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Trägt das JC u.U. die Kosten für wichtige Medikamente?

Begonnen von Sharky, 29. Mai 2023, 13:13:18

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Sharky

Ich bin hier neu, und darum erst einmal ein Hallo an alle Mitglieder von diesem Forum.

Kurz zur Info! Meine Ehefrau ist nach einer Rücken-OP 2017 nicht mehr arbeitsfähig, und ich
kann aus gesundheitlichen Gründen lediglich eine 60% Stelle ausüben. Sind beide 60 Jahre, und
leben also in dieser " Bedarfsgemeinschaft".

Es geht um folgendes!
Bei meiner Ehefrau wurde vor ca. 2 Monaten festgestellt, das bei ihr die Augen keine Tränenflüssigkeit mehr produzieren, und die folge wäre eine evt. Netzhautablösung, die bis zur Erblindung führen kann.
In diesem Rahmen wurden ihr von unserer Augenärztin Augentropfen und Augengel verschrieben, was sie bei Bedarf nehmen soll, was im Momant 8 - 10 x täglich bedeutet. Diese Medikamente gibt es nur auf Rezept, wenn eine Entzündung der Augen vorliegt, was bei meiner Ehefrau nicht so ist. Also müssen wir diese Medikamente selbst finanzieren.
Die Tropfen für den Tag kosten 15€, reichen 1 Woche, und das Gel kostet 20€, reicht 2 Wochen. Die Kosten für diese beiden Medikamente belaufen sich somit auf monatlich 100€. Sie wird diese Medikamente langfristig, oder vielleicht sogar für immer nehmen müssen.
Wir können dies auf Dauer nicht finanzieren, und daher meine Frage, ob das JC unter bestimmten Voraussetzungen diese Kosten nicht übernimmt, oder wenigstens bezuschußt?
Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
daß die Dummen todsicher und die
Intelligenten voller Zweifel sind!

Sheherazade

Zitat von: Tamaris am 29. Mai 2023, 13:13:18Bei meiner Ehefrau wurde vor ca. 2 Monaten festgestellt, das bei ihr die Augen keine Tränenflüssigkeit mehr produzieren

Gar nicht mehr oder nicht genug? Ist deine Frau zufälligerweise Diabetikerin?

ZitatIn diesem Rahmen wurden ihr von unserer Augenärztin Augentropfen und Augengel

Ist das tatsächlich ein Medikament oder nur so was zum Augenbefeuchten?

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hary

Sind die Tropfen verschreibungspflichtig und ist eine Zuzahlung das Problem? Da wäre eine Befreiung bei der Krankenkasse sinnvoll. Einen zusätzlichen Mehrbedarf wirst du für normale Kassenleistungen und Zuzahlungen schwer begründen können. Im Regelsatz ist ja ein Betrag im Jahr enthalten für Medikamente, dieser Betrag entspricht in etwa dem Betrag welchen du aufwenden musst um eine Befreiung bei der Krankenkasse zu übernehmen.

Einen Mehrbedarf für Rezeptfreie Medikamente gibt es regelmäßig nicht, außer es gibt eine Begründung die dies unumgänglich macht. Dies müsste aber wohl ein Gutachter beurteilen.

Daher die Frage: Um welche Art von Medikamenten handelt es sich, rezeptfrei oder Rezeptpflichtig?

Sharky

Ihre Augen produzieren nur noch minimalst Tränenflüssigkeit.

Meine Ehefrau ist Diabetikerin!

Die Ärztin hat ihr diese beiden Sachen auf einen Zettel geschrieben, also nicht grün und auch nicht rosafarbiges Rezept.
Habe bei Dr. Google folgendes zu diesen beiden Produkten gefunden!
HYLO-VISION SafeDrop Gel Augentropfen ist ein rezeptfreies Medikament
Die Vit-A-Vision Augensalbe ist ein Medizinprodukt.

Wir sind bei der KK familienversichert, und wegen eines chronischen Leidens bei mir, haben wir auch ab einen bestimmten Betrag dann die Befreiung. Nur bringt diese nichts, wenn das "Medikament" auf einen Zettel geschrieben ist.
Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
daß die Dummen todsicher und die
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Hary

Ich fürchte dann sieht es schlecht aus. Aus dem Jahre 2011 gab es auch ein Urteil in dem festgestellt wurde, dass rezeptfreie Medikamente nicht übernommen werden müssen, da die Krankenkassen in der Regel alle notwendigen Behandlungen abdecken. Ob dieses Urteil noch aktuell ist, kann ich nicht sagen.

Du könntest eine Härtefallregelung versuchen, aber ohne juristischen Beistand sehe ich bei so etwas aus eigener Erfahrung eher schwarz. Sofern die Behandlung wirklich notwendig ist, kann der Arzt bestimmt ein anderes Medikament verschreiben welches von der KK übernommen wird. Sofern der Arzt dies nicht macht, so kann man annehmen, dass es nicht zwingend notwendig ist, sondern eher eine Unterstützung.

Sharky

Diese Behandlung ist schon wirklich notwendig, da durch eine Netzhautablösung eine Erblindung folgen kann.

Wie ich schon im ersten Tread geschrieben habe, wäre es nur verschreibungspflichtig, wenn eine Entzündung am Auge vorliegen würde, was aber gottseidank nicht so ist.
Vielleicht kann man ja etwas damit machen, das sie eben Diabetikerin ist.
Keine Ahnung was, nur auf Dauer können wir die Kosten nicht stemmen.
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Sheherazade

Zitat von: Tamaris am 29. Mai 2023, 13:42:05Ihre Augen produzieren nur noch minimalst Tränenflüssigkeit.

Meine Ehefrau ist Diabetikerin!

Das dachte ich mir, das generelle Austrocknen der Haut und der Augen ist ein unangenehmes Nebensymptom bei Diabetikern, habe ich auch. Du musst auch nicht zwingend das Produkt kaufen, dass dir die Ärztin auf den Zettel geschrieben hat, es gibt in den Online-Apotheken qualitativ vergleichbare, wesentlich günstigere Produkte, z. B. von Ratiopharm. Das Jobcenter wird euch da leider nicht bei behilflich sein.

Ach ja, deine Frau sollte unbedingt ihren Langzeitblutzuckerwert weiter runter bekommen, dann wird es auch mit der Augentrockenheit besser.
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Sharky

Zitat von: Sheherazade am 29. Mai 2023, 14:12:26Das dachte ich mir, das generelle Austrocknen der Haut und der Augen ist ein unangenehmes Nebensymptom bei Diabetikern, habe ich auch. Du musst auch nicht zwingend das Produkt kaufen, dass dir die Ärztin auf den Zettel geschrieben hat, es gibt in den Online-Apotheken qualitativ vergleichbare, wesentlich günstigere Produkte, z. B. von Ratiopharm. Das Jobcenter wird euch da leider nicht bei behilflich sein.

Ach ja, deine Frau sollte unbedingt ihren Langzeitblutzuckerwert weiter runter bekommen, dann wird es auch mit der Augentrockenheit besser.
Danke für die Info, werde es meiner Ehefrau mal weitergeben.
Eine Info, wie bekommt sie den Langzeitblutzuckerwert am besten runter?
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Sheherazade

Zitat von: Tamaris am 29. Mai 2023, 14:20:10Eine Info, wie bekommt sie den Langzeitblutzuckerwert am besten runter?

Ist sie nicht regelmäßig beim Diabetologen? Hat sie Diabetes Typ 1 oder 2 bzw. ist sie schon insulinpflichtig?
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Sharky

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Sheherazade

Zitat von: Tamaris am 29. Mai 2023, 15:09:54Sie ist Typ II, und nichts mit Insulin.

Dann aber Tabletten (Metformin), nehme ich an. Ihr behandelnder Arzt sollte ihr die notwendigen Ratschläge zur Senkung des Langzeitblutzuckerwertes geben können, ggf. auch eine Ernährungsberatung empfehlen, die Krankenkassen übernehmen so was. Grundsätzlich kann man den Blutzuckerwert schon gut senken, indem man auf weißes Mehl verzichtet, dafür dann Dinkelmehl nimmt, keinen bzw. kaum Haushaltszucker verwendet, insgesamt weniger zuckerlastiges zu sich nimmt, dafür mehr Gemüse, viel Wasser trinkt und moderate, aber regelmäßige Bewegung hat, z. B. in Form von Spaziergängen. Das deine Frau regelmäßig ihre Werte beim Arzt überprüfen lässt (z. B. über das --> DMP alle 3 Monate) setze ich jetzt mal voraus.
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