Antrag wird nicht bearbeitet und darauf nicht geantwortet, was tun ?

Begonnen von Sun, 16. Mai 2023, 16:16:02

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Sun

Hallo, liebe Forengemeinde,
wegen einer Jobaufnahme 2022 gab es eine ALG II Überahlung 2022, und diese Überzahlung (397€) zahlen wir in monatlichen Raten an den Inkasso Dienst der Arbeitsagentur ab,bis 09/2023.
Dann stellte das Jobcenter im Februar 2023 fest, dass die sich wohl 2022 total verrechnet haben und wir sollen jetzt noch einmal insgesamt 85€ an den Inkasso Dienst zurück zahlen müssen, und zwar in einem Betrag.
Das können wir aber finanziell nicht.
Deshalb haben wir das Jobcenter schon 3x angeschrieben und einen Antrag gestellt auf einen Zahlungsaufschub, bis wir die alte Ratenzahlung abgezahlt haben, weil wir die zweite Rückzahlung jetzt nicht auch noch bezahlen können.
Diese Mitteilung haben wir auch an den Inkasso Dienst gesendet.
Der Inkasso Dienst schrieb uns, über eine Aufschiebung der Zahlung kann nur das zuständige Jobcenter entscheiden.
Da aber das Jobcenter seit März 2023 nicht einmal auf unseren Antrag auf einen Zahlungsaufschub antwortet, bekommen wir vom Inkasso Dienst natürlich weitere Zahlungserinnerungen und wollen diese 85 € sofort von uns.
Noch einmal haben wir den Inkasso Dienst informiert, dass wir das jjetzt nicht zahlen können, wegen unserer finanziellen Situation und haben darauf hingewiesen, dass wir schriftlich einen Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt haben, beim Jobcenter (inzwischen schon 3x), aber das Jobcenter antwortet nicht darauf.
Der Inkasso Dienst aber schreibt nun wieder nur zurück, dass ein Zahlungsaufschub das Jobcenter genehmnigen muss....aber das Jobcenter antwortet ja nicht einmal auf unsere 3 Anträge dazu.
Unsere Antrag ging auch in Kopie an den Kundenreaktionsmanagement und an die Geschäftsleitung...aber wir erhalten keine Antwort dazu.
Jedenfalls können wir nicht diese 85 € zahlen; nicht sofort und nicht in einem Betrag.

Was meint ihr, wie wir weiter vorgehen sollen, in dieser Sache ?


Fettnäpfchen

Sun

Zitat von: Sun am 16. Mai 2023, 16:16:02Unsere Antrag ging auch in Kopie an den Kundenreaktionsmanagement und an die Geschäftsleitung...aber wir erhalten keine Antwort dazu.
War das Kundenreaktionsmanagement eines vom JC oder das offizielle?
Wenn ersteres dann schreibe das unten stehende an und schreibe auch dazu das die Bemühungen beim Kundenreaktionsmanagement und der Geschäftsleitung überhaupt nicht beachtet werden.
Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sun

Hallo Fettnäpfchen,
ich habe doie Lesitungsabteilung Teamleitung, das Kundenreaktionsmanagement und die Geschäftsleitung unseres Jobcenters angeschrieben (merfach; auch mit Dienstaufsichtsbeschwerde und meinen Anträgen)
und
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit
Kundenreaktions-/Beschwerdemanagement
Josef-Gockeln-Str. 7
D - 40474 Düsseldorf
von nirgendwo eine Antwort bekommen und der Stress geht weiter.

Ich habe dann die Bereichsleitung unseres Jobcenters kontaktiert, aber diese unmögliche Frau meinte nur, dass ihre Mitarbeiter machen absolut keine Fehler und die Probleme legen nur bei uns.
Wir würden alles falsch verstehen und hätten keine Ahnung von der Arbeit des Jobcenters und den Gestzen...und sie hätte auch keine Zeit sich um unsere Rechte und Beschwerden zu kümmern.

An das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg habe ich auch schon eine sehr Email geschrieben und von dort kam die Antwort, "dass das Kundenreaktionsmanagement Nürnberg aus der Ferne die Sache nicht beurteilen kann und deshalb meine Beschwerde an unser Kundenreaktionsmanagement geschickt hat, damit die sich darum kümmern sollen.
Aber eine Antwort kam nie und geändert wurde auch nie etwas.

Wegen der unzulässigen mehrfachen Datenerhebung, der göeichen Unterlagen, habe ich mich sogar schon einmal an den zuständigen Datenschutzbeauftragten gewandt; aber hier behauptete das Jobcenter nur, dass meine Angaben nicht stimmen und so hatte sich meine Beschwerde erledigt.

An den Bürgermeister hatte ich mich schon schriftlich gewandt, aber da kam von seinem persönlichen Referenten nur die Antwort, dass das Jobcenter eine eigenständige Behörde ist und mir der Bürgermeister hier nicht helfen kann, ich soll mich an das Jobcenter Kundenreaktionsmanagement wenden, wenn es Probleme gibt (ha, ha, ha  :wand: ) !

Ich habe mich auch schon schriftlich an unsere Bürgerbeauftragte unseres Landrates gewandt, mit meiner Beschwerde, aber da hieß es nur in der Stellungsnahme vom Jobcenter, dass meine Angaben alle falsch sind und diese vielen "Aufforderungen zur Mitwirkungspflicht" (auch Unterlagen anfordern, die es gar nicht gibt), normale formelle Schreiben des Jobcenters sind, die jeder ALG II / Bürgergeld Empfänger erhäl...und damit hatte sich meine Beschwerde auch erledigt.

An das Bundeskanzleramt in Berlin habe ich noch nicht geschrieben.

Wie erwähnt habe ich schon mehrfach einen Anwalt eingeschaltet und jedes Mal wurden Fehler z.B. bei der Sachbearbeitung und in den Bescheiden festgestellt.
Wir haben auch schon öfter Nachzahlungen des ALG II erhalten und bei Klagen vor dem Gericht Recht bekommen.
Trotzdem geben weder die Jobcenter Mitarbeiter Ihre Fehler zu noch stößt sich die Teamleitung, Bereichsleitung, Kundenreaktionsmanagement, Düsseldorf und Nürnberg daran, was bei uns im Jobcenter so passiert.

Nur mal als weiteres Beispiel, dass ein Leistungssachbearbeiter uns saktionieren wollte, weil wir uns geweigert haben den Arbeitsvertrag mehrfach in Kopie einzureichen.
Eine Kopie haben die erhalten; das reicht doch wohl.
Oder dass ein Leistungssachbearbeiter jeden Monat einfach 150 € mehr Lohn angerechnet hat, obwohl er die Lohnbescheide mit dem tatsächlichen Lohn jeden Monat erhalten hatte.
Oder einen Lohnbescheid mehrfach angefordert hat, weil wir den Lohnbescheid angeblich noch nicht eingereicht haben.
Oder sanktionsandrohung, weil wir unsere Telefon Nuzmmer geämndert haben, ohne dem Jobcenter Bescheid darüber zu geben...das wären angeblich das Verschweigen von Tatsachen und Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht.
Sehr vieles davon konnten wir ja als Fehlverhalten und Bearbeitungsfehler schriftlich nachweisen...beim Anwalt und vor dem Sozailgericht, aber trotzdem behauptet das Jobcenter, Teamleitung, Kundenreaktionsmanagement, dass das keine Fehler sind und behaupten gegenüber Düsseldorf, Nürnberg und dem Datenschutzbeauftragten, dass wir lügen.
Und der Bürgermeister und überhaupt die Mitarbeiter im Rathaus fühlen sich für sowas nicht zuständig, weil das Jobcenter eine "eigenständige" Behörde ist.



Sun

Hallo Fettnäpfchen,

noch eine kleine Anmerkung.
Unser Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II
Unser Kreis gehört keiner Optionskommune an.

Das habe ich darüber, als Presse Mitteilung, gelesen, über unseren Kreis :
Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2007 die auch im Kreis XXXXX praktizierte Zusammenarbeit zwischen Kreisen und der Bundesagentur für Arbeit für verfassungswidrig erklärt.
Gleichzeitig wurde Zeit für eine ab 2011 geltende Neuregelung gegeben.
Um nicht hinter das Erreichte zurückzufallen – die wohnortnahe Betreuung von Beziehern von Arbeitslosengeld II aus einer Hand – soll sich der Kreis bemühen, Optionskommune zu werden.
Darin sind sich Landrat und Politik im Grundsatz einig.
Der Kreistag beauftragte deshalb den Landrat, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Landrat xxx xxx machte dabei klar, dass es aufgrund der unklaren rechtlichen Lage derzeit wohl niemand gäbe, mit dem verhandelt werden könne



Fettnäpfchen

Sun

Zitat von: Sun am 16. Mai 2023, 20:40:47An das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg habe ich auch schon eine sehr Email geschrieben und von dort kam die Antwort, "dass das Kundenreaktionsmanagement Nürnberg aus der Ferne die Sache nicht beurteilen kann und deshalb meine Beschwerde an unser Kundenreaktionsmanagement geschickt hat, damit die sich darum kümmern sollen.
Aber eine Antwort kam nie und geändert wurde auch nie etwas.
mit diesen würde ich nochmal in Kontakt treten und das erneut schildern und das du es so wie empfohlen gemacht hast und auch von diesem Management keine Antwort kommt.
Du solltest aber auch gleich eine Schweigepflichtentbindung für das Nürnberger Kundenreaktionsmanagement mitschicken die die Nürnberger ermächtigt in deinem Namen zu handeln denn dann können die auch deine Akte anfordern.

Das selbe, also auch mit Schweigepflichtentbindung, würde ich auch nochmal mit dem Datenschutzbeauftragten machen und hier den Schwerpunkt auf das verschwinden eingereichter Unterlagen und die Unmöglichkeiten bis zu fünf mal die selben Unterlagen zu fordern obwohl sie (hoffentlich) nachweislich beim JC abgegeben wurde.

Zitat von: Sun am 16. Mai 2023, 20:40:47Wie erwähnt habe ich schon mehrfach einen Anwalt eingeschaltet und jedes Mal wurden Fehler z.B. bei der Sachbearbeitung und in den Bescheiden festgestellt.
Wir haben auch schon öfter Nachzahlungen des ALG II erhalten und bei Klagen vor dem Gericht Recht bekommen.
Trotzdem geben weder die Jobcenter Mitarbeiter Ihre Fehler zu noch stößt sich die Teamleitung, Bereichsleitung, Kundenreaktionsmanagement, Düsseldorf und Nürnberg daran, was bei uns im Jobcenter so passiert.
das sollte alles erwähnt werden!

Zitat von: Sun am 16. Mai 2023, 20:40:47Nur mal als weiteres Beispiel, dass ein Leistungssachbearbeiter uns saktionieren wollte, weil wir uns geweigert haben den Arbeitsvertrag mehrfach in Kopie einzureichen.
Eine Kopie haben die erhalten; das reicht doch wohl.
Wenn Ihr kein Einstiegsgeld bekommen habt wäre diese Forderung nicht rechtskonform.
und alles andere was unter dem im Zitat erwähnten ist es auch nicht!

Gerade wegen dieser Komplexität ist meine Meinung die gleiche wie gestern da sollte sich ein RA damit befassen.

MfG FN

Falls euch schon wirklicher Schaden entstanden ist kannst du dich ja zumindest mal gedanklich mit unterem beschäftigen:
ALG2-FAQ
ZitatMir ist durch einen falschen Bescheid ein Schaden entstanden
Hier gilt das Schadensersatzrecht des BGB. Danach ist derjenige, der den Schaden verursacht hat, hier ein Amt durch einen falschen oder nicht erfolgten Verwaltungsakt, verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bei einem korrekten Verwaltungsakt bestehen würde.
D.h. also, dem Geschädigten alle Kosten zu erstatten, die ihm Aufgrund des falschen oder fehlenden Verwaltungsaktes entstanden sind. Das können z.B. sein: Zinsen, Mahngebühren Dritter, Portokosten, Kopierkosten, ja sogar Kosten, welche durch Wohnungsverlust entstanden sind, wenn  dieser durch Mietschulden Aufgrund eines fehlenden oder falschen Verwaltungsaktes entstanden ist. Ob das Amt den Fehler hier grob fahrlässig verursacht hat oder nicht, ist dabei vollkommen unrelevant, wobei bei einer staatlichen Behörde ohnehin eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert ist. Es zählt hier einzig, ob ein Schaden entstanden ist.
Dieser Schadensersatz muss, falls erforderlich, beim Landgericht (Anwaltszwang) eingeklagt werden (Amtshaftung, Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB).
Nur wenn der Schaden in Zusammenhang mit dem Gegenstand einer Klage beim Sozialgericht steht, kann man in diesem Klageverfahren auch Schadensersatz mit beantragen.
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BigMama

Ist es vielleicht denkbar, dass hier nicht alle Seiten der Vorfälle beschrieben werden. Es ist für mich nicht vorstellbar, dass in der ganzen Kette an Beschwerden bei allen möglichen Stellen wirklich niemand einschreitet und etwas unternimmt. So etwas habe ich noch nie erlebt oder gelesen.
Ich vermute, dass hier in der Zusammenarbeit nicht immer alles richtig erklärt und verstanden wurde.

Welche Klagen habt ihr denn vor Gericht gewonnen? Gibt es hierzu Aktenzeichen?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ottokar

Zitat von: Sun am 16. Mai 2023, 16:16:02Diese Mitteilung haben wir auch an den Inkasso Dienst gesendet.
Der Inkasso Dienst schrieb uns, über eine Aufschiebung der Zahlung kann nur das zuständige Jobcenter entscheiden.
Das ist nicht richtig.
Das JC hat den Forderungseinzug der BA beauftragt, dieser hat als Vollzugsorgan auch über eine befristete Niederschlagung wegen Mittellosigkeit zu entscheiden.
Stelle einen schriftlichen Antrag, in etwa so:
ZitatAntrag auf befristete Niederschlagung der Forderung
Ihre Zeichen:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe aktuell Bürgergeld, Vermögen besitze ich keines.
Zudem bezahle ich aktuell bereits unter Verwendungszweck ... eine Rückforderung in Raten. Mehr kann ich nicht leisten.
Aufgrund meiner finanziellen Situation kann ich Ihre Forderung derzeit nicht erfüllen und Ihnen auch keine weitere Ratenzahlung anbieten.
Ich beantrage deshalb, diese Forderung befristet niederzuschlagen, bis die o.g. bereits laufende Ratenzahlung beendet ist.

MfG
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Sun

Danke ,Fettnäpfen und Danke Ottokar  :sehrgut:

ich verstehe das sowieso nicht.
Da gibt es eine Rückzahlung ( Überzahlung von ALG II, von Juni 22 - Nov. 22 ) von 7€ pro Monat, pro Bedarfsgemeinschaft Person. Insagesamt 84 € !
Und diese 7 € Überzahung pro Monat kann uns nicht erlassen werden; weder vom Jobcenter noch vom Inkasso Dienst ?

Stattdessen schickt uns der Inkasso Dienst ein Schreiben, wenn wir nicht bis zum 19.5.23 bezahlen, werden weitere rechtliche Chritte eingeleitet...Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Lohnpfändung usw. !
Anstatt uns einfach nur darauf zu antworten, ob es möglich ist den Betrag später zu bezahlen.
Aber es kommt einfach keine Antwort; weder vom Jobcenter noch vom Inkasso Dienst noch vom Kundenreaktionsmanagement ( wie beschrieben).

Und an BigMama
was ich hier geschrieben habe, stimmt alles; auch wenn Du es nicht glauben kannst und noch nie gehört hast. Es antwortet NIEMAND auf unsere vielen Schreiben und Beschwerden !