Bewerbungsanschreiben für zwei Monate

Begonnen von kopfhoch, 05. Juli 2023, 15:56:31

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kopfhoch

Hi, ich grüße! :bye:  Noch nie wurden vom JC aus Bewerbungsanschreiben als Nachweis von mir verlangt. Nur die bekannten  Listen, Adresse, Ort, usw.
Ich bewahre seit geraumer Zeit Bewerbungsanschreiben nur ca. zwei Monate auf.
Absagen von Stellenanbietern auch ungefähr so lange.
Reicht das denn eurer Meinung nach wirklich aus? Könnte man Ärger bekommen, wenn nicht ein halbes Jahr aufbewahrt wurde?
Man fasst es nicht!

Oberfrank


Ich habe meine Bewerbungen in einer Excel-Liste zusammengeschrieben.
Datum / Wo / als was / wie beworben / Ansprechpartner (wenn bekannt) / Ergebnis

Die Liste habe ich einmal vorgelegt und es war gut.
Das letzte mal hatte ich einen USB-Stick dabei den die Dame dann aber nicht einstecken wollte / durfte (Viren und so) ... naja dann halt nicht!     :weisnich:
Gruss aus Oberfranken
Frank

Sheherazade

Vielleicht besser bis zum nächsten Termin aufheben, keine Ahnung ob das mit deinen 2 Monaten so passt. Ansonsten ist eine dauerhaft geführte Excel-Datei vielleicht besser. Dann druckt man nur den relevanten Zeitraum aus und gut ist es.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: kopfhoch am 05. Juli 2023, 15:56:31Noch nie wurden vom JC aus Bewerbungsanschreiben als Nachweis von mir verlangt.
Die gehen ein JC auch eher gar nichts an.
Es ist deine private Post an den AG, ebenso die Antworten von ihm.

Ich habe Bewerbungsanschreiben nur im PC Gespeichert, für mich selbst.

Zitat von: Oberfrank am 05. Juli 2023, 16:13:08Datum / Wo / als was / wie beworben
Das reicht als Nachweis vollkommen aus.

kopfhoch

Angenommen, das Jobcenter verlangt doch mal die letzten Anschreiben, habe ich ein Recht darauf für die Kopien/Ausdrucke Geld zu verlangen?
Man fasst es nicht!

Sheherazade

Zitat von: kopfhoch am 05. Juli 2023, 16:31:34Angenommen, das Jobcenter verlangt doch mal die letzten Anschreiben, habe ich ein Recht darauf für die Kopien/Ausdrucke Geld zu verlangen?

Dann ja, aber die Kostenerstattungszusage VOR dem Ausdrucken schriftlich geben lassen. Das werden die aber nicht verlangen, eine Auflistung reicht in der Regel.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Anders herum, dass JC hat kein Recht dies zu fordern.

Geld für solche Dinge, bekommst du vom JC ganz sicher nicht.
Eher ziehen die so eine Forderung dann zurück.

Bei schriftlicher Bewerbung ist das Anschreiben eh beim AG.
Oder bei vielen online Bewerbungen gibt es auch gar keins.

Nur um die Neugier eines SB zu befriedigen muss ich noch lange nicht, mein Geld für so was sinnloses Ausgeben.

Fettnäpfchen

kopfhoch

Zitat von: kopfhoch am 05. Juli 2023, 16:31:34Angenommen, das Jobcenter verlangt doch mal die letzten Anschreiben, habe ich ein Recht darauf für die Kopien/Ausdrucke Geld zu verlangen?
Verlangen ja, bekommen eher nein weil...das ist in der Bewerbungserstattung mit drin.

Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Juli 2023, 16:38:01Geld für solche Dinge, bekommst du vom JC ganz sicher nicht.
Eher ziehen die so eine Forderung dann zurück.
zurückgezogen wird es sicher auch nicht. Damit tun die sich ja noch schwerer denn das wäre ja ein Eingeständnis. Eher erfolgt halt keine Sanktion wenn sie eine Klage scheuen sollten. Wäre aber auch untypisch.

Meine Erfahrung vor dem SG Richter den das überhaupt nicht interessiert hat (und es war nur ein Punkt von mehreren der in der EinV/VA nicht rechtskonform war) der Meinung war das könnte man ja machen es wäre nichts dabei.
Allerdings war der Richter JC freundlich eingestellt, wobei der JC/TRA sogar eine Rüge vom Richter bekam. Aber das war m.M.n. "Gemauschel vor Verhandlungbegin" denn am Schluss erinnerte er ihn öffentlich an die Rüge und das er so etwas in Zukunft nicht mehr erleben will.
Seltsamerweise habe ich seit dem ABSOLUTE Ruhe vom JC und das war noch vor Corona.
Vllt. war das knappe Dutzend Klagen meinerseits, von denen ich bis auf zwei Klagen alle Recht zugesprochen bekam, zuviel.  :weisnich:

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juli 2023, 19:19:49zurückgezogen wird es sicher auch nicht
Bei mir hatte es 2x gut Funktioniert, danach kam keine solche Forderung mehr.

Hier beim aktuellen JC gar nichts mehr, da nun ü 60 macht Bewerben eh kaum noch Sinn.
Gutachten von der Knappschaft sagt auch, beide erlernten Berufe darf ich nicht mehr machen.

Gibt eh keinen AG der einem da noch einen "Leidensgerechten" Job anbietet.