Unterschlagung von Leistungen

Begonnen von Dancing_Goat73, 22. August 2023, 08:43:09

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Dancing_Goat73

,,Mein" Jobcenter unterschlägt Leistungen bzw. lässt die eigenen Regelungen unter den Tisch fallen.
ZB wurde die Karenzzeit bei der Miete nicht beachtet; meine Strom und Wasserkosten sind in der Miete enthalten (also kein separater Versorgervertrag), somit werden sie nicht beachtet; bekomme keine Heizkosten (Öl), kaputte WaMa interessiert nicht, Bildung- u. Teilhabe meines minderjährigen Sohnes abgelehnt, ziehen immer noch seinen Minijobs ab, den er gar nicht mehr hat.Bildung- und Teilhabe für mich- Fehlanzeige
Sämtliche Anträge und Widersprüche werden abgelehnt.
Haben selber keine Fristen, behaupten aber Fristen für mich und somit wären ihre Ablehnungen rechtskräftig.
Dabei ist kein einziger Bescheid legal und rechtskräftig unterschrieben...
Wie gehe ich vor, an wen wende ich mich (RLP)?
(Lebte lange Zeit im Ausland und kenne mich gar nicht mehr aus)

TripleH

Das steht unter jedem Bescheid drunter, was als Rechtsmittel erhoben werden kann und in welcher Frist. Wenn die Widersprüche alle abgelehnt wurden, dann ist im Normalfall innerhalb eines Monats Klage zu erheben.

Dancing_Goat73

Die können doch nicht mal beweisen, wann sie Ihre ,,Schriftstücke" versandt haben, bzw wann ich es bekommen habe, da alles illegalerweise nicht frankiert ist...
Und wie lange bis man einen Termin beim Sozialgericht bekommt...
Pure Geldverschwendung: anstatt ihre Arbeit richtig zu erledigen, soll man dann halt vors Sozialgericht ziehen.
Was soll das eigentlich?

Rettungsfuzzy

Ich weiß zwar jetzt nicht, wo das steht, aber, es gilt die Zustellung am 3. Werktag nach Datum des Schreibens (1. für die Versandvorbereitung & 2 für den Postlauf) als bewerkstelligt. Ab da an beginnt dann die Frist... Für einen späteren Zeitpunkt des Eingangs musst du diesen nachweisen.

Frankiert sind die Briefe (alle) schon bereits im DV-Fenster - da ist ein kleiner QR-Code mit der Brief-ID drauf (siehe auch kleine gedruckte Zeile am unteren Blattrand), der bei der Post gescannt wird und so das Porto zählt.

Der Termin für die mündliche Verhandlung beim Sozialgericht (sofern dieser überhaupt anberaumt wird), ist für die Klageerhebungsfrist irrelevant, es gilt der Eingang der Klage beim SG.

Was deren Arbeitsweise /-moral angeht, stimme ich dir allerdings vollkommen zu - ergeht mir gerade ähnlich!
Auch bei mir ist deren Arbeitsweise so, daß sie machen, was sie wollen... Ohne Rücksicht auf Verluste... Frei nach dem Motto "...und bist du nicht willig, so brauch´ ich Gewalt!" (Songzitat EAV), denn: Wir können ja den Rechtsweg zu unserer Wehr einschlagen, was gut Monate & Jahre dauern kann (auf das wir mürbe werden  :cool: )

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

TripleH

Zitat von: Dancing_Goat73 am 22. August 2023, 23:23:18Die können doch nicht mal beweisen, wann sie Ihre ,,Schriftstücke" versandt haben, bzw wann ich es bekommen habe, da alles illegalerweise nicht frankiert ist...
Und wie lange bis man einen Termin beim Sozialgericht bekommt...
Pure Geldverschwendung: anstatt ihre Arbeit richtig zu erledigen, soll man dann halt vors Sozialgericht ziehen.
Was soll das eigentlich?


Reichsbürgergeschwafel. Da helfen eh keine Ratschläge.

Fettnäpfchen

Dancing_Goat73

Zitat von: Dancing_Goat73 am 22. August 2023, 08:43:09meine Strom und Wasserkosten sind in der Miete enthalten (also kein separater Versorgervertrag), somit werden sie nicht beachtet;
also ein Pauschalmietvertrag?

Zitat von: Dancing_Goat73 am 22. August 2023, 08:43:09bekomme keine Heizkosten (Öl), kaputte WaMa interessiert nicht,
was gibt es schriftliches vom JC dazu? Bitte anonymisiert einstellen.

Kaputte WAMA ist Ersatzbeschaffung dafür musst du ein Darlehen beantragen.
BuT kenne ich mich nicht aus.
Zitat von: Dancing_Goat73 am 22. August 2023, 08:43:09ziehen immer noch seinen Minijobs ab, den er gar nicht mehr hat.
Widerspruch dagegen schon gemacht? Was gibt es schriftliches dazu von Dir und vom JC als Antwort? Bitte anonymisiert einstellen.

Zitat von: Dancing_Goat73 am 22. August 2023, 08:43:09Wie gehe ich vor, an wen wende ich mich (RLP)?
Wenn es hier nicht fruchtet suche dir einen RA der sich auf SGB 2 spezialisiert hat.

MfG FN
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Dancing_Goat73



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Reichsbürgergeschwafel. Da helfen eh keine Ratschläge.
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Hauptsache einen vorgegebenen, fälschlich angewandten Schubladenbegriff verwenden.
Gucken Sie doch mal nach, was Reichsbürger wirklich bedeutet!
Ach nee, lieber nicht, denn das könnte womöglich unbequem für Sie werden...

Rettungsfuzzy

@TripleH
@Dancing_Goat73

Contenance bitte... Danke!

Wir wollen uns hier helfen & unterstützen - nicht anfeinden!
Nun hat jeder den anderen  geärgert, also ist es an der Zeit sich wieder zu vertragen, oder?!
Also: Schlagabtausch beendet! :smile:

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Dancing_Goat73

Allerdings ist es eine Tatsache, daß der Begriff gewollt falsch verwendet wird und die Verwendung ist sogar strafbar!
Leider weiß die Mehrheit das nicht, weil es halt einfacher ist nachzuplappern...

Rettungsfuzzy

:offtopic:
Ähm... ob gewollt oder ungewollt - ob fahrlässig oder grob fahrlässig - sein oder nicht sein... Das ist hier die Frage...!
(In dubio pro reo :smile: )
MyEOD
:offtopic:
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !