Ausbildung, Auszug aus Elternwohnung, Fragen zu Unterlagen

Begonnen von stp69, 10. Mai 2023, 17:14:35

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

stp69

Hallo zusammen,


ich habe diesen Beitrag heute morgen schon einmal geschrieben, aber der erscheint nicht, daher versuche ich es noch mal.

Ich (20) wohne mit meinem Bruder (14) und meiner Mama in einer 3 Zimmerwohnung, welche vom Jobcenter bezahlt wird. Die Wohnung hat 3 Zimmer, unsere Mama schläft im Wohnzimmer.

Zum 01. 08 diesen Jahres fange ich eine Ausbildung an. Von meiner Ausbildungsvergütung wird auf Grund der Bedarfsgemeinschaft ja nicht viel übrig bleiben. Ich plane daher zu meinen Vater zu ziehen, da er auch näher an meiner Ausbildungsstelle wohnt. Mit dem Umzug und dem Beginn der Ausbildung falle ich aus dem Bezug Bürgergeld ja raus. Mein Papa arbeitet und bekommt kein Bürgergeld.

Wir haben mal am Jobcenter nachgefragt, ob meine Mama und mein Bruder in der Wohnung bleiben dürfen. Das wurde verneint, da nicht mehr angemessen. Zu zweit muss die Brutto-Kaltmiete rund 100 Euro geringer sein. Wir haben also gefragt, was meine Mama weniger bekommt, wenn sie in der Wohnung bleibt. Leider kommt keine Antwort, kann mir das hier jemand sagen? Sind das die 100 Euro, die eine 2 Personen Wohnung weniger kosten darf als eine 3 Personen Wohnung?

Das Jobcenter möchte auch meinen Mietvertrag sehen und meinen Ausbildungsvertrag. Mein Papa meint, das geht die gar nichts an, da ich ja nach dem 01.08 keine Bezüge mehr von denen bekomme. Muss ich die Unterlagen vorlegen und wenn ja, mit welcher Begründung? Muss ich dann meiner Mama Unterhalt zahlen? 

Vielen Dank für Eure Hinweise
Steffi

Sheherazade

Also 1. wird deine Mutter nach deinem Auszug erst mal darauf hingewiesen, wenn die Wohnung nicht mehr angemessen ist. Und dann hat sie immer noch wenigstens ein halbes Jahr Zeit zu reagieren. Oder auch nicht, wenn die Differenz nicht so hoch ist.
2. Hat dein Vater Recht, nach deinem Auszug aus der BG geht es das Jobcenter rein gar nichts mehr an, was du machst und wo du es machst. Er sollte aber das Kindergeld für dich beantragen, sonst wird deiner Mutter das angerechnet.
3. Nein, du musst deiner Mutter keinen Unterhalt zahlen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

JensM1

ZitatZum 01. 08 diesen Jahres fange ich eine Ausbildung an. Von meiner Ausbildungsvergütung wird auf Grund der Bedarfsgemeinschaft ja nicht viel übrig bleiben.

Hängt von der Art der Ausbildung und der Vergütungshöhe ab. Ab dem 01.07. erhöhen sich die Freibeträge der meisten Azubis u25 erheblich (Grundfreibetrag 520,00 Euro + weitere Freibeträge abhängig vom Brutto), so dass du unterm Strich sogar finanziell besser da stehen könntest, als  mit Umzug.

stp69

Halo Jens,

ich mache eine normale Ausbildung als MFA und hab etwa 1000 Brutto im ersten Jahr.

Wie kann ich mich den finanziell besser stellen? Wenn ich bei Mama bleibe, wird doch ein Teil, egal wie gering er ist, der Bedarfsgemeinschaft angerechnet und Mama bekommt weniger Bürgergeld. Wohne ich bei Papa behalte ich meine Vergütung komplett. Zusätzlich bekomme ich ja auch noch Kindergeld, weil das ist ja meine erste Ausbildung.

Kannst Du mir das bitte erklären? Ich hab ja schon ein wenig mit google gesucht aber dazu nichts gefunden

Danke Jens
LG
Steffi

Sheherazade

Zitat von: stp69 am 11. Mai 2023, 17:45:51Mama bekommt weniger Bürgergeld

Deine Mutter bekommt nur deinen Mietanteil nicht mehr (den musst du ihr dann geben) und deinen Regelsatz (du musst dich dann selbst versorgen).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spring23

Zitat von: stp69 am 11. Mai 2023, 17:45:51Halo Jens,

ich mache eine normale Ausbildung als MFA und hab etwa 1000 Brutto im ersten Jahr.

Wie kann ich mich den finanziell besser stellen? Wenn ich bei Mama bleibe, wird doch ein Teil, egal wie gering er ist, der Bedarfsgemeinschaft angerechnet und Mama bekommt weniger Bürgergeld.
"egal wie gering" stimmt nicht, es gibt Freibeträge, die ab Juli steigen und bei mind. 520 Euro liegen.
Das heißt, dieser Betrag wird bei der Berechnung Deines Bürgergelds nicht einbezogen.

Was Jens meint: Mit Freibeträgen könnte es sein, dass Du was dazu bekommst, was Du beim Vater nicht bekommen würdest.

Zitat von: stp69 am 11. Mai 2023, 17:45:51Wohne ich bei Papa behalte ich meine Vergütung komplett. Zusätzlich bekomme ich ja auch noch Kindergeld, weil das ist ja meine erste Ausbildung.
Bei 1000 Euro müsste man in der Tat berechnen, wieviel nebst 520 Euro noch an nicht anrechenbarem Einkommen frei bleiben.

Ob Du nicht aus der BG fällst, wenn Du mit Deinem Einkommen und Kindergeld Dich komplett selbst finanzierst.

Dir würde nur ein Mietanteil berechnet und da Du selbst Geld hast, bekommt die Mutter, wie Sheherezade schon sagt, das weniger, was sie vorher für Dich bekommen hat.

Wenn Du beim Vater mietfrei wohnst und noch näher am Betrieb bist, vielleicht kein Fahrgeld benötigst, kann es sein, dass beide Modelle finanziell gleich gut sind.

JensM1

#6
ZitatWie kann ich mich den finanziell besser stellen?

Im Moment hast du ohne etwaige Mehrbedarfe einen Bedarf i. H. v.:
Regelbedarf: 402,00 Euro
KdU: 1/3, sagen wir mal 200,00 Euro
Sofortzuschlag 20,00 Euro
Gesamtbedarf: 622,00 Euro

Mit 100,00 Euro Brutto und geschätzten 850,00 Euro Netto berechnet sich dein anrechnenbares Einkommen ab dem 01.07.2023 wie folgt:

Grundfreibetrag: 520,00 Euro
Freibeträge nach § 11b Abs. 3 SGB II: (1000,00 - 520,00) x 30 % = 144,00 Euro
Summe Freibeträge: 664,00 Euro

Im letzten Schritt stellst du deinem Bedarf dein anrechenbares Einkommen gegenüber:
850,00 Euro Netto
+ Kindergeld 250,00 Euro
- 644,00 Euro Freibetrag
= 436,00 Euro anrechenbares Einkommen

Damit ergibt sich ein Restbedarf von:
622,00 Euro Bedarf - 436,00 Euro anrechenbares Einkommen = 186,00 Euro

Du würdest also in der Summe die 850,00 Euro Netto vom Arbeitgeber + die 186,00 Euro vom JC = 1036,00 Euro erhalten.

Davon müsstest du deiner Mutter 1/3 der Miete + einen Anteil für deinen Unterhalt (Ernährung etc.) abgeben.

Ob du bei deinem Vater komplett für lau wohnen kannst, weiß ich natürlich nicht.

Edit: Sorry, kann auch Blödsinn sein, weil du dem Grunde nach weder Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsförderung haben dürftest, muss mir den Gesetztestext ab 01.07.2023 noch mal raussuchen.

Edit II: Die Ausbildung dürfte m. E.  nach § 57 Abs. 1 SGB III förderungsfähig sein, dann würden o. a. Angaben (ohne Gewähr) zutreffen.

stp69

Hallo zusammen

vielen dank für die vielen Info. Die letzten Wochen waren sehr anstrengend, da ich mich auf die ganzen Prüfungen vorbereiten musste.  Ich hab heute mein Zeugnis bekommen. Alles geschafft.

Ich hab noch mal mit meinen Eltern gesprochen. Ich werde also zu meinem Vater ziehen. Da ich vor der Schule für 3 Monate ein Bundesfreiwilligenjahr gemacht habe, und danach bis August 2022 die erste Lücke in meinem Lebenslauf erzeugte, brauch mein Vater keinen Unterhalt mehr an mich zahlen.  Warum... keine Ahnung. Er zahlt jetzt 460 oder so für meinen Bruder.

Hab ich in diesem Szenario wieder Anspruch auf Unterhalt?

Viele Grüße
Steffi

Sheherazade

Zitat von: stp69 am 21. Juni 2023, 15:34:24Hab ich in diesem Szenario wieder Anspruch auf Unterhalt?

Von wem möchtest du Unterhalt? Ich dachte, du fängst am 01.08. eine Ausbildung mit Vergütung an.

Ach ja, herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Bei Erstausbildung kann Unterhaltsanspruch gg. die Eltern trotzdem bestehen, auch wenn man Ausbildungsgeld erhält.

Verstehe aber die Frage nicht, wenn Du ohnehin zu Deinem Vater ziehst. Soll er Dir dafür noch was geben?  :scratch:  :smile: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Spring23

Zitat von: stp69 am 21. Juni 2023, 15:34:24Hab ich in diesem Szenario wieder Anspruch auf Unterhalt?
Wenn Dein Vater Dich kostenlos bei sich wohnen lässt, wäre das auch ein Teil Unterhalt, so Dir bei 1000 Euro Azubi-Gehalt (brutto, aber dennoch) noch einer zusteht

Birgit63

bei 1000 Euro Azubi-Gehalt plus Kindergeld hat man keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Zumal der Azubi bei seinem Papa wohnt. Ich gehe davon aus, dass er dort keine Miete zahlen muss.

Leeres Portemonnaie

Bei 1000-, Brutto bin ich sehr sicher, d. grdstzl. Unterhalt zu zahlen ist.

Natürlich geht es nach Einkommen des Unterhaltspflichtigem, ab 18 sowieso anders, und wenn das Kind bei einem ET wohnt, Naturalunterhalt ... usw
 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Juni 2023, 10:31:15Natürlich geht es nach Einkommen des Unterhaltspflichtigem, ab 18 sowieso anders,

Eben, dann sind beide Elternteile im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu Unterhalt verpflichtet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Richtig.
Nur das hier in dem Fall die KM sowieso nichts zahlen kann, da Bürgergeldempfängerin.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧