Etwas bei Ebay verkaufen

Begonnen von seifert55, 06. Mai 2023, 16:25:54

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seifert55

Hallo Forum,
ich beziehe seit längerer Zeit Bürgergeld. Durch meinen Job (Fotograf) verdiene ich im Moment wirtschaftlich- und gesundheitsbedingt nichts. Leider ist das Bürgergeld sehr knapp bemessen und ich schaffe es nicht immer, bestimmte Sachen zu kaufen. Jetzt möchte ich eine von meinen Kameras verkaufen um mir einen kleinen finanziellen Freiraum zu schaffen. Im ersten ALGII Antrag hatte ich ja bereits angegeben, dass kein Vermögen oder Bargeld oder Rücklagen existieren. Darf ich das Geld durch Ebay behalten oder wird es in der aEKS als "Einkommen" verrechnet.
Danke
S.

Sheherazade

Deine Kameras gehören zu deinem Vermögen und dann darfst du die auch verkaufen ohne das der Erlös als Einkommen angerechnet wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Wolverine36

 :lachen: Der Verkauf von eigenen Sachen ist weder beim Jobcenter noch beim Sozialamt anzurechnendes Einkommen, es sei denn es hätte die Dimension eines selbstständigen Handels.Durch den Verkauf von Eigentum wird eine Sache, die schon vorher Teil des Vermögens war, in Geld umgewandelt, das auch danach Teil des Vermögens ist. Das Vermögen (bestehend aus Sachen+Geld) bleibt unverändert.
Es gab keinen wertmäßigen Zuwachs, daher ist es KEINE Einnahme.Wenn wie oben erklärt durch einen Verkauf von Eigentum keine Einnahme (kein wertmäßiger Zuwachs) erzielt wird, kann es auch kein Einkommen sein.

§82 Abs1 SGB XII
"Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert (...)" :lachen:

JensM1

Bei einer Selbständigkeit als Fotograf dürfte die Kamera zum Betriebsvermögen gehören. Falls ja wäre das sowohl steuerrechtlich als auch im SGB II eine Einnahme.

Falls Privatvermögen siehe vorherige Beiträge.

FritzLoch

Zitat von: Sheherazade am 06. Mai 2023, 16:38:50Deine Kameras gehören zu deinem Vermögen und dann darfst du die auch verkaufen ohne das der Erlös als Einkommen angerechnet wird.

Dann wollen wir mal hoffen das diese bei Antragstellung unter "Vermögen" aufgelistet wurden.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Sheherazade

Und das der Job auch ein Arbeitsverhältnis ist und keine selbständige Tätigkeit, das habe ich nämlich übersehen, dass das der selbe TE ist wie aus dem anderen Thread mit der Aufrechnung. Dann ist der Einwand von JensM1 nämlich zutreffend.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

seifert55

#6
Zitat von: Sheherazade am 10. Mai 2023, 18:17:08Und das der Job auch ein Arbeitsverhältnis ist und keine selbständige Tätigkeit, das habe ich nämlich übersehen, dass das der selbe TE ist wie aus dem anderen Thread mit der Aufrechnung. Dann ist der Einwand von JensM1 nämlich zutreffend.

Hallo,
doch es ist eine selbsständige Tätigkeit. Ich finden den "erst"-anmeldebogen nicht mehr, falls man da überhaupt sowas wie vermögen / betriebsvermögen eintragen musste. es ist ein winzig kleines gewerbe und ich habe zwei kameras. ohne den verkauf komme ich nicht an genug geld neben dem knappen bürgergeld um notwendige sachen, auch wegen gesundheitsbedingter umstände, anschaffen zu können. dazu gehören auch medikamente, ernährung,taxifahrten zu untersuchungen, körpergerechte möbel usw.
Danke
S.