Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma ist rechtswidrig

Begonnen von neutralessential, 15. Juni 2023, 19:09:30

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

neutralessential

Schuldner müssen nicht mehr alle Inkassogebühren hinnehmen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die bisherige Praxis des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH für rechtswidrig erklärt. Eine Entscheidung mit möglicherweise weitreichenden Folgen. Siehe hier> https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/inkassogebaren-von-otto-tochterfirma-ist-rechtswidrig/ar-AA1cB4oV?ocid=msedgntp&cvid=1a4b2c57aa69451189202fc5c788c433&ei=73

selbiger

hier sieht man wie nah diese regierung der wirtschaft steht..denen so gut wie alles mögliche eingesteht..im ausland ists besser geregelt da drohgen milliarden strafen bis hin zur hohen gefängnisstrafen und schliessungen der jeweiligen unternehmen..da trauen die sich die unternemen natürlich nicht,zu gross ist die geafahr..und der jueweilige respekt vor deren gesetzen..siehe usa..da werden sogar unternehmen vorm kadi gezogen wenn diese abschmieren..
sowas muss es hierzulande geben..mit klarren grundregeln an die sich ausnamslos jeder zu halten hat usw..
es sind nämlich stehts nur die kunden und kleinen leute ohne lobby die hier.bzw dadurch schäden erleiden..da bekommt die ausage vom schwur der politiker mit dem schaden vom volke abzuwenden eine völlig neue dimension..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.