Frage an Prozesserfahrene: Welchen weiteren juristischen Weg gehen?

Begonnen von Hansejunge, 26. Mai 2023, 16:56:35

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Hansejunge

Guten Tag zusammen,

ich möchte kurz eine strategische Frage stellen, OHNE dabei auf den Inhalt meines Verfahrens einzugehen. Wenn man mir die Frage so nicht beantworten kann, dann habe ich halt das Nachsehen. Auf anwaltliche Beratung verzichte ich bewusst, da der Streitwert demgegenüber marginal ist.

Bei mir wurde erstmals eine Klage vor dem Sozialgericht abgewiesen.

Offen steht mir jetzt dadurch

a) Eine Beschwerde vor dem Landessozialgericht
b) Eine Revision vor dem Bundesozialgericht - hierfür muss aber der Gegner, das Jobcenter zustimmen

Wovon hängt es Eurer Meinung / Erfahrung nach ab, welchen Weg man wählt?

Kann man das pauschal "von außen" unterscheiden, wann was besser ist oder ist das höchst indiviudell auf den Sachverhalt, also den Inhalt des Verfahrens zu entscheiden also dem konkreten Grund, warum man das Urteil anfechtet. Diesen habe ich durchaus, weil auf einen Schriftsatz von mir im Urteil überhaupt nicht eingegegangen wurde.

Danke.

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 26. Mai 2023, 16:56:35Bei mir wurde erstmals eine Klage vor dem Sozialgericht abgewiesen.

Diese -->hier ?

ZitatWovon hängt es Eurer Meinung / Erfahrung nach ab, welchen Weg man wählt?

Es hängt immer davon ab, was man erreichen will.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Ok, danke.

Zur Info: Das Sozialgericht blieb bei ihrem Urteil bei dem Inhalt der "Vorab-Info" (siehe anderer Thread), obwohl ich daraufhin noch einmal gegenargumentiert hatte mit neuen Ansätzen (dreiseitiges Schriffstück). Das wurde aber nur als "eingereicht" erwähnt, auf den Inhalt wurde nicht eingegangen, während alle anderen Schriftstücke zuvor inhaltlich wiedergegeben wurden. Mein "Schlussplädoyer" jedoch nicht - so als hätte man das gar nicht gelesen.

Persönlich tendiere ich jetzt zur Beschwerde beim LSG, hier braucht es keine Zustimmung vom Gegner.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

malsumis

das ist kein wünsch dir was. in der Rechtsmittelbelehrung steht doch, was einschlägig ist