100 % Einstellung der Leistungen, falls Unterlagen fehlen!

Begonnen von Citoyen, 24. Mai 2023, 22:14:30

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Zitat von: Citoyen am 25. Mai 2023, 14:16:40Ja, pauschal. Ich kenne das auch aus dem Studentenwohnheim. Macht man gerne, wenn man später mit Nachzahlungen keinen Ärger haben möchte. Die Pauschale ist dann natürlich zu Gunsten des Vermieters gerechnet. Ich habe gestern nachgefragt >> wie sich diese berechnet und bisher keine Antwort. Bei Kleinigkeiten hatte mein Vermieter innerhalb von 2 Stunden geantwortet oder sogar angerufen.

Ja gut, die Pauschalmiete dürfte natürlich nur, wie bereits oben geschrieben, Kosten für Grundstück und Immobilie enthalten. Ansonsten wäre es eine Inklusivmiete.
Daher die Forderung deines JC´s.

Mit "normale" Mietbescheinigung ist gemeint, dass Sie nicht als für das Jobcenter erkenntlich ist.
Diese gibt es z.b. auch beim Wohngeld.
Wenn du die Kosten der Unterkunft weiterhin bekommen möchtest, wäre es ratsam die Mietbescheinigung einzureichen, da die Kosten ja anscheinend im Vertrag nicht aufgeschlüsselt sind.

 
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Citoyen

Hallo, habe jetzt Antwort von der Vermieterin. Es gibt also keine Bescheinigung. Genau dies war die Antwort:

Ich hoffe es geht Ihnen gut und in der Wohnung ist alles in Ordnung.

Bei einer Warmmiete gibt es keine Abrechnung bzw. Aufteilung. Für Sie gilt die Bruttomiete.


Kann mir jemand einen Tipp geben >> was ich machen soll? Ich sammle die Tipps, und möchte mindestens eine Nacht drüber schlafen. Den Bezug von Bürgergeld habe ich bisher vermieden, weil es sich um ein möbliertes Apartment für Berufstätige handelt. Es wird normalerweise monatlich an Handwerker oder so die bei der Messe Frankfurt tätig waren vermietet! Ich bin jetzt ein Jahr drin und finde keine andere Wohnung. Es handelt sich um einen unbefristeten Mietvertrag! Freunde und Bekannte geht es hier ähnlich und jeder, der in Frankfurt wohnt weiß: es gibt keine freien Wohnungen, die einigermaßen bezahlbar sind.

32 m² mit Balkon, ohne Keller. Ohne Backofen, mit Mikrowelle, also kein Luxus!! Bett, Sofa, Schreibtisch und Kleiderschrank.

Danke!

Sheherazade

Zitat von: Citoyen am 25. Mai 2023, 17:54:43Bei einer Warmmiete gibt es keine Abrechnung bzw. Aufteilung. Für Sie gilt die Bruttomiete.[/i]

Prinzipiell richtig, aber: Hattest du nicht geschrieben, dass sich die Miete im Januar erhöht hat? Wie hat der Vermieter das denn gemacht, angerufen und gesagt "Du zahlst jetzt mehr Miete!" oder gibt es da was schriftliches zu (was Pflicht wäre für den Vermieter)?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"