Anrechnung Jobcenter Steuerrückzahlung

Begonnen von Fred, 07. Mai 2023, 08:51:31

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Ottokar

Den Freibetrag gibts natürlich nur einmal, wenn der also bereits als Bestandteil des Grundfreibetrages beim Erwerbseinkommen abgesetzt wurde, dann wars das.
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Fred

Danke für die Info. Mal doof gefragt. Dem Finanzamt ist der Kontoinhaber des mitgeteilten Kontos egal. Gehe ich rechtlich ok vor, wenn ich nicht mir das Geld überweisen lasse sondern einer anderen Person? Weil ich will mit dem Geld schlichtweg nichts zu tun haben. Quasi als Art Geschenk oder so. Wie gesagt einfach weg damit, ich will das Geld nicht.

Oder würde das Jobcenter dieses Vorgehen monieren?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Sheherazade

Auch, wenn du das Geld verschenkst, wird es dir als Einkommen angerechnet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spring23

Zitat von: Fred am 10. Mai 2023, 08:08:10Danke für die Info. Mal doof gefragt. Dem Finanzamt ist der Kontoinhaber des mitgeteilten Kontos egal. Gehe ich rechtlich ok vor, wenn ich nicht mir das Geld überweisen lasse sondern einer anderen Person?
nein, rechtlich ist das nicht ok, da Leistungsbetrug

Zitat von: Fred am 10. Mai 2023, 08:08:10Weil ich will mit dem Geld schlichtweg nichts zu tun haben. Quasi als Art Geschenk oder so. Wie gesagt einfach weg damit, ich will das Geld nicht.

Du kannst kein Geld verschenken, statt es für Deinen Lebensunterhalt zu nutzen, wenn Du selbst Aufstockung beziehen musst. Außerdem verschenkt niemand 2000 Euro, wenn er gleichzeitig zu wenig Geld für seine Familie erwirtschaftet.

Natürlich willst Du das Geld. Gerade deswegen versuchst Du es ja offensichtlich zu schützen.

Zitat von: Fred am 10. Mai 2023, 08:08:10Oder würde das Jobcenter dieses Vorgehen monieren?
nicht das Jobcenter moniert, es folgt dem Gesetz.
Man kann es ja verstehen. Da bekommt man 2000 Euro zurück und kann sie nicht "oben auf" für sich nutzen.

Aber so ist das nun mal unter Sozialleistungen oder z.B. wenn man Schulden hat. Da kommt das Geld und verschwindet gleichzeitig wieder   :sad: :weisnich:

Stell Dir einfach vor, der Staat hätte Dir nicht so viel Steuern einbehalten. Dann hättest Du weniger Aufstockung erhalten. Nichts anderes ist es jetzt, wenn das Geld verrechnet wird.

Ratlos

Er kann es aber an eine dritte Person abtreten z.B. als Rückzahlung für einen Kredit. Und somit hat er über diese dritte Person das Geld zur Verfügung.
Es ist nun mal so, dass eine UNWIDERRUFLICHE Abtretung allem anderen vorgeht.

Spring23

Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 10:58:10Er kann es aber an eine dritte Person abtreten z.B. als Rückzahlung für einen Kredit. Und somit hat er über diese dritte Person das Geld zur Verfügung.
Es ist nun mal so, dass eine UNWIDERRUFLICHE Abtretung allem anderen vorgeht.
Dass man Schulden, die auftauchen, sobald mal einen zu verrechnenden Betrag hätte, vorziehen kann, kann man anzweifeln. Ansonsten wäre das sicher eine gute Idee auch für andere Leistungsbezieher.

Eine offizielle Abtretung könnte davon unbenommen sein, wäre aber vorher schon vorhanden.

Ratlos

Zitat von: Spring23 am 10. Mai 2023, 12:11:18Dass man Schulden, die auftauchen, sobald mal einen zu verrechnenden Betrag hätte, vorziehen kann, kann man anzweifeln.
Das ist richtig und weiß wohl jeder. Dafür gibt es ja das Datum 1-2 jahre vorher. :grins: Rechtskonform gemacht wird dann die Abtretung praktisch unangreifbar.

Fred

Also eine Abtretung würde funktionieren? Aber eben nur 1 bis 2 Jahre vorher oder? Jetzt nicht mehr?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Ottokar

Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 10:58:10Er kann es aber an eine dritte Person abtreten z.B. als Rückzahlung für einen Kredit.
Nicht mit der Wirkung, dass das JC dieses Geld nicht mehr berücksichtigen darf/kann.
Es würde dann zwar nicht als Einkommen angerechnet, aber das infolge dieser - vermeidbaren - Abtretung mehr gezahlte ALG II würde das JC nach § 34 SGB II zurückfordern.

Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 10:58:10Es ist nun mal so, dass eine UNWIDERRUFLICHE Abtretung allem anderen vorgeht.
Das stimmt so nicht.
Dazu hätte diese Abtretung nachweislich vor dem ersten ALG II Antrag erfolgen müssen und zwar in der Kenntnis, dass es 2023 zu einer Steuererstattung kommen wird.
Beides kann man hier ausschließen.
Klar kannst du eine Abtretung rückdatieren vor deinen allerersten ALG II Bezug, aber dann wirst du dir die Frage stellen lassen müssen, woher du damals schon wusstest, dass du 2023 eine Steuererstattung bekommen wirst, und warum du damals dem Jugendamt nichts von dieser Abtretung gesagt hast. Und Du solltest dich fragen:
- Wird der neue Gläubiger unter Androhung einer Strafe wegen Meineid deine Behauptungen stützen und für dich lügen?
- Willst du ein Strafverfahren wegen Betruges riskieren?
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Ratlos

#39
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 14:20:40hätte diese Abtretung nachweislich vor dem ersten ALG II Antrag erfolgen müssen und zwar in der Kenntnis, dass es 2023 zu einer Steuererstattung kommen wird.
Darum habe ich geschrieben dass das Datum richtig sein muss.
Eine Kenntnis für eine künftige Erstattung ist nicht erforderlich.
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 14:20:40woher du damals schon wusstest, dass du 2023 eine Steuererstattung bekommen wirst,
Ich kann jederzeit eine Abtretung machen "in Erwartung" meiner Steuerrückzahlung.
Ob die dann tatsächlich kommt ist eine andere Sache. Ich gebe die Abtretung ja als vorsorgliche Kreditsicherung. Und mit jetziger Erstattung wird der Kredit durch die Abtretung ganz  oder teilweise getilgt. Ist völlig legal.
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 14:20:40- vermeidbaren - Abtretung mehr gezahlte ALG II würde das JC nach § 34 SGB II zurückfordern.
Die Abtretung war doch nicht vermeidbar wenn er Geld leihen musste - wofür auch immer.
§ 34 stellt vorsätzliches Handeln voraus oder auch absichtliche herbeigeführte Bedürftigkeit. Nichts hat er getan wenn er einen privaten Kredit mit einer Abtretung für mögliche Einnahmen absichert.
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 14:20:40Wird der neue Gläubiger unter Androhung einer Strafe wegen Meineid deine Behauptungen stützen
Keiner kann dem neuen Gläubiger drohen, dazu hat er gar keinen Rechtsgrund wenn das Datum des Kreditvertrages und der Abtretung stimmt. Im Gegenteil gehe ich bei einer solchen Drohung sofort gegen den Behaupter vor.

Abgesehen davon ginge das alles nur im Zuge eines rechtlichen Angriffs auf die Abtretung selbst und dafür kann (bei richtigen Datum) gar keine substantiierte Klagebegründung  für einen Urkundenprozess erfolgen.
Anders hätte es ausgesehen wenn er von der Erstattung gewusst hätte und daraufhin während des Leistungsbezuges abgetreten hätte. Natürlich muss das Datum der Abtretung VOR lEISTUNGSBEGINN LIEGEN





Ottokar

Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 15:59:06Ich kann jederzeit eine Abtretung machen "in Erwartung" meiner Steuerrückzahlung.
Ob die dann tatsächlich kommt ist eine andere Sache. Ich gebe die Abtretung ja als vorsorgliche Kreditsicherung.
Wer bitte akzeptiert als Kreditsicherung eine irgendwann in ferner Zukunft möglicherweise, möglicherweise auch nicht, erfolgende Steurerstattung unbekannter Höhe?
Dass das Blödsinn ist merkst du sicher selber.

Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 15:59:06Die Abtretung war doch nicht vermeidbar wenn er Geld leihen musste - wofür auch immer.
Natürlich wäre eine aktuell vorgenommene Abtretung vermeibar.
Fällst jetzt schon auf deine eigene Geschichte rein?

Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 15:59:06Keiner kann dem neuen Gläubiger drohen, dazu hat er gar keinen Rechtsgrund wenn das Datum des Kreditvertrages und der Abtretung stimmt. Im Gegenteil gehe ich bei einer solchen Drohung sofort gegen den Behaupter vor.
Liest du noch, oder rätst du lieber?
Nirgendwo habe ich geschrieben, dass der Gläubiger bedroht würde. Ich habe vielmehr darauf hingewiesen, das den Gläubiger eine Strafe wegen Meineids erwartet, wenn ein Gericht ihm keinen Glauben schenkt.

Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 15:59:06Abgesehen davon ginge das alles nur im Zuge eines rechtlichen Angriffs auf die Abtretung selbst
Was für ein Unfug.

Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 15:59:06Anders hätte es ausgesehen wenn er von der Erstattung gewusst hätte und daraufhin während des Leistungsbezuges abgetreten hätte.
Genau das ist hier der Fall, oder bist du schon so in deine Lügengeschichte vertieft, dass du das vergessen hast?
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Ratlos

#41
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 17:00:02oder bist du schon so in deine Lügengeschichte vertieft, dass du das vergessen hast?
Ich lüge nicht, bitte ernsthaft das zu berücksichtigen. Das habe ich nicht nötig.
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 17:00:02Natürlich wäre eine aktuell vorgenommene Abtretung vermeibar.
Wer liest hier falsch? Wo habe ich geschrieben dass er aktuell eine Abtretung vornehmen soll. Ich werde doch nicht schreiben, dass TE rückdatieren soll!
Ich schrieb wenn das Datum passt - = Datum Abtretung-Datum Vertrag-Datum Bescheid
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 17:00:02Strafe wegen Meineids erwartet, wenn ein Gericht ihm keinen Glauben schenkt.
Das ist eine Super-Fiktion. Beim Angriff auf eine Abtretung muss ein dringender harter  Verdacht auf eine Falschbehauptung vorliegen, den es selbst bei einer Rückdatierung nicht gibt. Glaubst du echt § 59 StPO greift  :grins: - aber ganz ganz bestimmt nicht.
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 14:20:40Wird der neue Gläubiger unter Androhung einer Strafe
Da steht deine (An)-drohung. Wer und aus welchem Grund sollte TE das androhen?
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 17:00:02
ZitatAnders hätte es ausgesehen wenn er von der Erstattung gewusst hätte und daraufhin während des Leistungsbezuges abgetreten hätte.
Genau das ist hier der Fall, oder bist du schon so in deine Lügengeschichte vertieft, dass du das vergessen hast?
Das müsstest du oder jeder andere bei einer Rückdatierung dem TE erstmal beweisen.
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2023, 17:00:02
ZitatAbgesehen davon ginge das alles nur im Zuge eines rechtlichen Angriffs auf die Abtretung selbst
Was für ein Unfug
Das ist kein Unfug sondern gesicherte Rechtsprechung. Nicht mal das ist dir bekannt.

Wenn du mich schon einen Lügner nennst, gebe ich dir die Mangelhaftigkeit deiner Rechtskenntnisse zur Kenntnis. Empfehle Nachhilfe im Zivilrecht.
Du hast als Moderator recht und ich meine Ruhe. . Nennt man das Selbsttäuschung oder Selbstverherrlichung?
Jetzt kannst mich von mir aus verwarnen oder sperren.
Du jedenfalls weist mir keinen Rechtsfehler nach und bist du lange nicht so gut wie du glaubst
Schönen Abend lieber Ottokar treffend gewählt Herr von Absurdian. Am WE lösche ich mich selber damit du wieder die 1. Geige spielen kannst. :kotz:


P.S. Schnauze voll  :kotz: -

Schon im Thread von @ PetraL mit deiner Prozessstandschaft  hast du versagt weil das aus prozessualtechnischen Gründen gar nicht möglich ist und im Thread der @ Nelda hast dich nicht mal andeutungsweise was rechtliches schreiben trauen wohl weil dir klar war dass ich das zerpflückt hätte.

DIESE PLATTFORM UNTER DEINER SELBSTHERRLICHEN FÜHRUNG IST ES NICHT WERT DASS MAN ZEIT INVESTIERT !
  Jetzt musst das aber schnell löschen damit das nur wenige lesen können sonst kommt dein Ruf in Gefahr



Patrick87

Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 19:21:36... und bist du lange nicht so gut wie du glaubst


Spiegel und so?  :grins:


Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 19:21:36
Am WE lösche ich mich selber damit du wieder die 1. Geige spielen kannst. :kotz:



Hoffentlich nicht auch wieder eine Deiner vielen leeren Versprechungen, wie in unzähligen Fällen, wo Du dich aus diversen Threads bereits verabschiedet hattest und dann leider doch nicht die Fingerchen stillhalten konntest.  :grins:

Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 19:21:36... und im Thread der @ Nelda hast dich nicht mal andeutungsweise was rechtliches schreiben trauen wohl weil dir klar war dass ich das zerpflückt hätte.


Was für eine Großkotzigkeit. Ich würde mal sagen, Du überschätzt Dich maßlos.  :grins:

Edit: Zum Glück hatte man Dich zitiert, sonst hätte ich Deinen theatralischen Kleinkindauftritt gar nicht mitbekommen, da Du ja bei mir auf Ignore bist. :grins:

Spring23

Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 12:14:34
Zitat von: Spring23 am 10. Mai 2023, 12:11:18Dass man Schulden, die auftauchen, sobald mal einen zu verrechnenden Betrag hätte, vorziehen kann, kann man anzweifeln.
Das ist richtig und weiß wohl jeder. Dafür gibt es ja das Datum 1-2 jahre vorher. :grins: Rechtskonform gemacht wird dann die Abtretung praktisch unangreifbar.
Da Fred nach einer rechtlich sauberen Lösung gefragt hat, muss man die "richtiges Datum"-Geschichte ob mit oder ohne  :grins:  :kotz: und Co schlicht als Betrugsversuch kennzeichnen.
Mag jeder entscheiden, was er davon hält und ob gerecht oder nicht. Nach gängigem Recht ist das Betrug.

Und für Fred nochmals der Rat: Hätte das FA weniger Steuern abgezogen, hättest Du das Geld für Deinen Lebensunterhalt zur Verfügung gehabt und mithin weniger Aufstockung erhalten.

Nichts anderes passiert jetzt mit der Aufstockung, nur halt nachträglich. Es geht kein Geld verloren.
 :bye:

Ottokar

@Ratlos & Alias
*Autsch*, da habe ich wohl einen Nerv getroffen.
Erst Ratschläge geben, die ganz klar gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen (§ 4 Nr. 5 Registrierungsvereinbarung) und dann rumheulen, weil man deine Vertuschungsversuche nicht mitmacht.
Was Nelda betrifft, hatte ich sinngemäß geschrieben, dass ich bei der beabsichtigten Vermögensvernichtung nicht mitmache und mich dann rausgehalten, du hast weiter gemacht. Kann jeder nachlesen.
Und was PetraL betrifft, hat der Anwalt genau das getan, was auch ich vorgeschlagen hatte, kann auch jeder nachlesen.
Aber da du wahrheitswidrig beidemale etwas Anderes behauptest, ist dir das vermutlich entfallen.

Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 19:21:36Wenn du mich schon einen Lügner nennst, gebe ich dir die Mangelhaftigkeit deiner Rechtskenntnisse zur Kenntnis. Empfehle Nachhilfe im Zivilrecht.
Nun, ich habe dich keinen Lügner genannt.
Jedoch hast du dem TE zu einer Lügengeschichte geraten, um die Berücksichtigung von Einkommen zu umgehen. Daran ändern auch deine noch so verzweifelten Versuche der Verklausulierung nichts.
Und was die Mangelhaftigkeit von Rechtskenntnissen betrifft,
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2023, 19:21:36Du jedenfalls weist mir keinen Rechtsfehler nach und bist du lange nicht so gut wie du glaubst
kannst du gern weiterhin deine Unfehlbarkeit proklamieren.
Ich für meinen Teil weis, dass ich fehlbar bin, allerdings möchte ich diesbezüglich darauf hinweisen, dass dies weder bei PetraL noch bei Nelda der Fall war, wie man leicht nachlesen kann.

:closed:
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