Gemeinsamer Mietvertrag - WG möglich?

Begonnen von Ehrenamt, 09. Mai 2023, 14:56:10

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Ehrenamt

Guten Tag,

eine Frau beantragt erstmalig zum 01.04.23 Bürgergeld.
Zum 01.05.23 mietet sie ohne Zustimmung zusammen mit einem Mann (berufstätig) eine Wohnung an.
Dem Jobcenter hat sie mitgeteilt, dass es sich lediglich um eine WG handelt.
Das Jobcenter sagt, dass eine WG ausgeschlossen sei, da beide im Mietvertrag stehen und im Zahlungsausfall beide füreinander einstehen müssen.

Ist das korrekt und sind sie daher eine VE?

Vielen Dank.

Sheherazade

Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 14:56:10Ist das korrekt und sind sie daher eine VE?

Es ist zumindest ein starkes Indiz dafür. Es liegt jetzt an der ihr, diese Vermutung zu widerlegen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nadja

Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 14:56:10Das Jobcenter sagt, dass eine WG ausgeschlossen sei, da beide im Mietvertrag stehen
In einer Wohngemeinschaft können auch alle Mitbewohner Hauptmieter sein.

Spring23

Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 14:56:10Guten Tag,

eine Frau beantragt erstmalig zum 01.04.23 Bürgergeld.
Zum 01.05.23 mietet sie ohne Zustimmung zusammen mit einem Mann (berufstätig) eine Wohnung an.
Dem Jobcenter hat sie mitgeteilt, dass es sich lediglich um eine WG handelt.
trifft das zu? haben die beiden erstmalig eine Wohnung angemietet?

Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 14:56:10Das Jobcenter sagt, dass eine WG ausgeschlossen sei, da beide im Mietvertrag stehen und im Zahlungsausfall beide füreinander einstehen müssen.
das stimmt so nicht. Der Vermieter kann sich aussuchen, wen er haftbar macht, wenn es einen Zahlungsausfall gibt. Der eine Hauptmieter haftet sozusagen für den anderen mit. Allerdings ist das ein Thema des BGB und Mietrecht und keins, was das SGB betrifft.

Man zieht zusammen in eine Wohnung kann halt wie genannt ein Indiz einer VE sein. Kommt dazu, dass man noch weitere Gemeinsamkeiten wie Versicherungen hat oder schon mal zusammen gewohnt hat, kann sich die Klärung in die Länge ziehen.

Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 14:56:10Ist das korrekt und sind sie daher eine VE?
allein wegen dem gemeinsamen MV sind sie keine VE.

Ehrenamt

Ja, vorher haben sie auch schon zusammen gewohnt.

Sheherazade

Ein gemeinsamer Umzug in eine weitere gemeinsame Wohnung ist ein weiteres Indiz, dass die beiden eine BG sind. Gibt es auch Argumente, die das widerlegen können?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spring23

Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 15:57:43Ja, vorher haben sie auch schon zusammen gewohnt.
Also unter uns und ohne Wertung: Die beiden sind ein Paar.?

Da wäre die Frage, ob ein gemeinsamer MV eine VE begründet, nicht die einzige, die es zu widerlegen gilt.

Verdient der Mann so viel, dass die Frau nichts bekäme?
Wäre Wohngeld eine bessere Option für die Beiden? Wenn das der BG zusteht, hat man damit weniger Formalitäten, keine Einladungen etc.

Ehrenamt

Unter uns: Ja, sind sie. Wirtschaften aber weitestgehend getrennt. Über seinen genauen Verdienst weiß ich nichts. Daher auch nicht, ob Wohngeld zustehen würde.
Aber wie wäre es dann mit ihrer Krankenversicherung?

BigMama

Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 19:53:34Aber wie wäre es dann mit ihrer Krankenversicherung?
Die müsste sie selbst tragen oder sich ne versicherungspflichtige Beschäftigung suchen. Damit wäre sie automatisch krankenversichert.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ehrenamt

Ok.
Ja, sie sucht schon und ist erst seit kurzem arbeitslos. Leider hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da erst Studentin und dann befristet 10 Monate beschäftigt gewesen.

Spring23

Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 21:27:02Ok.
Ja, sie sucht schon und ist erst seit kurzem arbeitslos. Leider hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da erst Studentin und dann befristet 10 Monate beschäftigt gewesen.
Wohngeld lässt sich berechnen. Man bedenke: Bezug von Bürgergeld als Absolventin bzw. nach Beschäftigung im Job des Studiums ist nicht so günstig.

Sie bekommt ab jetzt irgendwelche Jobangebote, muss sich bewerben und wenn es blöd läuft irgendeine nutzlose Maßnahme machen, kann sich nicht darauf berufen, nur in ihrem Beruf zu suchen.

Außerdem sind die Mitarbeiter des JC solche "WGs" gewohnt. "Weitgehend getrenntes Wirtschaften" heißt, ein Teil ist gemeinsam. Man sollte mit der Formulierung vorsichtig sein.

M.M.: Lieber mit einem der aktuell zahlreich vorhandenen Nebenjobs überbrücken, Geld für die KK und etwas für den Alltag beisteuern und in der Zeit im Beruf des Studiums weitersuchen.

Ottokar

Zitat von: Ehrenamt am 09. Mai 2023, 14:56:10Ist das korrekt und sind sie daher eine VE?
Nein.
Die mietrechtliche gesamtschuldnerische Haftung ist kein Indiz, geschweige denn Beweis für eine VuE, diese ist zudem auch bei WGs nicht unüblich.
Welche Voraussetzungen für eine VuE vorligen müssen, ist abschließend geklärt.
Lies dazu bitte mal den Ratgeber "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB".
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