Anhörung zur Überzahlung

Begonnen von neutralessential, 22. Juni 2023, 15:34:00

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neutralessential

Hallo, ich und meine Frau haben heute ein Anhörungsbogen bekommen. es geht um die Nebenkosten Abrechnung  2022, mein Vermieter hat den Brief mit den Nebenkosten Abrechnungen am 27.03.2023 geschrieben. Der Vermieter hat dann die Briefe am 30.03.2023 persönlich in den Briefkästen verteilt. ich habe darauf hin am 03.04.2023 dem Arbeitsamt persönlich die Abrechnung eingereicht mit einer Änderungsmitteilung. Mein Vermieter hat am 03.04.2023 das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung auf mein Konto überwiesen. Ich bin immer davon ausgegangen das dieses Guthaben von unserem Regelsatz den kommenden Monat abgezogen wird. Da ich aber 6 Wochen lang nichts vom AA gehört habe, habe ich dort angerufen warum ich noch kein Änderungsbescheid bekommen habe. Die freundliche Sacharbeiterin sagt mir am Telefon das dieses nun mal über 6 Wochen dauern könnte konnte mir auch bestätigen das der Brief am 05.04 vermerkt worden ist. Ich habe mir dann weiter hin, keine sorgen gemacht, da das Geld auf dem Sparbuch liegt. Und heute kam ein Anhörungsbogen das ich für den April überbezahlt worden bin. Ich sehe auf meiner Seite keine Schuld. Was könnte mich im schlimmsten Fall erwarten. Ich habe das Geld natürlich immer noch auf meinem Sparkonto und könnte es jeder Zeit überweisen. Oder sie können es mir auch Komplett abziehen. Ich hoffe es kann mir jemand weiter Helfen. LG

Hallo,
die Überzahlung ist in diesem Sachverhalt keine Frage der Schuld.

Die Überzahlung mindert nun mal die Kosten der Unterkunft im Monat, nach Zufluss.
Somit müsste, wenn du Anfang April das Geld erhalten hast, der Mai 2023 überzahlt sein.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

neutralessential

Dieses haben die mir geschrieben. MfgSie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen. 

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Genau, da Leistungen nach dem SGB II im Voraus gezahlt werden, ist eine Überzahlung entstanden.
Hier wird jedoch das Recht falsch angewendet.
Beachte hier bitte folgenden Paragraphen:
§22(3) SGB II (insbesondere Absatz 3)
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html

Diese falsche Anwendung ändert jedoch nichts an der eigentlichen Überzahlung.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

neutralessential

Zitat von: Nö am 22. Juni 2023, 15:55:04Diese falsche Anwendung ändert jedoch nichts an der eigentlichen Überzahlung.

Ich weiß, das ich überzahlt worden bin. Ich wollte nur wissen ob die mir,  Verletzung meiner Mitwirkungspflicht nachsagen können. Lg

Zitat von: neutralessential am 22. Juni 2023, 16:00:08
Zitat von: Nö am 22. Juni 2023, 15:55:04Diese falsche Anwendung ändert jedoch nichts an der eigentlichen Überzahlung.

Ich weiß, das ich überzahlt worden bin. Ich wollte nur wissen ob die mir,  Verletzung meiner Mitwirkungspflicht nachsagen können. Lg

Nein, du bist deiner Mitwirkung sehrt zeitig nachgekommen.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

neutralessential

Hallo @Nö,
vielen Dank für deine Hilfe.
Werde berichten, was daraus geworden ist.
LG