Kündigung vom Mini-Job, Rechtsfehler in der Kündigung und Fragen zur Auszahlung

Begonnen von Lücke, 01. Mai 2023, 16:27:02

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Lücke

Liebe Community,

ein Freund von mir hat am 28.04. per E-Mail eine Kündigung seines Minijobs erhalten, die zum 30.04. wirksam werden soll. Er hat lediglich etwa 2 Stunden pro Woche gearbeitet und monatlich nicht mehr als 100 Euro verdient. Die Kündigungserklärung enthält jedoch einige Ungereimtheiten, bei denen wir uns unsicher sind, ob sie rechtens sind. Insbesondere ist von einer "Vereinbarung" über die Auszahlung seines Resturlaubs die Rede, obwohl es eine solche Vereinbarung nie gegeben hat. Außerdem bleibt unklar, wie die Auszahlung erfolgen soll, und ob der Arbeitgeber möglicherweise versucht, den Resturlaub zu umgehen und lediglich eine Abgeltung zu zahlen. Gibt es überhaupt einen Anspruch auf Urlaub? Wenn ja wie hoch ist der?
Es gab ja Änderungen in dem Gesetz.

Mein Freund und ich kennen sich mit den rechtlichen Bestimmungen zu Minijobs und Kündigungen nicht aus und er ist daher für jede Hilfe und jeden Rat dankbar!

Zur Ergänzung: Das Arbeitsverhältnis begann am 10.08.2022.
Die Arbeitskleidung wird er der Firma per Post zusenden. Es gab zum Schluss heftigen Streit. Der Arbeitgeber hat meinem Freund einen Job im Dezember angeboten, den er jetzt zum 1.5 antreten sollte (mündlich). Eine Woche vor dem Start wurde so getan, als hätte es nie eine solche Vereinbarung gegeben, und als er sich beschwerte, wurde er entlassen.


Hier der Text der Kündigung:
hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis zwischen uns zum Ende des laufenden Monats, also zum 30. April 2023,
fristgerecht und ordentlich.
Gemäß unserer Vereinbarung werden wir Ihnen die verbleibenden 100 Euro als Abgeltung für Ihren Urlaubsanspruch
auszahlen.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Auszahlung per Überweisung oder in anderer Form erhalten möchten.
Des Weiteren bitten wir Sie höflichst, alle Arbeitsmaterialien, die im Laufe Ihres Beschäftigungsverhältnisses ausgehändigt
wurden,
bis spätestens zum letzten Arbeitstag zurückzugeben. Hierzu zählen beispielsweise Firmenkleidung, Schlüssel oder
elektronische Geräte.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um Ihnen für Ihre Arbeit und Ihre Beiträge zu unserem Unternehmen zu danken.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre zukünftigen Unternehmungen.

Oberfrank

Gruss aus Oberfranken
Frank

Sheherazade

Und 2 Tage Kündigungsfrist dürften auch nicht fristgerecht sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Es gilt auch bei Minijobs die reguläre Kündigungsfrist von 4 Wochen. Entweder zum Monatsende oder zum 15. d.M. Das kannst du im BGB nachlesen.
Nur im Tarifvertrag können andere Fristen vereinbart sein, aber den kenne ich ja nicht.
Will der AG die Frist nicht einhalten ginge das nur über einen Aufhebungsvertrag o.ä.
Ist das überhaupt noch ein Minijob? War der Meinung der darf bloß 50 Tage im Kalederjahr betragen?

Wenn deine Kündigung für dich nicht nachvollziehbar ist kanns du innerhalb von 3 Wochen nach § 4 KSchG beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen.

Die Kündigung per Mail ist unwirksam. Das steht fest!