja keine Polster aufbauen!)
Der Regelsatz ist auch zunächst mal nicht für Polster gedacht. Was genau möchte man denn nun vermeiden und warum? Und wieso "vorläufig" WBA, wenn man doch genau das benötigt, einen WBA?
Wie lange sich das hinzieht, scheint nach Deinen Ausführungen maßgeblich von Dir abzuhängen. Demnach kann man nur raten, der Mitwirkung nachzukommen.


Ratlos

Also bitte das Schreiben ist doch wirklich eindeutig! Noch deutlicher kann das JC ja gar nicht schreiben.
Meine persönliche Meinung!: Du hast dich seit 2019 also über 3 Jahre jeder Vermittlung entzogen. Das heißt für mich du willst gar nicht arbeiten und dich weiterhin in der sozialen Hängematte ausruhen. :sleep: Dir gehört das Sozialgeld komplett entzogen!

Greywolf08

Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:05Ich habe theoretisch Grundsicherung beantragt, diese steht doch jedem zu!?!
Du hast weder theoretisch noch praktisch "Grundsicherung" beantragt.
Wenn, hast du Sozialleistungen nach SGB II/Bürgergeld beantragt.
Den Begriff oder die Bezeichnung "Grundsicherung" gibt es nur im SGB XII und das steht auch nicht jedem zu.
Wer sich seit 4 Jahren der Vermittlung entzieht, kann ja auch einen Job haben oder verzogen sein. Somit die Leistungen auch zu Unrecht bezogen haben.
Deshalb auch der Termin seitens des JC.

horst

Zitat von: Greywolf08 am 01. Mai 2023, 18:30:22Den Begriff oder die Bezeichnung "Grundsicherung" gibt es nur im SGB XII und das steht auch nicht jedem zu.
genau da ist man auch raus, wenn man sich mit dem Geld ein schönes Leben machen möchte z.b.in Bulgarien ohne Meldung.

Ulrike2023

Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:05Hallo und guten Tag,

zum Sachverhalt:

Ich hab es leider die letzten Monate etwas übertrieben und absolut null auf Anschreiben reagiert. Somit natürlich die vollen 30% Sanktionen sogut wie dauerhaft einstecken müssen.

Nun war nach 6 Monaten ein neuer WBA fällig, dieser kann angeblich nicht bearbeitet werden wegen fehlender Mitwirkung. Ich werde also aufgefordert mich in Eigenbemühung beim Sachbearbeiter zu melden und persönlich vorzusprechen damit geklärt werden soll ob ich noch Anspuch auf Leistungen haben.

Ich benötige eure Hilfe bei der korrekten Durchführung dieser Sache. Mein Ziel ist es so schnell es geht die Leistungen wieder aktiv zu bekommen jedoch möchte ich keine Zwangsmaßnahmen oder 1275 Bewerbungen pro Woche schreiben müssen. Meine Leistungen sind seit heute 01.05.23 eingestellt. Der Brief (WBA) kam vor 2 Tagen am Samstag! Ich nehme jedenfalls lieber -30% als -100%!

Da ich mich quasi "tot gestellt" habe werden ja sicher einige Einforderungen oder Fragen vom Sachbearbeiter Experten kommen. Womit muss ich da so rechnen?

Des Weiteren sind mir noch einige Dinge unklar:
1. Was passiert wenn ich mich nicht melde? Wird der komplette Regelsatz entzogen und wenn ja für wie lange? (Dauerhaft, ein paar Wochen etc?)
Ich habe theoretisch Grundsicherung beantragt, diese steht doch jedem zu!?!
2. Kann man theoretisch statt einem persönlichen Termin auch "Alternativen" anbieten. Z.b. eine Email zu Sachbearbeiter mit "bitte senden sie mir alles nötige für die WBA  Bewilligung zu" oder so...?
3. Was genau reicht für eine "Mitwirkung" als minimum aus? Z.b. zum Termin erscheinen ohne irgendwelche Eingeständnisse, Zustimmungen etc. (ganz nach dem Motto: ich war da, das muss reichen!?)
4. Was passiert wenn ich den Zwangsforderungen des Sachbearbeiters zum Gespräch nicht nachgebe und diese ablehne? (Sie müssen jetzt sofort dieses und jenes tun.... bla bla bla)
5. Ist es ratsam vor dem Termin einen Anwalt aufzusuchen um eine mögliche Strategie auszuarbeiten um eine Zahlung des Regelbarfs zu erzwingen? (kenn mich da jetzt nicht so genau aus)
6. Falls sich das noch länger hinziehen sollte, wie kann ich vorläufig eine WBA Leistung beantragen um meine Kosten zu decken? (Bei dem "rieseigen" Regelsatz kann man ja keine Polster aufbauen!)

Mehr ist mir estmal nicht eingefallen jedoch will ich natürlich größtmögliche Schäden ganz gern vermeiden.

Danke für eure Hilfe und guten Raschläge.

Hallo ..ich habe dazu eine andere Frage zum WBA, wann haben sie den WBA Antrag gestellt bzw. wie lange hat bei ihnen die Bearbeitung gedauert ? Weil ich auch immer noch auf meinen Bescheid bzw. eine Antwort warte betreff Weiterbewilligung ab Mai ..hänge wirklich in der Luft, auch wegen der ausstehenden Mietzahlung :weisnich:

BobMahoo

Zitat von: Ulrike2023 am 01. Mai 2023, 18:55:02
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:05Hallo und guten Tag,

zum Sachverhalt:

Ich hab es leider die letzten Monate etwas übertrieben und absolut null auf Anschreiben reagiert. Somit natürlich die vollen 30% Sanktionen sogut wie dauerhaft einstecken müssen.

Nun war nach 6 Monaten ein neuer WBA fällig, dieser kann angeblich nicht bearbeitet werden wegen fehlender Mitwirkung. Ich werde also aufgefordert mich in Eigenbemühung beim Sachbearbeiter zu melden und persönlich vorzusprechen damit geklärt werden soll ob ich noch Anspuch auf Leistungen haben.

Ich benötige eure Hilfe bei der korrekten Durchführung dieser Sache. Mein Ziel ist es so schnell es geht die Leistungen wieder aktiv zu bekommen jedoch möchte ich keine Zwangsmaßnahmen oder 1275 Bewerbungen pro Woche schreiben müssen. Meine Leistungen sind seit heute 01.05.23 eingestellt. Der Brief (WBA) kam vor 2 Tagen am Samstag! Ich nehme jedenfalls lieber -30% als -100%!

Da ich mich quasi "tot gestellt" habe werden ja sicher einige Einforderungen oder Fragen vom Sachbearbeiter Experten kommen. Womit muss ich da so rechnen?

Des Weiteren sind mir noch einige Dinge unklar:
1. Was passiert wenn ich mich nicht melde? Wird der komplette Regelsatz entzogen und wenn ja für wie lange? (Dauerhaft, ein paar Wochen etc?)
Ich habe theoretisch Grundsicherung beantragt, diese steht doch jedem zu!?!
2. Kann man theoretisch statt einem persönlichen Termin auch "Alternativen" anbieten. Z.b. eine Email zu Sachbearbeiter mit "bitte senden sie mir alles nötige für die WBA  Bewilligung zu" oder so...?
3. Was genau reicht für eine "Mitwirkung" als minimum aus? Z.b. zum Termin erscheinen ohne irgendwelche Eingeständnisse, Zustimmungen etc. (ganz nach dem Motto: ich war da, das muss reichen!?)
4. Was passiert wenn ich den Zwangsforderungen des Sachbearbeiters zum Gespräch nicht nachgebe und diese ablehne? (Sie müssen jetzt sofort dieses und jenes tun.... bla bla bla)
5. Ist es ratsam vor dem Termin einen Anwalt aufzusuchen um eine mögliche Strategie auszuarbeiten um eine Zahlung des Regelbarfs zu erzwingen? (kenn mich da jetzt nicht so genau aus)
6. Falls sich das noch länger hinziehen sollte, wie kann ich vorläufig eine WBA Leistung beantragen um meine Kosten zu decken? (Bei dem "rieseigen" Regelsatz kann man ja keine Polster aufbauen!)

Mehr ist mir estmal nicht eingefallen jedoch will ich natürlich größtmögliche Schäden ganz gern vermeiden.

Danke für eure Hilfe und guten Raschläge.

Hallo ..ich habe dazu eine andere Frage zum WBA, wann haben sie den WBA Antrag gestellt bzw. wie lange hat bei ihnen die Bearbeitung gedauert ? Weil ich auch immer noch auf meinen Bescheid bzw. eine Antwort warte betreff Weiterbewilligung ab Mai ..hänge wirklich in der Luft, auch wegen der ausstehenden Mietzahlung :weisnich:

Hallo,

die Bearbeitung hat ca. 2 Wochen gedauert.
VG

Oberfrank

Gruss aus Oberfranken
Frank