Überkreuzung

Begonnen von PeterHeu1, 09. Mai 2023, 22:31:46

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PeterHeu1

Hallo:
hier sind die neuen Sankttionen erklärt:
Vor dem Hintergrund der Neuregelungen gilt im Wesentlichen folgendes:

Im Gegensatz zu den Zeiten von Hartz IV kann der Bürgergeld höchstens um 30 Prozent des Regelsatzes gemindert werden. Die Leistungsminderung bei Verstößen nach § 31 SGB II erfolgt stufenweise, um:

10 % des Regelsatzes bei der ersten Pflichtverletzung,

20 % des Regelsatzes bei der zweiten Pflichtverletzung (innerhalb eines Jahres),

30 % des Regelsatzes bei jeder weiteren Pflichtverletzung (innerhalb eines Jahres).

https://www.anwalt.de/rechtstipps/welche-sanktionen-drohen-beim-bezug-von-buergergeld-hartz-4-welche-folge-hat-eine-pflichtverletzung-im-leistungsbezug-209988.html

Die Strafen sind innerhalb eines Jahres.
Wie ist es, wenn man mehrfach Verstöße begeht? Wird es dann eine Überkreuzung der Sanktionen geben? Dann wäre das Urteil vom BVG für die Tonne.

Und dann bei Überkreuzung wären 100 Prozent Sanktionen möglich.

Wie ist es, wenn man im gleichen Jahr später Verstöße hat, wenn die 10, 20 und 30 Prozent vorbei sind?
Kennt sich jemand aus?




Whoops

Zitat von: PeterHeu1 am 09. Mai 2023, 22:31:46Die Strafen sind innerhalb eines Jahres.
Wie ist es, wenn man mehrfach Verstöße begeht? Wird es dann eine Überkreuzung der Sanktionen geben? Dann wäre das Urteil vom BVG für die Tonne.

Und dann bei Überkreuzung wären 100 Prozent Sanktionen möglich.



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Zitat von: PeterHeu1 am 09. Mai 2023, 22:31:46Im Gegensatz zu den Zeiten von Hartz IV kann der Bürgergeld höchstens um 30 Prozent des Regelsatzes gemindert werden.