AOK Rückzahlung

Begonnen von Intersurf5, 27. Mai 2023, 21:50:19

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Intersurf5

Hallo zusammen, ich war bis 31-12-2022 mit einem Kleintransport Unternehmen Selbstständig, leider wurde mir seitens des Vertragspartners gekündigt.Ich habe allerdings nur bis 22.10.22 ein Einkommen gehabt aber bis ende 12.2022 versucht noch was anderes zu bekommen was aber scheiterte .. Anfang November 22 habe ich 3 Tage Versicherungspflichtig in einem Callcenter versucht zu arbeiten was aber leider nicht funktionierte. Warum auch immer ( Ich habe es nicht verstanden) zahlte mir die AOK 173.- Euro im April 23 zurück die ich wohl ( durch den 3 Tages Job) zuviel gezahlt habe. Bürgergeld habe ich ende Dezember beantragt und es wurde zum 1.12.22 bewilligt.
Nun möchte das Jobcenter von mir 143.- Euro zurück haben ( 30.- Euro wurden abgezogen ) da dies als Einkommen gewertet würde.??
Ich habe mittlerweile 2 mal Einspruch erhoben da ich zum einen in 11.2022 zum einen kein Einkommen hatte und zum anderen die Rückzahlung der AOK keine Einkommenszahlung aus einer Arbeitsleistung war. Aber auch das scheint denen egal zu sein. Hätte die AOK in 11.2022 das Geld direkt berechnet und zurück erstattet hätte das Amt ja auch keinen Anspruch darauf gehabt da ich erst in 12.2022 Grundsicherung bekommen hätte/habe .. Ausserdem müsste ich ohnehin von den 173.- Euro ja auch noch Einkommen-Steuern bezahlen wobei sich diese Summ dann eh noch verringert.
Kennst sich jemand damit aus oder weis was ich machen kann so das die keinen Anspruch auf das Geld haben? Grüße Rolf

horst

Zitat von: Intersurf5 am 27. Mai 2023, 21:50:19Kennst sich jemand damit aus oder weis was ich machen kann so das die keinen Anspruch auf das Geld haben? Grüße Rolf
es ist leider Zufluß und auch so angerechnet vom JC.
Sozialgerichte haben in folgenden Fällen einen Zufluss festgestellt, obwohl sich aufgrund des »Untergangs« der Forderung de facto keine Vermögenmehrung ergeben hat:
Ausgezahlte Stornorücklagen bei Versicherungen (Sozialgericht Halle
(Saale), S 29 AS 953/11 vom 11.02.2014)