Erwerbsminderungsrente: Arbeiten ohne Weiterbewilligung zu gefährden

Begonnen von selbiger, 24. Mai 2023, 09:09:08

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selbiger

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist nicht sehr hoch, deshalb müssen viele Bezieher/innen ihre EM-Rente durch eine Erwerbstätigkeit aufbessern. Wir geben Auskunft darüber, wie viel die Betroffenen hinzuverdienen dürfen.

https://www.gegen-hartz.de/news/erwerbsminderungsrente-arbeiten-ohne-weiterbewilligung-zu-gefaehrden


deshalb müssen viele Bezieher/innen ihre EM-Rente durch eine Erwerbstätigkeit aufbessern...stimmt so garnicht..müssen tuts keiner..da es die ergenzende leistung gibt bei erwerbsminderungsrente..sgb 12.. :weisnich:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Spring23

Mit "müssen" ist in diesem Text auch nicht gemeint, dass man eine Pflicht dazu hat.

Das "müssen" besagt, dass aufgrund der oft geringen erworbenen Rente die Notwendigkeit besteht, weil das Geld knapp ist.

Wer mit dem knappen Geld auskommt muss natürlich nichts. Weder als Pflicht, noch als Notwendigkeit.
Wenn es gar nicht so knapp ist, weil man Ehepartner mit mehr Rente oder Erwerbstätigkeit hat oder einen die Eltern unterstützen, muss auch nichts. KANN aber.

Und man informiert auf der Seite, wie viel mal verdienen kann, ohne, dass es Abzüge bei der Rente gibt.

Aus dieser sachlichen Info muss man nicht wieder ein Drama basteln. Kann es natürlich.

Ottokar

Was mir in dem Artikel fehlt, ist der Hinweis, dass es bei der Beurteilung immer auch darum geht, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein (§ 43 SGB VI).
Es gibt auch Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen, auf die das nicht zutrifft.
Auch auf Tätigkeiten in einem geschützten Rahmen trifft das nicht zu, ebenso auf Tätgkeiten des sog. 2. oder 3. Arbeitsmarktes.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.