Neue Fallmanagerin verlangt mündlich Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsliste

Begonnen von Eva_w, 03. Mai 2023, 14:54:10

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Eva_w

Hallo Forum,

ich bin neu hier und habe ein Anliegen.
Bei mir gab es leider ein Fallmanagerwechsel. Die erste Einladung von der neuen Fallmanagerin kam bei mir nicht an und daraufhin erhielt ich dann eine Folgeeinladung. Hatte dann gleich ein Schreiben aufgesetzt + Email.
Bei dem nächsten Termin hatte ich das nochmal geklärt. Da sie kaum reagiert hatte, war ich verunsichert und habe nachgefragt ob das Nachteile hat. Blöde Frage von mir. Daraufhin ihre Antwort nein . Nicht jetzt. Das "nicht jetzt" hatte ich mich in Alarmbereitschaft gebracht. Und jedes Mal ihr aufgesetztes Lächeln bei dem Termingespräch.  Jedenfalls habe ich es so wahrgenommen.

Jetzt zu dem wirklichen Problem.

Nach einer Weiterbildung will sie mich in einem Bewerbungscoaching abschieben. Mit sachlichen Argumenten konnte ich das abwehren. Stattdessen soll ich ihr Bewerbungsunterlagen schicken, ob die wirklich gut sind. Zudem soll ich ihr immer am 10. des Monats eine Bewerbungsliste schicken. Alles nur mündlich und ohne EGV. Sie hat sich Notizen gemacht. Mündlich habe ich nicht zugestimmt.
Bei dem Arbeitgeberservice habe ich mündlich  zugestimmt.
Sie kann ja viel erzählen was sie will. Es muss schriftlich mit RFB festgehalten sein. Nur bringt mich diese Fallmanagerin so in Unsicherheit wegen "nicht jetzt" Eine Sanktion kann ich mir nicht leisten.

Wie kommt sie drauf alles nur mündlich festzuhalten und wie könnte ich reagieren. Habe das so noch nie erlebt.

Viele Grüße

OLD-MAN

Gegenfrage:

Was spricht denn dagegen, eine Bewerberliste zu erstellen und zu übersenden?

Sheherazade

Zitat von: Eva_w am 03. Mai 2023, 14:54:10Nach einer Weiterbildung will sie mich in einem Bewerbungscoaching abschieben.

Wann war die Weiterbildung abgeschlossen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Quizchampion

Zitat von: OLD-MAN am 03. Mai 2023, 15:05:29Gegenfrage:

Was spricht denn dagegen, eine Bewerberliste zu erstellen und zu übersenden?

.. weil man den Quatsch zum Termin durchkauen kann. Dann ist ja auch die geile Stunde schnell vorbei, weil die FM dann Kaffee trinken und tratschen gehen muss.

Eva_w

Ich habe kein Problem eine Bewerbungsliste abzugeben. Darum geht es nicht. Sondern sie will und nennt ein Stichtag, ohne dass man verhandeln kann. Ohne eine schriftliche Vereinbarung, auch nicht die Möglichkeit die Liste zum Termin mitzubringen.

Weiterbildung war Ende März 2023 beendet.

Izzi

Zitat von: Eva_w am 03. Mai 2023, 14:54:10Wie kommt sie drauf alles nur mündlich festzuhalten und wie könnte ich reagieren. Habe das so noch nie erlebt.
Wahrscheinlich ist das der Vertrauens und Kooperationszeit geschuldet.
Zitat von: Eva_w am 03. Mai 2023, 14:54:10Nach einer Weiterbildung will sie mich in einem Bewerbungscoaching abschieben.
Bewerbungscoaching geht aus Sicht eines SB offensichtlich immer. Sobald du deine Bewerbungunterlagen vorlegst und diese dem SB nicht zusagen, ist dir die Maßnahme fast schon gewiss.
Zitat von: Eva_w am 03. Mai 2023, 14:54:10Zudem soll ich ihr immer am 10. des Monats eine Bewerbungsliste schicken
Wenn es dir keine Mühe bereitet und keine Kosten in Form von Porto verursacht, mach es einfach.
Damit zeigst du Bereitschaft zur Kooperation und wer weiß, vielleicht wirst du auch in Zukunft diesbezüglich nicht verpflichtet.

Quizchampion

Man könnte auch davon ausgehen, dass die Weiterbildung intern ganz unten angesiedelt ist. Eigentlich sollte die Kaffeetante dann nach einen geeigneten Job suchen und nicht den nächsten Tiefschlag verpassen.

horst

Zitat von: Eva_w am 03. Mai 2023, 14:54:10Nach einer Weiterbildung will sie mich in einem Bewerbungscoaching abschieben. Mit sachlichen Argumenten konnte ich das abwehren. Stattdessen soll ich ihr Bewerbungsunterlagen schicken, ob die wirklich gut sind. Zudem soll ich ihr immer am 10. des Monats eine Bewerbungsliste schicken. Alles nur mündlich und ohne EGV. Sie hat sich Notizen gemacht. Mündlich habe ich nicht zugestimmt.
Bei dem Arbeitgeberservice habe ich mündlich  zugestimmt.
Sie kann ja viel erzählen was sie will. Es muss schriftlich mit RFB festgehalten sein. Nur bringt mich diese Fallmanagerin so in Unsicherheit wegen "nicht jetzt" Eine Sanktion kann ich mir nicht leisten.

Ein Vorschlag, den sie aber schnell in eine EGV schreiben kann, aber wie mir scheint, will sie nur die freien Plätze für den Träger der Maßnahme füllen, die Frau muss ja was liefern den Teammanager an Eingliederung in Arbeit.

BigMama

Zitat von: Eva_w am 03. Mai 2023, 14:54:10Die erste Einladung von der neuen Fallmanagerin kam bei mir nicht an und daraufhin erhielt ich dann eine Folgeeinladung. Hatte dann gleich ein Schreiben aufgesetzt + Email.
Das Jobcenter muss den Zugang der Einladung bei dir nachweisen. Da es das vermutlich nicht kann, brauchst du dir sowieso keine Sorgen zu machen.

Zitat von: Eva_w am 03. Mai 2023, 14:54:10Bei dem nächsten Termin hatte ich das nochmal geklärt. Da sie kaum reagiert hatte, war ich verunsichert und habe nachgefragt ob das Nachteile hat. Blöde Frage von mir. Daraufhin ihre Antwort nein . Nicht jetzt. Das "nicht jetzt" hatte ich mich in Alarmbereitschaft gebracht.
Die Frage war nicht blöd und in einem guten Beratungsgespräch muss immer Raum für solche Fragen sein. Wegen des "nicht jetzt" musst du dir keine Gedanken machen. Sollte es irgendwann mal zu einer Anhörung kommen, weil eine Leistungsminderung geprüft werden soll, kannst du sie hier hochladen und dann wird dir geholfen, das Thema vom Tisch zu bekommen.

Zitat von: Eva_w am 03. Mai 2023, 14:54:10Zudem soll ich ihr immer am 10. des Monats eine Bewerbungsliste schicken.
Feste Zeitpunkte zum Nachweis von Bewerbungsbemühungen waren schon vor der Einführung des Bürgergelds sehr umstritten und wurden von einigen als unzulässig eingestuft. Eine Vorlage/Übersendung vom 01. eines Monats bis zum 10. eines Monats ist hingegen rechtlich zulässig, entspricht jedoch nicht dem Gedanken des Bürgergelds. Der Fallmanagerin ist sicherlich bekannt, dass die Chancen eine Beschäftigung zu finden, direkt im Anschluss an eine Weiterbildung am Größten sind. Womöglich ist sie der Ansicht, du solltest diesen Zeitpunkt größtmöglich nutzen.

Mein persönlicher Rat:
Ich würde den Nachweis immer bis zum 10. des Folgemonats übersenden. Wenn ihr der 10. so wichtig ist, kann sie ja den Nachweis erst an diesem Tag sichten.

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Eva_w

Zitat von: Izzi am 03. Mai 2023, 15:47:36
Zitat von: Eva_w am 03. Mai 2023, 14:54:10Wie kommt sie drauf alles nur mündlich festzuhalten und wie könnte ich reagieren. Habe das so noch nie erlebt.
Wahrscheinlich ist das der Vertrauens und Kooperationszeit geschuldet.
Zitat von: Eva_w am 03. Mai 2023, 14:54:10Nach einer Weiterbildung will sie mich in einem Bewerbungscoaching abschieben.
Bewerbungscoaching geht aus Sicht eines SB offensichtlich immer. Sobald du deine Bewerbungunterlagen vorlegst und diese dem SB nicht zusagen, ist dir die Maßnahme fast schon gewiss.
Zitat von: Eva_w am 03. Mai 2023, 14:54:10Zudem soll ich ihr immer am 10. des Monats eine Bewerbungsliste schicken
Wenn es dir keine Mühe bereitet und keine Kosten in Form von Porto verursacht, mach es einfach.
Damit zeigst du Bereitschaft zur Kooperation und wer weiß, vielleicht wirst du auch in Zukunft diesbezüglich nicht verpflichtet.

Ich hoffe, dass ich richtig zitiere.

Danke für Deine Antwort, das könnte Sinn machen. Mit meinem alten Fallmanager hatte ich mich gut verstanden. Bei ihr blicke ich nicht durch.

Eva_w

Ich bedanke mich herzlich für Eure Antworten.

@ BigMama, danke auch Dir. Den Rat nehme ich gerne an.

Was die Bewerbungsunterlagen angeht werde ich diese bei einem Termin nur vorlegen zur Sichtung.

@ horst, wie du geschrieben hattest, wird sie die freien Plätze für den Träger der Maßnahme füllen wollen.

Für ein paar Tage, in der es wirklich nur um Bewerbungen geht, wäre es in Ordnung. Aber ich ahne wieder Vertragsunterschriften. Ich hatte das schonmal durch.

Fettnäpfchen

Eva_w

Zitat von: Eva_w am 03. Mai 2023, 14:54:10Stattdessen soll ich ihr Bewerbungsunterlagen schicken, ob die wirklich gut sind. Zudem soll ich ihr immer am 10. des Monats eine Bewerbungsliste schicken. Alles nur mündlich und ohne EGV. Sie hat sich Notizen gemacht. Mündlich habe ich nicht zugestimmt.
Als eLB bist du zwar verpflichtet dich zu bewerben aber ohne vertraglich/schriftliche Regelung wie in einer EinV darf die SB das so nicht verlangen!
s. Anhang

und was eine evtl. Maßnahme angeht > Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Ottokar

Zitat von: Eva_w am 03. Mai 2023, 14:54:10Nach einer Weiterbildung will sie mich in einem Bewerbungscoaching abschieben.
Weiterbildungen beinhalten doch bereits Bewerbungstrainings, oder war das hier nicht so?

Zitat von: Eva_w am 03. Mai 2023, 14:54:10Stattdessen soll ich ihr Bewerbungsunterlagen schicken, ob die wirklich gut sind. Zudem soll ich ihr immer am 10. des Monats eine Bewerbungsliste schicken. Alles nur mündlich und ohne EGV.
Mündlich ist das nicht rechtsverbindlich.
Ich würde hier gar nichts tun und wenn die beim nächsten Termin danach fragt, dann hast du es eben vergessen. "Was? Das hatten wir ausgemacht? Daran kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich habe aber auch dermaßen Stress aktuell..."
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Eva_w

@ Fettnäpfchen

ohne Vertrag bin ich auch nicht verpflichtet. Das verstehe ich halt nicht, vielleicht hat das ja wirklich mit dieser Kooperationvertrag/Vertrauensarbeit zu tun.
Eine Maßnahmezuweisung hat sie mir nicht gegeben. Keine Unterlagen, keine EGV.
Stattdessen will sie Bewerbungsunterlagen. 


@ Ottokar

Das war eine reine Weiterbildung die ich mir ausgesucht hatte von zwei Monaten.
Ich bereite mal alles vor und entscheide dann.

Auch an Euch vielen Dank

Fettnäpfchen

Eva_w

Zitat von: Eva_w am 04. Mai 2023, 17:02:16ohne Vertrag bin ich auch nicht verpflichtet. Das verstehe ich halt nicht, vielleicht hat das ja wirklich mit dieser Kooperationvertrag/Vertrauensarbeit zu tun.
Verstehen kommt wenn man nachliest also zum Beispiel im Anhang deswegen habe ich den reingesetzt
und nein das hat nichts mit auf "Augenhöhe" zu tun.

MfG FN
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