Selbstständig machen mit Bürgergeld

Begonnen von MsXyz, 04. Mai 2023, 14:52:07

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

MsXyz

Hallo zusamme,
ich hoffe, dass ich hier im richtigen Thema bin.

Ich beziehe aktuell Bürgergeld und befinde mich in einer Maßnahme, um einen Job zu bekommen. Ich hatte keine Lust auf Diskussionen, weshalb ich dem zugestimmt habe.

Ich möchte mich auf lange Sicht selbstständig machen und würde damit auch schon gerne starten, damit ich überhaupt eine Möglichkeit habe, Kunden zu gewinnen.
Grundsätzlich war meine Idee einen Teilzeitjob zu finden und es mir damit aufbauen zu können. Aber das gestaltet sich momentan schwieriger als gedacht...

Ich weiß auch noch nicht genau, ob es sinnvoller ist, sich als Freiberufler selbstständig zu machen oder ein Kleingewerbe anzumelden. Scheinbar geht mit Bürgergeld beides wie ich verstanden habe.
Zusätzlich würde ich es gerne an zwei Orten ausüben. Also von zu Hause aus und im Ort, wo ich herkomme, wo ich mich auch frage, ob ich beides angeben muss, oder ob eins reicht. Kann auch sein, dass ich es mal irgendwo anders mache. Würde sozusagen gerne keinen festen Sitz dafür haben (Eine Anschriftsadresse ist klar).

Ich hoffe, es ist ein wenig verständlich, was ich mich so frage. Vielleicht hat jemand ja schon damit Erfahrung und kann mir weiterhelfen. :)

Fettnäpfchen

MsXyz

Wenn du nicht genau weißt was du willst solltest du dir darüber Gedanken machen.
Buisnessplan nennt sich sowas und wird vom JC verlangt.

Es gab auch mal einen extra Thread aber den finde ich gerade nicht sonst hätte ich den reingesetzt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Oberfrank



Businessplan erstellen und dann damit beim Amt vorsprechen.
Und was immer geraten wird (und sicher nie verkehrt ist) eine Schulung bei der IHK besuchen.
Start in die Selbstständigkeit oder ähnlich betitelt.
Grundlagen im Bereich Buchhaltung / Steuern / Arbeitsrecht / evtl. Zollrecht o.ä.  sind zwingend um nicht sehr schnell alles in den Sand zu setzen.

 
Gruss aus Oberfranken
Frank

MsXyz

Eigentlich möchte ich damit erstmal nur nebenbei starten. Das Jobcenter weiß, dass ich vorhabe mich selbstständig zu machen. Ich möchte dabei auch keine Unterstützung von Ihnen... weil ich die vermutlich auch eh nicht bekommen würde...
Möchte auch kein Geschäft mit Mitarbeitern und so eröffnen.
Wobei eine Schulung vermutlich trotzdem Sinn macht...

Spring23

Zitat von: MsXyz am 04. Mai 2023, 14:52:07...

Ich weiß auch noch nicht genau, ob es sinnvoller ist, sich als Freiberufler selbstständig zu machen oder ein Kleingewerbe anzumelden. Scheinbar geht mit Bürgergeld beides wie ich verstanden habe.
was verstehst Du unter Freiberufler? Ein freier Beruf ist definiert, das ist keine Entscheidung, die man trifft. Wenn Du unter den Freien Berufen etwas ausüben kannst, sparst Du Umsatzsteuer. Mit dem JC hat das herzlich wenig zu tun.

Man sollte "Freiberufler" auch nicht mit "nirgends gebunden" verwechseln. Ein Architekt oder Arzt ist ein Freiberufler und beide kommen ohne bestimmte Formalien nicht aus und auch nicht ohne Mitgliedschaft in jeweilige Kammern. Nur als Veranschaulichung.

Zitat von: MsXyz am 04. Mai 2023, 14:52:07Zusätzlich würde ich es gerne an zwei Orten ausüben. Also von zu Hause aus und im Ort, wo ich herkomme, wo ich mich auch frage, ob ich beides angeben muss, oder ob eins reicht. Kann auch sein, dass ich es mal irgendwo anders mache. Würde sozusagen gerne keinen festen Sitz dafür haben (Eine Anschriftsadresse ist klar).
ob das geht, dürfte von der Leistung abhängen, die Du anbieten willst

Zitat von: MsXyz am 04. Mai 2023, 14:52:07Ich hoffe, es ist ein wenig verständlich, was ich mich so frage. Vielleicht hat jemand ja schon damit Erfahrung und kann mir weiterhelfen. :)
Erfahrung womit? Mit einem nicht näher genannten irgendwie selbstständigen Beruf, bei dem nicht klar ist, was Du anbietest, wie das mit zwei Orten aussehen soll und welche Rechtsform Dein Unternehmen haben soll? Da wird kaum einer eine halbwegs verbindliche Antwort geben können.

Eine Beratung in Sachen Unternehmensgründung wäre vermutlich ganz gut.

Hary

Unter anderem die IHK aber auch Jobcenter bieten Beratungen für Unternehmensgründer an. Du sollst du etwas nutzen. Sofern du ein Darlehen zur Gründung nutzen willst, wäre dies auch eine Voraussetzung. Allgemein solltest du dir das notwendige Wissen vor der Selbständigkeit aneignen. Solche Dinge wie Steuer, Buchhaltung usw.

MsXyz

Danke für eure Antworten.

Ich weiß, dass Freiberufler definiert ist und ich da rein fallen würde. Sonst würde ich nicht darüber nachdenken. Lediglich wenn ich auch Produkte verkaufen möchte, müsste ich auch Kleingewerbe anmelden.
Bei Massage (als Beispiel) kann es scheinbar Freiberuflich aber auch als Gewerbe sein..

Aber ja, vielleicht sollte ich um ein Seminar zur Unternehmungsgründung bitten.
Da wird sicher vieles für mich nicht relevant sein, aber mir nochmal Zeit und Infos geben.

Ich kann das an zwei Orten anbieten, das ist kein Problem. Ist halt in unterschiedlichen Landkreisen und könnte mir vorstellen, dass das dann ein Problem ist und beides angemeldet sein muss.

Sheherazade

Zitat von: MsXyz am 05. Mai 2023, 09:41:30Ich kann das an zwei Orten anbieten, das ist kein Problem. Ist halt in unterschiedlichen Landkreisen und könnte mir vorstellen, dass das dann ein Problem ist und beides angemeldet sein muss.

Wo anmelden? Was haben die verschiedenen Landkreise mit deinem Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit zu tun?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MsXyz

Zitat von: Sheherazade am 05. Mai 2023, 11:40:39
Zitat von: MsXyz am 05. Mai 2023, 09:41:30Ich kann das an zwei Orten anbieten, das ist kein Problem. Ist halt in unterschiedlichen Landkreisen und könnte mir vorstellen, dass das dann ein Problem ist und beides angemeldet sein muss.

Wo anmelden? Was haben die verschiedenen Landkreise mit deinem Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit zu tun?

Beim Gewerbe klang es für mich so, als müsste man ja dann an verschiedenen Standorten Steuern abgeben, weshalb man alle nennen muss.
Bei der freiberuflichen Tätigkeit konnte ich das bisher nicht rauslesen.

Sheherazade

Eine Gewerbeanmeldung kommt doch für dich gar nicht in Frage als Freiberufler. Und die Steuern fallen ortsunabhängig an, die sind einkommensabhängig. Mir scheint, dir fehlt erhebliches Grundwissen, das du dir unbedingt VOR Beginn der Tätigkeit aneignen musst. Dann aber unter Einbeziehung dieser Fakten, die du hier nicht nennen willst (und auch nicht musst).
Zitat von: Spring23 am 04. Mai 2023, 22:18:30Mit einem nicht näher genannten irgendwie selbstständigen Beruf, bei dem nicht klar ist, was Du anbietest, wie das mit zwei Orten aussehen soll und welche Rechtsform Dein Unternehmen haben soll?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spring23

Da nirgends stand, was Du vorhast und es viele Missverständnisse zum Thema freiberuflich gibt, war das eine Frage bzw. allgemeine Info. Worüber Du nachdenkst kann niemand wissen, wenn Du es nicht schreibst.

Jedenfalls ist der freie Beruf eine Sache des Steuerrechts.

Dem JC ist es wie genannt egal.

Ebenso ist die Frage, wie viele Massagesalons Du öffnest und führst keine, die das JC angeht oder interessiert, so lange nicht nur dadurch der Gewinn auf null geht und Du Deine Bedürftigkeit nicht reduzieren kannst.

Massage als freier Beruf dürfte mit einer entsprechenden Ausbildung einher gehen.
Der Verkauf von Produkten ist Umsatzsteuerpflichtig, was Sinn macht.
Man meldet meines Wissens auch kein Kleingewerbe an, da man bei der Planung eines Unternehmens, das einem den Unterhalt sichern soll, nicht vorab einen Umsatz anstrebt, der damit nicht kompatibel ist.

Kleingewerbe ist wieder Steuerrecht und ergibt sich aus der Anfangsphase eines Start-ups.
Nicht Thema fürs JC.

Spring23

Zitat von: MsXyz am 05. Mai 2023, 11:47:25
Zitat von: Sheherazade am 05. Mai 2023, 11:40:39
Zitat von: MsXyz am 05. Mai 2023, 09:41:30Ich kann das an zwei Orten anbieten, das ist kein Problem. Ist halt in unterschiedlichen Landkreisen und könnte mir vorstellen, dass das dann ein Problem ist und beides angemeldet sein muss.

Wo anmelden? Was haben die verschiedenen Landkreise mit deinem Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit zu tun?

Beim Gewerbe klang es für mich so, als müsste man ja dann an verschiedenen Standorten Steuern abgeben, weshalb man alle nennen muss.
Bei der freiberuflichen Tätigkeit konnte ich das bisher nicht rauslesen.
Man hat (Du wirst haben) eine Steuernummer.

Irgendwo wohnst Du und an einem, zwei oder auch fünf und mehr Orten hast Du ein Unternehmen.

Ob nun freier Beruf oder Umsatzsteuerpflichtig hat damit nichts zu tun.

Man meldet dem Finanzamt alle Einnahmen und zahlt dann nach Abzug seiner Ausgaben Steuern.

Ob nun am Ort des Betriebs noch Gewerbesteuer anfällt oder nicht, ist weiter eine Sache des Steuerrechts.

Fürs JC Deines Wohnortes ist nur relevant: Du baust eine selbständige Tätigkeit auf, die in absehbarer Zeit Deine Bedürftigkeit zumindest reduziert. Diesen Gewinn musst Du melden, wobei es da auch eine Rolle spielen wird, dass man nicht mehrere Betriebe aufbaut, die in Folge den Leistungsbezug nicht reduzieren und statt dessen den Gewinn auf null setzen.
Auch das Finanzamt wird das nicht auf Dauer hinnehmen.

Als echter Selbständiger in Vollzeit hat man seinen Leistungsbezug nach einem gewissen Zeitraum vollständig aufgehoben.

MsXyz

Die Tätigkeit, die ich selbstständig ausüben möchte, ist eine freiberufliche Tätigkeit. Das weiß ich, weil ich da Kontakte mit anderen habe, die das gleiche machen. Ich bin damit Ortsunabhänig. Ich brauche dafür nichts und kann es daher auch theoretisch bei anderen zu Hause machen

Das Kleingewerbe (und da bin ich mir ziemlich sicher, dass es auch länger nur ein Kleingewerbe bleiben würde, da das nicht mein Hauptfokus ist) wäre für etwas, was ich über Networkmarketing anbieten würde. Da ich das in meiner Arbeit eh mit einfließen lassen möchte, macht es Sinn, dass man das auch bei mir/über mich erwerben kann.

Ich hoffe, das war jetzt etwas verständlicher.
Und damit habe ich es mir eigentlich auch schon selbst beantwortet.

Danke für die ganzen Rückmeldungen.