Erwerbsminderungsrente läuft aus. Bürgergeld beantragen?

Begonnen von Blackbird, 27. Mai 2023, 00:14:43

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Blackbird

Ich bin neu hier und habe direkt eine Frage. Falls das das falsche Unterforum ist, bitte verschieben.

Bis zum 30.09. erhalte ich noch volle Erwerbsminderungsrente. Ich könnte einen Weiterbewilligungsantrag stellen, ich will aber wieder arbeiten. Wird das Jobcenter meine Erwerbsfähigkeit durch den ärztlichen Dienst prüfen lassen und ggf. einen Befundbericht meiner behandelnden Ärzte anfordern oder reicht es, wenn ich denen sage, dass ich wieder erwerbsfähig bin.

Ottokar

Ich halte dein Vorgehen für leichtsinnig und selbstschädigend.
Ich kenne den Grund für deine volle Erwerbsminderung nicht, aber dieser muss ganz erheblich sein, sonst hätte die DRV diese niemals anerkannt.
Arbeiten kannst und darfst du auch bei voller Erwerbsminderung, aber eben weniger als 3 Std. pro Tag.

Rente wegen Erwerbsminderung ist eine vorrangige Leistung (§ 12a SGB II), das JC wird deshalb in jedem Fall über - hier vermutlich gleich über die DRV - prüfen lassen, ob weiterhin volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. D.h. dich auffordern, einen neuen Antrag auf volle Erwerbsminderung zu stellen. Verweigerst du das, wird das JC diesen Antrag selbst stellen (§ 5 Abs. 3 SGB II). Weigerst du dich, dabei mitzuwirken, gibt es kein ALG II.
Das gilt im Übrigen auch fürs SGB XII, denn ich gehe davon aus, dass das JC den Antrag ablehnen und dich gleich wegen fehlender Erwerbsfähigkeit auf das SGB XII verweisen wird.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


PaulHilft

Auch ich, empfehle dir sehr gut darüber nachzudenken. Du kannst dich jetzt in die gemütliche Hängematte legen und dich um die Einschränkungen die zur geminderten Leistungsfähigkeit geführt haben, in Ruhe, kümmern.
Eventuell hast du auch große Angst vor einer erneuten Begutachtung. Dies würde ich verstehen können.

Inhaltlich kann ich dir wie folg antworten.

Du hast das Recht einfach Arbeit zu finden und dieser nachzugehen. Du kannst in erster Linien das behaupten und die Verrentung "auslaufen" lassen. Dann nimmst du einfahc das Recht auf unterstützung nicht wahr.
Sollten die Einschränkungen aber bestehen bleiben, so ird das JC nicht mitspielen, denn dann würdest du es nicht aus eigener Kraft schaffen, weg aus dem Bürgergeld Bezug zu kommen.
Das JC denkt sich, wenn das Sozialamt zahlen müsste, warum zahlen wir dann noch für dich. Die wollen die abgeben, damit es ihre Kasse entlastet.

Spring23

Zitat von: PaulHilft am 30. Mai 2023, 21:55:38Das JC denkt sich, wenn das Sozialamt zahlen müsste, warum zahlen wir dann noch für dich. Die wollen die abgeben, damit es ihre Kasse entlastet.
Nein. Das JC ist für Menschen, die nicht erwerbstätig sind nicht da.

Als EU-Rentner ist man von Pflichten befreit, die man als Empfänger von Bürgergeld hat.

Wozu diese auf sich nehmen und dann nach Prüfung der Erwerbsfähigkeit im Sozialbezug landen, wo wieder Einschränkungen warten, die man als EU-Rentner nicht hat?