Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?

Begonnen von Ducky, 03. Juni 2023, 18:02:49

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180

Zitat von: Ducky am 04. Juni 2023, 14:56:231. Wieso denn im schlimmsten Fall 4 Jahre?
Die Rundfunkanstalt kann doch höchstens 3 Jahre alles zurückfordern?
Die Verjährungsfrist von 3 Jahren beginnt am 31.12. des Jahres zu laufen (auch für Forderungen aus Januar des gleichen Jahres).

Zitat von: Ducky am 04. Juni 2023, 14:56:23Und Irgendwann werden die sich ja bestimmt melden. Das Einwohnermeldeamt wird denen dann nach Abfrage meine Daten einfach übergeben.
Nicht unbedingt. Wenn die dich bislang nicht belästigt haben, werden sie es wahrscheinlich auch in Zukunft nicht machen. Dann haben sie vielleicht das Beitragskonto von deiner Mutter mit dir verknüpft und schon rutschst du durchs Raster. So lange deine Mutter also weiterhin brav ihre Befreiung einreicht, wird alles so bleiben wie es ist.

Zitat von: Ducky am 04. Juni 2023, 14:56:232. Könnte die Rundfunkanstalt beispielsweise auch außerhalb der Rückforderung dieser Beiträge eine Ordnungswidrigkeit feststellen ?
Also das ich dann zusätzlich noch mit Geldstrafe rechnen muss?
Nein, das ist in der Vergangenheit noch nie vorgekommen. Es können nur 8€ Gebühren hinzukommen (einmalig), wenn du nicht zahlst. Aber das ist lächerlich im Vergleich zur möglichen Einsparung für dich.

Zitat von: Ducky am 04. Juni 2023, 14:56:233. Für die rückwirkende Befreiung in der Ausbildungszeit wäre mein Ausbildungsvertrag nötig.
Oder was muss man da als Nachweis für die Befreiung einreichen?
Du hattest doch ALG II aufstockend erhalten. Die Befreiung vom JC wäre hier ausreichend.

Aber wie gesagt: Füße still halten und niemals die GEZ/Beitragsservice oder wie auch immer man den Mist nennt, kontaktieren! Das Geld einfach auf der hohen Kante halten (für die Zeiten, in denen du eigentlich zahlen müsstest).
Das GEZ System wird eh früher oder später zusammenbrechen, da immer mehr Leute die Zahlungen verweigern.  :sehrgut:


Ducky

Zitat von: lappa am 04. Juni 2023, 15:33:01Du hattest doch ALG II aufstockend erhalten. Die Befreiung vom JC wäre hier ausreichend.

Aber wie gesagt: Füße still halten und niemals die GEZ/Beitragsservice oder wie auch immer man den Mist nennt, kontaktieren! Das Geld einfach auf der hohen Kante halten (für die Zeiten, in denen du eigentlich zahlen müsstest).
Das GEZ System wird eh früher oder später zusammenbrechen, da immer mehr Leute die Zahlungen verweigern.  :sehrgut:



Ok gut ich denke ich habe alles soweit verstanden.

Die Bescheinigung zur Befreiung habe ich immer zusätzlich zum Leistungsbescheid bekommen.
Habe ich ganz vergessen, diese ist aber noch in meinem Ordner.


Aber nur weil immer weniger Leute diese Beiträge bezahlen, heißt das doch nicht dass das System irgendwann zusammenbrechen wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat ja entschieden das der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß sei.
Selbst wenn theoretisch irgendwann keiner mehr zahlt, wird sich halt was anderes ausgedacht.
Zum Beispiel das der Beitrag einfach vom Bruttolohn abgezogen wird oder schlimmeres.





Kopfbahnhof

Zitat von: Ducky am 04. Juni 2023, 16:17:54wird sich halt was anderes ausgedacht
In D sicherlich möglich, Aktuell plärren die Öffentlichen ja schon wieder nach mehr Geld.
Dabei gibt es eine Menge Einsparmöglichkeiten, beim Personal den Privilegien der Anzahl der Sender, auch Orchester, Chor usw. kann weg.

Frankreich hat anders Entschieden und Österreich die Gebühr erst mal gesenkt.(was 2024 dort wird ist noch offen)
Dazu noch die ganzen skandinavischen Länder, da gibt es keine Zwangsabgabe (läuft dort über Steuern).

Milla

Irgendwie verstehe ich das Ganze nicht. Ich denke das ist eine Abgabe pro Haushalt und nicht mehr wie früher pro Person. Dann ist das doch egal wie alt und wieviel Personen da im Haushalt wohnen. Und wenn die Mutter befreit ist dann gilt das doch für den gesamten Haushalt.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Kopfbahnhof

Zitat von: Milla am 04. Juni 2023, 16:58:13dann gilt das doch für den gesamten Haushalt.
Nein tut es nicht.

Sobald auch nur eine Person im Haushalt lebt welche nicht von der Zwangsabgabe befreit ist, muss diese zahlen.
Selbst wenn z.B. 5 andere Hartz bekommen sollten.

Pro Person war es doch noch nie oder?
Eher pro Gerät?

Zitat von: lappa am 04. Juni 2023, 15:33:01Nein, das ist in der Vergangenheit noch nie vorgekommen.
Zitat von: lappa am 04. Juni 2023, 15:33:01Es können nur 8€ Gebühren hinzukommen (einmalig), wenn du nicht zahlst.

Ich hab da schon anderes gehört.
Ab 6 Monaten im Verzug ist es eine Ordnungswidrigkeit, kann bis zu 1000€  an Bußgeld geben.

Nicht zu vergessen, es sind deswegen auch schon welche im Knast gelandet.

Milla

ZitatNein tut es nicht.
Na das haben die sich ja schön ausgedacht. Aber wie wollen die feststellen das jemand in Lohn und Brot steht?
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Kopfbahnhof

Einfacher Weg Finanzamt und Einwohnermeldeamt.

Zählt man dann nicht zum Kreis derer die Anspruch auf Befreiung haben, musst du zahlen.

Weiß nicht, ob die Schnüffelbande auch noch von Tür zu Tür geht.

Früher wollten sie ja sogar die Geräte im Haushalt zählen, wer war so Dumm und hat die rein gelassen?
Da war z.B ein TV im Kizi auch Gebührenpflichtig, Autoradio auch.

180

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2023, 17:16:45Ab 6 Monaten im Verzug ist es eine Ordnungswidrigkeit, kann bis zu 1000€  an Bußgeld geben.

Nicht zu vergessen, es sind deswegen auch schon welche im Knast gelandet.
Vollkommene Übertreibung und unnötige Panikmache!
Es ist bislang noch kein einziger Fall bekannt geworden, in dem es ein Bußgeld oder nennenswerte Kosten gab (abgesehen von den 8€ Säumniszuschlag und Kosten für den Gerichtsvollzieher, wenn man x Zahlungsaufforderungen und Festsetzungsbescheide ignoriert hat).

Die Leute, die im Knast gelandet waren, hatten vorher über Monate bis Jahre, Briefe von der GEZ/Beitragsservice erhalten und trotzdem die Zahlung verweigert. Und sind dann nicht wegen der Verweigerten Zahlung in Beugehaft gelandet, sondern weil sie beim Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft verweigert haben. Hätten sie beim Brief vom Gerichtsvollzieher freiwillig gezahlt oder die Vermögensauskunft abgegeben, hätte man sie niemals in Beugehaft nehmen können.

Insofern gilt: So lange die GEZ sich nicht meldet, kann man ohne Konsequenzen die Füße still halten und abwarten. Zur Sicherheit das Geld nicht ausgeben, falls es doch mal auffallen sollte.

Hausbesuche durch die GEZ Stasi gibt es schon seit 10 Jahren nicht mehr.


Kopfbahnhof

Zitat von: lappa am 04. Juni 2023, 17:56:14Die Leute, die im Knast gelandet waren
Auch aus Überzeugung, gegen diese Zwangsabgabe.

Oder anderer "schwerster" Delikte welche dem Staat nicht passen.

180

Das sind Extremfälle..... auch im Knast hätten sie sofort entlassen werden müssen, wenn sobald sie den Beitrag gezahlt hätten oder die Vermögensauskunft abgegeben hätten.
Das war die freie Entscheidung der Leute, dass sie bewusst in den Knast wollten um das System vorzuführen.



horst

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2023, 17:47:18Weiß nicht, ob die Schnüffelbande auch noch von Tür zu Tür geht.
Der Messwagen mit der großen Antenne spürt dich auf. :lachen:

Reiner1970

Zitat von: horst am 04. Juni 2023, 22:11:28
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2023, 17:47:18Weiß nicht, ob die Schnüffelbande auch noch von Tür zu Tür geht.
Der Messwagen mit der großen Antenne spürt dich auf. :lachen:

Den Quatsch haben tatsächlich viele geglaubt  :grins:

Kopfbahnhof

Zitat von: horst am 04. Juni 2023, 22:11:28Der Messwagen mit der großen Antenne
Vor langer Zeit war aber eins ganz oft der Fall.

Diese Schnüffelbande ist bevorzugt Abends unterwegs gewesen und hat darauf geachtet, in welchen Wohnungen ein TV vor sich hin Geflimmert hat.

horst

Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Juni 2023, 15:52:04Diese Schnüffelbande ist bevorzugt Abends unterwegs gewesen und hat darauf geachtet, in welchen Wohnungen ein TV vor sich hin Geflimmert hat.
meine Oma mit sehr kleiner Rente hatten sie damals auch erwischt beim Radiohören.