Totstellen+Termine versäumen 100% Leistungseinstellung:WBA nicht mehr verlängert

Begonnen von BobMahoo, 01. Mai 2023, 15:42:05

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Ulrike2023

Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 18:57:19
Zitat von: Ulrike2023 am 01. Mai 2023, 18:55:02
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 15:42:05Hallo und guten Tag,

zum Sachverhalt:

Ich hab es leider die letzten Monate etwas übertrieben und absolut null auf Anschreiben reagiert. Somit natürlich die vollen 30% Sanktionen sogut wie dauerhaft einstecken müssen.

Nun war nach 6 Monaten ein neuer WBA fällig, dieser kann angeblich nicht bearbeitet werden wegen fehlender Mitwirkung. Ich werde also aufgefordert mich in Eigenbemühung beim Sachbearbeiter zu melden und persönlich vorzusprechen damit geklärt werden soll ob ich noch Anspuch auf Leistungen haben.

Ich benötige eure Hilfe bei der korrekten Durchführung dieser Sache. Mein Ziel ist es so schnell es geht die Leistungen wieder aktiv zu bekommen jedoch möchte ich keine Zwangsmaßnahmen oder 1275 Bewerbungen pro Woche schreiben müssen. Meine Leistungen sind seit heute 01.05.23 eingestellt. Der Brief (WBA) kam vor 2 Tagen am Samstag! Ich nehme jedenfalls lieber -30% als -100%!

Da ich mich quasi "tot gestellt" habe werden ja sicher einige Einforderungen oder Fragen vom Sachbearbeiter Experten kommen. Womit muss ich da so rechnen?

Des Weiteren sind mir noch einige Dinge unklar:
1. Was passiert wenn ich mich nicht melde? Wird der komplette Regelsatz entzogen und wenn ja für wie lange? (Dauerhaft, ein paar Wochen etc?)
Ich habe theoretisch Grundsicherung beantragt, diese steht doch jedem zu!?!
2. Kann man theoretisch statt einem persönlichen Termin auch "Alternativen" anbieten. Z.b. eine Email zu Sachbearbeiter mit "bitte senden sie mir alles nötige für die WBA  Bewilligung zu" oder so...?
3. Was genau reicht für eine "Mitwirkung" als minimum aus? Z.b. zum Termin erscheinen ohne irgendwelche Eingeständnisse, Zustimmungen etc. (ganz nach dem Motto: ich war da, das muss reichen!?)
4. Was passiert wenn ich den Zwangsforderungen des Sachbearbeiters zum Gespräch nicht nachgebe und diese ablehne? (Sie müssen jetzt sofort dieses und jenes tun.... bla bla bla)
5. Ist es ratsam vor dem Termin einen Anwalt aufzusuchen um eine mögliche Strategie auszuarbeiten um eine Zahlung des Regelbarfs zu erzwingen? (kenn mich da jetzt nicht so genau aus)
6. Falls sich das noch länger hinziehen sollte, wie kann ich vorläufig eine WBA Leistung beantragen um meine Kosten zu decken? (Bei dem "rieseigen" Regelsatz kann man ja keine Polster aufbauen!)

Mehr ist mir estmal nicht eingefallen jedoch will ich natürlich größtmögliche Schäden ganz gern vermeiden.

Danke für eure Hilfe und guten Raschläge.

Hallo ..ich habe dazu eine andere Frage zum WBA, wann haben sie den WBA Antrag gestellt bzw. wie lange hat bei ihnen die Bearbeitung gedauert ? Weil ich auch immer noch auf meinen Bescheid bzw. eine Antwort warte betreff Weiterbewilligung ab Mai ..hänge wirklich in der Luft, auch wegen der ausstehenden Mietzahlung :weisnich:

Hallo,

die Bearbeitung hat ca. 2 Wochen gedauert.
VG
ok danke, also bei mir sind es jetzt 4 Wochen :scratch:

Ratlos


Ulrike2023

Zitat von: Ratlos am 01. Mai 2023, 19:00:19Und warum rufst du nicht mal beim Amt an oder gehst selber hin?

habe ich schon alles durch ... morgen neuer Versuch.. immer Standard noch in Bearbeitung

Greywolf08

@Ulrike2023
Ist jetzt nicht böse gemeint, aber bleib doch bitte in deinem Thread oder eröffne einen neuen. Danke.

Ratlos

Sage denen knallhart dass du die Miete nicht zahlen kannst, nur noch 8 € besitzt was für Essen nur für 1 Tag reicht und du gezwungen bist beim SG eine eA zu beantragen.

horst

Zitat von: Ulrike2023 am 01. Mai 2023, 18:55:02Weiterbewilligung ab Mai ..hänge wirklich in der Luft, auch wegen der ausstehenden Mietzahlung :weisnich:
mit P-Konto wär das eine Katastrophe vor allem, weil du ja nicht früher beantragen konntest.Andere Überziehen da einfach das Konto.

Hary

Zitat von: Ratlos am 01. Mai 2023, 19:04:33Sage denen knallhart dass du die Miete nicht zahlen kannst, nur noch 8 € besitzt was für Essen nur für 1 Tag reicht und du gezwungen bist beim SG eine eA zu beantragen.

Das mit dem Gericht kann er sich sparen. Dieses wird beim Jobcenter nachfragen und wenn dieses dann wahrheitsgemäß antwortet, dass er sich seit Monaten nicht mehr gemeldet hat, wie wird wohl die Entscheidung dann aussehen? Richtig, er machte die letzten Monate nach eigener Aussage nicht den Anschein tatsächlich die Leistung zu benötigen. Wer auf die Leistung angewiesen ist, der wird nicht alle Möglichkeiten nutzen diesen Anspruch zu verlieren.

Greywolf08

@Hary
@Ratlos hat auf die Frage von @Ulrike2023 mit Gericht geantwortet und nicht dem TE den Tipp gegeben.

Ratlos

Das klärt sich heute doch alles weil sie mit dem Amt telefoniert.
Aber ein eigener Thread wäre echt besser. Man kommt sonst leicht durcheinander

PeterHeu1

für WBA Fragen : 0800 4 5555 00 (Montag – Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr)

Ulrike2023

HALLO .. ich sehe jetzt erst, was ich mit meiner bescheidenen Frage hier in dem Thread ausgelöst habe  :schock:  ... somit entschuldige ich mich betreff meiner Anfrage und ich bleibe jetzt in meinem Thread, nicht dass es wieder Missverständnisse hochschaukelt, das war ja nicht meine Absicht.  :weisnich:
Deshalb bitte vertragt euch wieder miteinander, wir sind doch alle erwachsene, vernüftige Leute und sitzen irgendwie alle im selben Boot ... danke :flag:

BobMahoo

Zitat von: hotwert am 01. Mai 2023, 17:19:27So wie ich das lese soll lediglich geprüft werden ob das JC überhaupt noch zuständig ist, also ob du dich überhaupt im Landkreis des JC aufhältst.

Ob man hier wirklich persönlich zum SB muss kann ich nicht sagen, ich würde vll nur ins JC gehen und mich mit Ausweis dort beim Empfang vorstellen, und das dokumentieren lassen das du da warst. Dann nochmal einen Brief aufsetzen das du persönlich anwesend warst und somit deine Anwesenheit im Bezirk nachgewiesen hast, und sie sofort die Leistung wieder aufnehmen sollen.

Wenn du nicht irgendwie mal persönlich dort wieder erscheinst (und nur beim Empfang ist vermutlich besser als zum SB) wird man wohl den WBA nicht genehmigen.

Eventuell kann man sich die Anwesenheit im Bezirk auch auf einer örtlichen Polizeiwache oder im Rathaus schriftlich bestätigen lassen und das dann um JC schicken. So wie der Brief an dich geschrieben ist will man ja nur die Zuständigkeit prüfen, das hättet du dann damit bewiesen.
Zitat von: Sheherazade am 01. Mai 2023, 17:43:12
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 17:39:11Der Hinweis ist ziemlich interessant. Ob das so durchgeht?

Probier es aus, wenn du es unbedingt auf die Spitze treiben willst.

@hotwert
@Sheherazade

Also, ich habe folgendes versucht:
Dank des Hinweises von "hotwert" bin ich erst zur Polizeibehörde um mir einen Nachweis über die Ortsanwesenheit erstellen zu lassen. Diese hat mich zum Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro verwiesen, da habe ich eine Meldebscheinigung gem. §18 Absatz 1 Bundesmeldegestz bekommen die nachweist das ich persönlich mit Ausweis und Datenabgleich vorstellig war. (kam 12,-€)
Danach zum Jobcenter um den Brief: persönlich abstempeln / Empfangsbestätigung / persönliche Abgabe bestätigen zu lassen. ACHTUNG! Das Jobcenter hat mir das Verweigert! (Was für ein S...Laden!).
Also, alles abfotografiert, Brief in den Hausbriefkasten vom Jobcenter und nachträglich eine Email mit den Beweisfotos versand.

Nach ca. 5 Tagen kam die Weiterbewilligung als bestätigt für 12 Monate + Neuer Termin beim SB + Jobangebote + EGV mal bitte unterschreiben und zurück schicken.
Also erborst das ich was unternehmen konnte einschl. behördlich beglaubigter Dokumente wurde gleich daraufhin wieder der Briefkasten ordentlich gefüllt.

Trotzdem noch mal Danke für den Hinsweis. Es hat erst mal geklappt auch wenn hier niemand dran geklaubt hat!

Sheherazade

Du bezahlst 12€ für ein Dokument um das dann beim Jobcenter in den Hausbriefkasten zu werden anstatt eben einen persönlichen Termin für umsonst wahrzunehmen? Mir scheint, der Regelsatz ist zu hoch angesetzt worden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BobMahoo

Zitat von: Sheherazade am 06. Mai 2023, 16:13:08Du bezahlst 12€ für ein Dokument um das dann beim Jobcenter in den Hausbriefkasten zu werden anstatt eben einen persönlichen Termin für umsonst wahrzunehmen? Mir scheint, der Regelsatz ist zu hoch angesetzt worden.

Das es 12€ kostet habe ich vorher NICHT gewusst! Aber danke für den hilfreichen Kommentar.

Fettnäpfchen

BobMahoo

Zitat von: BobMahoo am 06. Mai 2023, 16:10:11ACHTUNG! Das Jobcenter hat mir das Verweigert! (Was für ein S...Laden!).
wahrscheinlich ein O.- Kommune denn die der BA unterstellten haben eine HEGA diese zu bestätigen.

Zitat von: BobMahoo am 06. Mai 2023, 16:10:11Nach ca. 5 Tagen kam die Weiterbewilligung als bestätigt für 12 Monate + Neuer Termin beim SB + Jobangebote + EGV mal bitte unterschreiben und zurück schicken.
Also erborst das ich was unternehmen konnte einschl. behördlich beglaubigter Dokumente wurde gleich daraufhin wieder der Briefkasten ordentlich gefüllt.
klar jetzt weiß das JC das es noch zuständig ist und da kann es so weitermachen wie bisher...
anscheinend besonders gerne nicht rechtskonform was ich aus der EinV Sache raus lese.

MfG FN
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