Frage zu Aufstocken

Begonnen von Eljay, 30. Mai 2023, 17:16:47

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Eljay

Hallo an Alle.

Ich habe mal eine Frage was Aufstocken angeht. Da ich Freiberufler bin, verdiene ich mal mehr als der Regelsatz, mal weniger. Als ich letztes Jahr 6 Monate nur Hartz IV/Bürgergeld bekam(also keinerlei Verdienst in der Zeit hatte), waren es um die 1300, also Miete, plus Lebensunterhalt.

Diesen Monat habe ich zb nur 1100 Euro verdient(vor Steuern).

Wenn ich also aufstocken würde, und immer um die 1100 verdiene, was würde denn, wenn man von den 1300 ausgeht(die ich als reiner
Bürgergeldempfänger bekäme), noch vom Amt hinzukommen? Die Zahlen von 1100 Verdienst sind natürlich nur vorläufig und als Beispiel, aber es geht darum eine Idee zu bekommen. Würde ich in meinem Beispiel quasi die 200 Euro bekommen, die ich weniger als den Bürgergeldsatz habe oder etwas mehr?

Gleichzeitig wollte ich fragen, wie viel Erspartes man beim Aufstocken haben darf.

Danke schon mal.

Sheherazade

Zitat von: Eljay am 30. Mai 2023, 17:16:47Würde ich in meinem Beispiel quasi die 200 Euro bekommen, die ich weniger als den Bürgergeldsatz habe oder etwas mehr?

Etwas mehr aufgrund des Erwerbstätigenfreibetrages von max. 300€.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Eljay

Zitat von: Sheherazade am 30. Mai 2023, 17:29:35max. 300€.

Hiesse das, dass man etwa 300 Euro mehr hätte als Bürgergeld, also wenn man zB 502 Euro Bürgergeld bekommt, hätte man dann etwa 800 Euro zur Verfügung oder habe ich das falsch verstanden?

JensM1

Bei Brutto 1100 Euro liegt der Freibetrag bei 338,00 Euro.

Dein Anspruch berechnet sich dann aus 1300 Euro Bedarf - um 338,00 bereinigtes Nettoeinkommen.

Beispiel 1100 Brutto / 800 Netto:
Bedarf 1300 Euro inkl. KdU
- 462 Euro (800 Euro - 338 Euro)
= Restanspruch 638 Euro

Edit: Gilt ab 01.07.23, bis dahin beträgt der Freibetrag 290,00 Euro.

Sheherazade

Zitat von: JensM1 am 30. Mai 2023, 19:48:08Bei Brutto 1100 Euro liegt der Freibetrag bei 338,00 Euro.

Ohne Kind in der BG ist der Freibetrag auf 300€ beschränkt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Quinky

Sheherazade,
ab 1.7. gilt ein Selbstbehalt beim Verdienst zwischen 520 und 1000€ von 30% (statt 20%), daher ist bei 1100€ brutto der Betrag von 338€ Freibetrag richtig
Ernie

Sheherazade

Stimmt, ab 01.07. ist dann ohne Kind bei 348€ Schluss.
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Eljay

Zitat von: JensM1 am 30. Mai 2023, 19:48:08= Restanspruch 638 Euro



Also bedeutet das, wenn ich ab dem 01.07. 2023 1100 Euro brutto verdiene, würde ich vom Amt zusätzlich 638 Euro bekommen, wenn ich das richtig verstehe.

Da lohnt es sich dann doch Hilfe vom Amt zu bekommen, wobei meine Einkünfte natürlich variieren.

Sheherazade

Bei schwankendem Einkommen wird immer ein vorläufiger Durchschnittswert zugrunde gelegt, bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sowieso.
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Fettnäpfchen

Eljay

Zitat von: Eljay am 30. Mai 2023, 17:16:47Gleichzeitig wollte ich fragen, wie viel Erspartes man beim Aufstocken haben darf.
aktuell im ersten Jahr des Bezuges 40 000.- und ab dem Folgejahr 15 000.- Euro.

MfG FN
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