Übernahme von Renovierungskosten - wie muss JC da berechnen?

Begonnen von MHlerausNRW, 01. Juni 2023, 12:24:53

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MHlerausNRW

Hallo liebes Forum.

Im Dezember vergangenen Jahres Zog meine Tochter bei mir aus. Das nun freigewordene Kinderzimmer (Zimmer 1) soll nun mein Sohn als Kinderzimmer übernehmen. Das dann ehemalige Kinderzimmer (Zimmer 2) meines Sohnes soll mein Schlafzimmer werden (ich habe seit 2017 mein Wohnzimmer auch als Schlafzimmer nutzen müssen). Doch bevor das alles erfolgen kann bedarf es einer Renovierung der beiden Zimmer.

Aus diesem Grunde habe ich bei meinem einen formlosen Antrag auf Renovierungskosten gestellt, in dem ich die Gründe (letzte Renovierung Zimmer 1 war 2017; letzte Renovierung Zimmer 2 war 2015) der nötigen Renovierung sowie die dazu nötigen Materialien aufzählte. Vergessen hatte ich jedoch anzugeben wie die qm-Zahlen der Zimmer sind.

Mein Sachbearbeiter kontaktierte mich daraufhin und ich habe ihm, nachdem ich Wände, Decken und Böden vermessen hatte die Grundfläche der Böden und Wände + Decken übermittelt. Da bei einer Dachgeschoßwohnung die Bodenfläche unter 1m Höhe gar nicht sowie unter 2m nur zur Hälfte angerechnet werden darf, habe ich als wahrheitsgetreuer Mensch diese Flächen auch so berechnet. Normal berechnet hätte Zimmer 1 eine Grundfläche von 16,48qm, durch die Dachschräge und die daraus resultierende Andersrechnung aber nur 14,73qm. Zimmer 2 hätte normal berechnet 16,45qm, so aber nur 14,61qm. Alleine nur die Wände und Decken haben in beiden Zimmern jeweils grob 51qm (Zimmer 1 hat 50,81qm und Zimmer 2 hat 50,75qm). Somit ergibt sich eine zu streichende Fläche von grob 102qm.

Da die Zimmer damals jeweils zum Einzug meiner Kinder in deren Wunschfarbe gestrichen wurden und auch nach 6 bzw.7 Jahren Nutzungsdauer eine Renovierung notwendig ist, wird ein einmaliger Anstrich wohl kaum ausreichen.

Bei meiner Auflistung an benötigtem Material bin ich auf eine grobe Summe von 220€ gekommen (und ich habe schon die Preise von tedox gewählt und nicht die von toom oder anderen großen Baumarktketten).

Nun kam am heutigen Tage der Bescheid über die Bewilligung einer Beihilfe zur Renovierung der Wohnung. Doch hingegen aller Artikel in denen ich bisher gelesen habe, dass das Jobcenter zur Übernahme der tatsächlichen Kosten zu verpflichtet ist, wird mir nur ein Pauschalbetrag von 2,75€/qm sowie ein Sockelbetrag (18€) und Weißlack (14€) gewährt.

Da stellen sich mir mehrere Fragen. Und zwar:
1.) was ist dieser Sockelbetrag von 18€?
2.) weshalb wird von der qm-Fläche des Bodens ausgegangen und nicht der Wände?
3.) welche Materialien sollen in dem Pauschalbetrag von 2,75€/m alle enthalten sein?
4.) sollte ich gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen da vom Jobcenter kein Pauschalbetrag genutzt werden darf?
5.) wie sind Eure Erfahrungen im Bezug auf Übernahme von Renovierungskosten beim Jobcenter?
6.) wäre es sinnvoll gewesen eine "Bescheinigung zur Vorlage beim Vermieter" wie sie das Jobcenter Mansfeld/Südharz https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Mansfeld-Suedharz/SharedDocs/Downloads/DE/06_Downloadbereich/KdU/Antrag_Uebern_Renovierungskosten.pdf?__blob=publicationFile&v=1 verlangt dem formlosen Antrag auf Übernahme der Renovierungskosten beizufügen?

Ich gedenke zum jetzigen Zeitpunkt Widerspruch gegen den Bescheid einer Beihilfe zur Renovierung der Wohnung einzulegen, da meines Erachtens das Jobcenter versucht sich hier vor der Rechtsprechung zu drücken.

OLD-MAN

Die JC reden hier immer von "Angemessenheit", also eine unbestimmte Einheit!

Mein Rat: "Nimm´ den angebotenen Betrag und belass´ es dabei. Ein Widerspruch wird ins Leere verlaufen, Zeit kosten und sich in die Länge ziehen. Die Frage ist ja auch, wann willst du renovieren?"

Manche JC arbeiten eben Kleinlich und führen jeden benötigten Artikel einzeln auf, manche JC arbeiten mit Pauschalen. Aber in keinem bekannten Fall wirst du die tatsächlichen Kosten erstattet bekommen!

Hartzer Rolle

Handelt es sich denn überhaupt um mietvertraglich geregelte Renovierungen oder nur nice to have, weil die Kinder jetzt aus/umziehen?
Wäre eher Privatvergnügen.
Was hindert Kind 2 das Zimmer von Kind 1 wie gehabt zu übernehmen und Elternteil das Zimmer von Kind 2? Persönlicher Geschmack?

MHlerausNRW

Schönheitsreparaturen habe ich zu übernehmen, auch wenn keine starren Fristen vorgegeben werden. Diese wären zudem auch unwirksam wie Du sicher weißt @Hartzer Rolle.

Gesetzt dem Fall, die starren Fristen wären wirksam, so hätte das Zimmer 2 bereits im vergangenen Jahr renoviert werden müssen und Zimmer 1 wäre nächstes Jahr dran.

Anmerkend möchte ich dazu sagen, dass man es schlecht einem männlichen Jugendlichen zumuten kann ein quietschgelbes Zimmer zu übernehmen.

Patrick87

Zitat von: MHlerausNRW am 01. Juni 2023, 20:26:43Anmerkend möchte ich dazu sagen, dass man es schlecht einem männlichen Jugendlichen zumuten kann ein quietschgelbes Zimmer zu übernehmen.

Na mit DER Begründung kann das Jobcenter natürlich schlecht Nein sagen.  :zwinker:

Spring23

Zitat von: MHlerausNRW am 01. Juni 2023, 20:26:43Gesetzt dem Fall, die starren Fristen wären wirksam, so hätte das Zimmer 2 bereits im vergangenen Jahr renoviert werden müssen und Zimmer 1 wäre nächstes Jahr dran.
Was ein Glück also, dass starre Fristen nicht wirksam sind und das Zimmer weder letztes noch nächstes Jahr ,,dran" ist. :sehrgut:

Birgit63

Dass das Zimmer gelb ist und dem neuen Bewohner nicht gefällt, interessiert das JC überhaupt nicht. Ich würde auch sagen, nimm das was dir das JC gibt und freue dich. Ansonsten kann es sein, dass dem JC auffällt, dass sie dir eigentlich gar nichts zahlen müssen.