Habe eine GmbH

Begonnen von Nala, 22. Mai 2023, 14:16:19

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Nala

ICH BIN 36 JAHRE ALT UND WURDE ZUM 15.05. VON MEINEM ARBEITGEBER GEKÜNDIGT.

ICH HABE EINE GMBH, DIESE WURDE MITTEN LETZES JAHRES GEGRÜNDET WIRFT ABER NOCH KEINE GEWINNE AB.

KANN ICH TROTZ DER STAMMEINLAGE, SOZIALHILFE BEANTRAGEN, DA ICH KEINE MITTEL HABE?

lappa

Mit klemmender Umschalttaste an der Tastatur wird das schwierig....
Nachdem du das Problem behoben hast, musst du erstmal ALG I beantragen. Nur wenn du keinen ALG I Anspruch mehr hast oder dieser zu gering ist, kannst du ALG II beantragen.

Nala

und das würde trotz der GmbH gehen?

Ich habe kein volles Jahr bei meinem Arbeitgeber gearbeitet.

Sheherazade

Es müssen 12 Monate in den letzten 2 Jahren Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet worden sein.

Und was heißt, du hast eine GmbH, bist du geschäftsführende Alleingesellschafterin oder wie ist der Gesellschaftsvertrag aufgesetzt worden?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Ein Anspruch auf Alg I wird erworben, wenn innerhalb der letzten 30 Monte 360 Tage Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden. Hierzu zählen auch Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Nala

Ich bin alleinige Gesellschafterin. Es gibt jedoch einen anderen Geschäftsführer.

das mit Arbeitslosengeld war mir klar, aber könnte ich evtl Hartz 4 bekommen für mich uns meine Tochter?

Hary

Schau mal hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/ALG-II-Hartz-IV-auch-fuer-GmbH-Geschaeftsfuehrer--f227020.html
und https://www.frag-einen-anwalt.de/Hartz-IV,-GmbH,-Gesellschafter,-Geschaeftsfuehrer--f323371.html

Der Rechtsanwalt kommt bei einem ähnlichen Fall zu der Einschätzung, dass es wohl problematisch wird. Das Stammkapital wird wohl nicht als Vermögen verfügbar sein, da es ja gebunden ist. Wenn ein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, dann kannst du ja vermutlich auch nicht alleine Entscheidungen treffen...

Für dich könnte es also juristisch schwierig werden und vermutlich wäre ein Jurist zu empfehlen.

Nala

Danke für die Antwort.

Ich verstehe es leider nur nicht ganz. Da das Stammkapital nicht berücksichtigt wird und ich reine Gesellschafterin bin, dürfte es ja kein Problem sein, da es keine Gewinnausschüttung gibt. Also da derzeit kein Gewinn erwirtschaftet wird, oder was verstehe ich falsch?

Sheherazade

Zitat von: Nala am 22. Mai 2023, 14:38:13Es gibt jedoch einen anderen Geschäftsführer.

Und der wird bezahlt?

Es ist sehr problematisch als alleine Gesellschafterin einer GmbH Sozialleistungen zu beantragen. Du darfst nämlich die Bilanzen der GmbH nicht dem Jobcenter vorlegen als Nachweis der nicht vorhandenen Gewinnausschüttungen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"