Rückzahlung nach Bezug

Begonnen von marcoou, 01. Mai 2023, 17:04:31

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marcoou

Kurze Frage, wobei ich die Antwort zu wissen glaube: kann das JC 5 Monate nach Beendigung des ALG2-Bezuges Geld zurückfodern, das innerhalb des Bezugzeitraumes aufgrund einer Lohnerhöhung zu viel gezahlt wurde?

horst

Zitat von: marcoou am 01. Mai 2023, 17:04:31Kurze Frage, wobei ich die Antwort zu wissen glaube: kann das JC 5 Monate nach Beendigung des ALG2-Bezuges Geld zurückfodern, das innerhalb des Bezugzeitraumes aufgrund einer Lohnerhöhung zu viel gezahlt wurde?
wenn es in deinen Bescheid nicht steht nein, solltest du aber den Einkommenszufluss im Bezug nicht angegeben haben und es kommt raus, stellen die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Ratlos

Zitat von: horst am 01. Mai 2023, 18:03:46und es kommt raus, stellen die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.
nö so schnell geht das nicht. Dann kommt ein Erstattungsbescheid.

horst

Zitat von: Ratlos am 01. Mai 2023, 19:02:27nö so schnell geht das nicht. Dann kommt ein Erstattungsbescheid.
beides denke ich mal, wenn das Einkommen nicht angegeben wurde.

Ratlos

Zitat von: marcoou am 01. Mai 2023, 17:04:31das innerhalb des Bezugzeitraumes aufgrund einer Lohnerhöhung
Deine Mitwirkungspflicht umfasst auch die Meldung einer Lohnerhöhung, denn das ist ein Zufluss und eine Änderung der Verhältnisse.
Damit hast du deine Frage selbst beantwortet.

marcoou

Nein, ich HABE die Lohnerhöhung im Bezugszeitraum gemeldet; allerdings nachträglich, da ich diese rückwirkend vom AG erhalten habe. Ich hatte daher für 2 Monate eine Nachzahlung vom AG (die letzten 2 Monnate des Bezugszeitraumes). Und nun, 5 Monate nach Beendigung des Bezugszeitraumes, fordert das JC diese Nachzahlung des AG zurück.

Hartzer Rolle

Wenn die Berechnung stimmt, ist doch alles in Ordnung. Bei Veränderungen hat das Jobcenter bis zu einem Jahr Zeit zu reagieren.
Natürlich musst du zurück zahlen, wenn die Bedarfsberechnung sich an weniger Einkommen orientiert.

marcoou

Weil oben von horst geschrieben wurde :

"wenn es in deinen Bescheid nicht steht nein"

Hartzer Rolle

Quatsch. Der User hat sein Wissen wohl aus der UTup Academy

War die Bewilligung vorläufig? Dann stellt sich die Frage gar nicht und du musst bei endgültiger Berechnung zurück zahlen.

War sie endgültig und es gab eine Veränderung, kann das Jobcenter natürlich zuviel gezahlte Gelder zurückfordern. Dafür zunächst eine Anhörung und dann der Erstattungsbescheid.

Zitat von: horst am 01. Mai 2023, 18:03:46wenn es in deinen Bescheid nicht steht nein

Wie sollte das Jobcenter bei Bewilligung wissen können, was an Einnahmen generiert wird?

horst

Zitat von: Hartzer Rolle am 02. Mai 2023, 11:54:50Wie sollte das Jobcenter bei Bewilligung wissen können, was an Einnahmen generiert wird?
bei einer Kontoeinsicht, wenn der TE gleich wieder Bürgergeld beantragen müsste, aber zu dem Zeitpunkt wie ich das schrieb, wusste ich ja nicht das der User das Einkommen beim JC gemeldet hatte.

horst

Zitat von: Hartzer Rolle am 02. Mai 2023, 11:54:50Quatsch. Der User hat sein Wissen wohl aus der UTup Academy
kein Problem, ich bin ja bald raus aus dem SGB II und muss mir ein neues Forum suchen.  :zwinker:

Quizchampion

nicht immer denken, dass ein staatsanwalt den unfug sich ansieht. das macht seine kaffeetante und er winkt das nur durch. er träumt von großen fällen und möchte bei einer crime doku mitwirken und erzählen wie das alles war.