Frage zu Ortsabwesenheit

Begonnen von KawaMichel, 18. Juni 2023, 17:04:36

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

KawaMichel

Moin,
meine Schwester will mit mir in den Urlaub und den auch bezahlen.
Ich habe dann schriftlich einen Ortsabwesenheitsantrag gestellt. Habe dann als ich per Mail meine kontinuierliche 4 Wöchige Au eingereicht habe ( bin schon länger Krank geschrieben ) bei der Rückmeldung wegen der Au noch folgenden Nebensatz bekommen.

Zitat aus der Mail:
Auch der Antrag auf Genehmigung einer Ortsabwesenheit hat mich erreicht. Sofern der Untersuchungstermin beim ärztlichen Dienst nicht in diesen Zeitraum fällt, genehmige ich Ihnen die Ortsabwesenheit.

Wie soll meine Schwester denn nen Urlaub buchen, wenn nicht sicher ist, ob ich mitkommen kann? Weil wenn einige Tage vor Ortsabwesenheisbeginn ein Termin vom ärztlichen Dienst der in die Ortsabwesenheit fällt kommt, ist meine Ortsabwesenheit ja nicht mehr genehmigt......bin da total verunsichert wie ich mich verhalten soll.

Und wenn ich schriftlich den Antrag auf eine Ortsabwesenheit stelle, sollte doch auch ein Schreiben kommen, entweder mit einer Zusage oder Ablehnung.Und diese gilt ab Bewilligung und ohne Ausnahmen oder nicht?

Danke vorab für Eure Hilfe
Kawa
Lass Dich niemals verbiegen.......

Sophiagirl

Moin,

Letztlich wäre hier die Frage, ob der Termin nicht auch in der oaw kommen kann? Von dem Punkt sehe ich das nicht als ganz logisch an.  :schaem:

Um welchen Zeitraum geht es denn überhaupt?

KawaMichel

Zitat von: Sylvergirl am 18. Juni 2023, 21:54:26Moin,

Letztlich wäre hier die Frage, ob der Termin nicht auch in der oaw kommen kann? Von dem Punkt sehe ich das nicht als ganz logisch an.  :schaem:

Um welchen Zeitraum geht es denn überhaupt?

Habe vor 2 Wochen die Papiere beim ärztlichen Dienst eingereicht. Bis die alle benötigten Gutachten von Ärzten haben vergehen bestimmt Wochen.
Trotzdem ist es eine Unsicherheit.
Oaw 21 Tage ab Anfang Juli.
Lass Dich niemals verbiegen.......

Spring23

Zitat von: KawaMichel am 19. Juni 2023, 08:58:12Habe vor 2 Wochen die Papiere beim ärztlichen Dienst eingereicht. Bis die alle benötigten Gutachten von Ärzten haben vergehen bestimmt Wochen.
Trotzdem ist es eine Unsicherheit.
Oaw 21 Tage ab Anfang Juli.

Der Satz Zitat aus der Mail:
Zitat von: KawaMichel am 19. Juni 2023, 08:58:12Auch der Antrag auf Genehmigung einer Ortsabwesenheit hat mich erreicht. Sofern der Untersuchungstermin beim ärztlichen Dienst nicht in diesen Zeitraum fällt, genehmige ich Ihnen die Ortsabwesenheit.
ist in der Tat etwas schwammig, da nicht klar ist, ob er Dir jetzt die OA genehmigt, so der Termin bislang nicht in den Zeitraum fällt oder ob es bedeuten soll, dass die OA an Bedingungen geknüpft ist.

Möglichkeiten:
Ruf bei ÄD an und frag nach, wann mit dem Termin zu rechnen ist, ob sie Dir jetzt schon für nach Deinem Urlaub einen geben könnten

Melde dem SB, dass Du bislang keinen Termin für den ÄD hast- mithin der Termin Stand heute nicht in den Zeitraum fällt- und ob die OA damit verbindlich ist

Ideal wäre natürlich, wenn Du beim ÄD den Termin ausmachen könntest und dann dem SB zürückmelden: Termin am xx.xx bitte um Genehmigung der OA.

180

So lange du deine EC-Karte nicht im Ausland nutzt und die Reise nicht selbst buchst, kann das JC dir die Ortsabwesenheit nicht nachweisen.
Falls man dir die OAW unterstellt, einfach leugnen. Dann kann nichts passieren.

10% Sanktion für 1 Monat (50€) dürften besser sein als die Stornogebühren für den Urlaub, falls du in dem Zeitraum einen Termin verpassen solltest..  :cool:

Spring23

Zitat von: lappa am 19. Juni 2023, 10:47:20So lange du deine EC-Karte nicht im Ausland nutzt und die Reise nicht selbst buchst, kann das JC dir die Ortsabwesenheit nicht nachweisen.
Falls man dir die OAW unterstellt, einfach leugnen. Dann kann nichts passieren.
Mutige Prognose. Wenn er übrigens wirklich OA ist, wäre es keine Unterstellung. Und wenn man nicht weiß, wie jemand einem vielleicht auf die Schliche gekommen ist, hilft einfaches Leugnen faktisch nicht weiter.

Zitat von: lappa am 19. Juni 2023, 10:47:2010% Sanktion für 1 Monat (50€) dürften besser sein als die Stornogebühren für den Urlaub, falls du in dem Zeitraum einen Termin verpassen solltest..  :cool:
Ein Anruf beim ÄD und die Nachfrage beim SB, wie es gemeint ist, kosten gar nichts. Bringe einem aber die Ruhe und Erholung im Urlaub, die man sicher sucht. Man sollte bedenken, dass nicht jeder so locker damit umgeht, dass was auffliegen könnte.

Sheherazade

Zitat von: lappa am 19. Juni 2023, 10:47:20So lange du deine EC-Karte nicht im Ausland nutzt und die Reise nicht selbst buchst, kann das JC dir die Ortsabwesenheit nicht nachweisen.
Falls man dir die OAW unterstellt, einfach leugnen. Dann kann nichts passieren.

Der TE erwartet einen Termin für den ÄD - da ist er mit deiner vorgeschlagenen grenzwertigen Vorgehensweise nicht gut bedient.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sophiagirl

Zitat von: KawaMichel am 19. Juni 2023, 08:58:12
Zitat von: Sylvergirl am 18. Juni 2023, 21:54:26Moin,

Letztlich wäre hier die Frage, ob der Termin nicht auch in der oaw kommen kann? Von dem Punkt sehe ich das nicht als ganz logisch an.  :schaem:

Um welchen Zeitraum geht es denn überhaupt?

Habe vor 2 Wochen die Papiere beim ärztlichen Dienst eingereicht. Bis die alle benötigten Gutachten von Ärzten haben vergehen bestimmt Wochen.
Trotzdem ist es eine Unsicherheit.
Oaw 21 Tage ab Anfang Juli.

Also wenn der äD bei dir so schnell ist Respekt. Damals in Hamburg locker 3-4 Monate. 😅 Kann natürlich überall anders sein. Aber ja, frag dort Mal persönlich nach und lass es dir von denen sonst versuchen schriftlich zu geben, das der Termin dort nicht kommt.

Ich mein alternativ kann ja immer ein Termin kommen wo man nicht kann schon wegen anderen Terminen. Hab ich gerade aktuell 3 selber Tag fast selbe Minute.

Gewonnen hat das Gericht. 🤣

Das war auch eine schieberei.

Hary

Ich wäre mit Tricks sehr vorsichtig. Im Grunde muss entgegen der Aussage von lappa dann wohl nicht mehr das Jobcenter deine Abwesenheit beweisen, sondern du müsstest wohl deine Anwesenheit nachweisen. Immerhin hast du für einen Zeitraum die OA beantragt und wenn du dann plötzlich nicht da bist, dann hat du dich eigentlich schon selbst überführt bzw. erhebliche Zweifel an jeder Begründung beim verpassen eines Termins erzeugt.

Sage deinem SB am besten, dass du einen Urlaub geplant hast, du etwas ist ja nicht verboten und der ärztliche Dienst muß das eben bei einer möglichen Einladung berücksichtigen. Alternativ könntest du mit deinem Arzt sprechen, dass er sich etwas mehr Zeit nimmt für die Rückmeldung. Ohne vollständige Unterlagen wird es ja nicht funktionieren.

KawaMichel

Moin,
Danke erstmal für all Eure Antworten.

Ja auch ich gehe davon aus, dass wenn, ein Termin erst in einigen Monaten kommt, wenn überhaupt. Letztes Mal wurde ich auch ohne Kundenkontakt begutachtet.Undfür Arbeitsunfähig eingestuft.


Zitat von: lappa am 19. Juni 2023, 10:47:20So lange du deine EC-Karte nicht im Ausland nutzt und die Reise nicht selbst buchst, kann das JC dir die Ortsabwesenheit nicht nachweisen.
Falls man dir die OAW unterstellt, einfach leugnen. Dann kann nichts passieren.

10% Sanktion für 1 Monat (50€) dürften besser sein als die Stornogebühren für den Urlaub, falls du in dem Zeitraum einen Termin verpassen solltest..  :cool:

Ich will mich ja nicht
"aus dem Staub machen", sondern nur das ordentlich handhaben.
Trotzdem Danke

Zitat von: Spring23 am 19. Juni 2023, 09:04:37
Zitat von: KawaMichel am 19. Juni 2023, 08:58:12Habe vor 2 Wochen die Papiere beim ärztlichen Dienst eingereicht. Bis die alle benötigten Gutachten von Ärzten haben vergehen bestimmt Wochen.
Trotzdem ist es eine Unsicherheit.
Oaw 21 Tage ab Anfang Juli.

Der Satz Zitat aus der Mail:
Zitat von: KawaMichel am 19. Juni 2023, 08:58:12Auch der Antrag auf Genehmigung einer Ortsabwesenheit hat mich erreicht. Sofern der Untersuchungstermin beim ärztlichen Dienst nicht in diesen Zeitraum fällt, genehmige ich Ihnen die Ortsabwesenheit.
ist in der Tat etwas schwammig, da nicht klar ist, ob er Dir jetzt die OA genehmigt, so der Termin bislang nicht in den Zeitraum fällt oder ob es bedeuten soll, dass die OA an Bedingungen geknüpft ist.

Habe gestern mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen. Erst meinte sie ich müsse auch während der Oaw Tel/postalisch erreichbar sein. Habe ihr dan gesagt, das dem nicht so ist laut Aussage vom Sovd.Da wurde Sie schon ruhiger und ruderte zurück. Es ginge ja nur um die bla bla bla.......werde jetzt Morgen per Schriftstück eine schriftliche Zu- oder Absage verlangen. Mal schauen was dann passiert.

Danke nochmals für die hilfreichen Antworten.

Dann fing Sie auch noch an was von der EGV zu reden. Ich dachte während der Klärung mit dem ärztlichem Dienst und meiner Dauerkranschreibung wäre das gar nicht möglich?!

Aber das sehe ich dann wenn Sie mir damit kommen will. Ich unterschreibe nicht und wenn es dann als Va kommt kann man zur Not ja immer noch rechtliche Schritte einleiten.

Aber wie gesagt ich halte Euch auf dem laufenden.

Finde es gut das ihr hier unerfahrenen Leiten wie mir helft

Gruß Kawa

Lass Dich niemals verbiegen.......

Spring23

Zitat von: KawaMichel am 20. Juni 2023, 12:59:26Habe gestern mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen. Erst meinte sie ich müsse auch während der Oaw Tel/postalisch erreichbar sein.
Was ziemlicher Blödsinn ist. Klar, den Briefkasten hängt man nicht ab, wenn man verreist, aber es liegt in der Natur der Sache, dass man den nicht selbst leeren kann, wenn man weg ist. Das ist ja eine der Befreiungen in der OAW.

Zitat von: KawaMichel am 20. Juni 2023, 12:59:26Morgen per Schriftstück eine schriftliche Zu- oder Absage verlangen. Mal schauen was dann passiert.
Frage beim ÄD war nicht möglich? Damit wäre es schlicht einfacher ihr zu sagen "Termin zum ÄD kommt frühestens ab x.x. bitte daher um die Zusicherung der OAW.






KawaMichel

Zitat von: Spring23 link=msg=1580522 date=168

quote author=KawaMichel link=msg=1580457 date=1687258766]Morgen per Schriftstück eine schriftliche Zu- oder Absage verlangen. Mal schauen was dann passiert.
Frage beim ÄD war nicht möglich? Damit wäre es schlicht einfacher ihr zu sagen "Termin zum ÄD kommt frühestens ab x.x. bitte daher um die Zusicherung der OAW.
[/quote]

Nicht dasIhr denktich melde mich nicht mehr

Habe versucht eine Telefonnummer vom ärztlichen Dienst zu bekommen am JC Tresen. Die haben keine Telefonnummer oder stellen sich Doof. Im Netz finde ich auch nichts, dann haben die mich zum Bereich des ärztlichen Dienstes im Haus geschickt. Der ist aber ein verschlossener Bereich und Trotz Klingeln kam niemand an die Tür......Habe am 28.6 dann nochmals ein Schriftstück eingereicht, mit der Aufforderung mir umgehend eine offizielle Bestätigung oder Ablehnung meiner OA zukommen zu lassen. Habe bis jetzt noch nichts gehört

Wollte wenn ich bis 5.7. keinen Bescheid habe, meinen Antrag schriftlich zurück nehmen, wie soll man seine OA planen wenn Mann 4 Tage vorher noch nichts schriftliches in der Hand hat. Sowas ist doch zum Kotzen !


Wie würdet Ihr euch verhalten in meiner Situation?

Gruß Kawa
Lass Dich niemals verbiegen.......