Krankheit und ALG II

Begonnen von seifert55, 27. Juni 2023, 21:16:20

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seifert55

Hallo Forum,
ich bin seit einiger Zeit gesundheitlich nicht in der Lage zu arbeiten. Ich bekomme schon sehr lange ALG II (Bürgergeld). Nach nun 10 Wochen Psychotherapie steht fest dass ich wohl noch für Monate oder Jahre nicht arbeitsfähig sein werde. Wird sich dadurch etwas ändern? Ich meine bekomme ich evtl. etwas anderes als Bürgergeld? Und brauche ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Danke
S.

Sheherazade

Zitat von: seifert55 am 27. Juni 2023, 21:16:20Nach nun 10 Wochen Psychotherapie steht fest dass ich wohl noch für Monate oder Jahre nicht arbeitsfähig sein werde.

Wer hat das festgestellt?

Von der Antwort hängen die Antworten auf deine anderen Fragen ab.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: seifert55 am 27. Juni 2023, 21:16:20ich wohl noch für Monate oder Jahre nicht arbeitsfähig sein werde
Kommt darauf an wer was wie Beurteilt.

Wenn dann könnte es irgendwann sein, dass JC ist nicht mehr Zuständig und es gibt dann Sozialhilfe.

Hary

Im Prinzip spielt es für das Jobcenter erst einmal keine Rolle was einer deiner Ärzte beurteilt. Du wirst vermutlich zum Medizinischen Dienst weitergeleitet und dieser stellt dann eine Diagnose die für das Jobcenter von Bedeutung ist.

Grob gesagt gibt es nicht so viele Möglichkeiten. Wenn deine Erkrankung nur vorübergehend dazu führt, dass du nicht erwerbstätig bist, dann wird bis zu einer erneuten Bewertung alles so bleiben wie es ist. Wenn du aber dauerhaft oder voraussichtlich sehr lange nicht Erwerbsfähig sein wirst, dann wäre das Jobcenter nicht mehr zuständig, da nur erwerbsfähige Personen Anspruch haben. Somit würdest du entweder in die Grundsicherung fallen oder je nach Diagnose komplett erwerbsunfähig sein und Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen müssen. Im letzteren Fall muss aber ein Gutachter der Rentenkasse zu einem ähnlichen Ergebnis kommen.

So lange dein Status aber nicht abschließend geklärt ist, wäre das Jobcenter weiter zuständig. Es kann nämlich ganz schnell passieren, dass der Ärztliche Dienst des JC sagt, dass du Erwerbsunfähig bist und der Mediziner der Rentenkasse eine andere Meinung dazu hat... Im Grunde will keiner für dich zahlen :)

ralfverl

Zitat von: Hary am 28. Juni 2023, 23:13:19Im Prinzip spielt es für das Jobcenter erst einmal keine Rolle was einer deiner Ärzte beurteilt. Du wirst vermutlich zum Medizinischen Dienst weitergeleitet und dieser stellt dann eine Diagnose die für das Jobcenter von Bedeutung ist.

Grob gesagt gibt es nicht so viele Möglichkeiten. Wenn deine Erkrankung nur vorübergehend dazu führt, dass du nicht erwerbstätig bist, dann wird bis zu einer erneuten Bewertung alles so bleiben wie es ist. Wenn du aber dauerhaft oder voraussichtlich sehr lange nicht Erwerbsfähig sein wirst, dann wäre das Jobcenter nicht mehr zuständig, da nur erwerbsfähige Personen Anspruch haben. Somit würdest du entweder in die Grundsicherung fallen oder je nach Diagnose komplett erwerbsunfähig sein und Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen müssen. Im letzteren Fall muss aber ein Gutachter der Rentenkasse zu einem ähnlichen Ergebnis kommen.

So lange dein Status aber nicht abschließend geklärt ist, wäre das Jobcenter weiter zuständig. Es kann nämlich ganz schnell passieren, dass der Ärztliche Dienst des JC sagt, dass du Erwerbsunfähig bist und der Mediziner der Rentenkasse eine andere Meinung dazu hat... Im Grunde will keiner für dich zahlen :)

Stimmt. Es geht aber auch andersherum. Wenn der Jobcenter Arzt eine andere Meinung hat als der Rentenkassen Arzt. Im Grunde läuft es auf eine Aufforderung zur Antragstellung durch das Jobcenter bei Zweifeln an der Erwerbsfähigkeit durch lange AU hinaus. Und bis dahin ist das Jobcenter in der Pflicht. Die Beurteilung durch den DRV Arzt ist dann auch das gewichtigere Wort und steht über der Meinung vom Jobcenter Arzt. Deshalb ist es offenbar auch ein Recht das man hat. Von der DRV gibt es dann einen Bescheid gegen dem man Widerspruch einlegen kann. So etwas lässt sich vom Jobcenter leicht postalisch anordnen. 
Was ich sage ist keine Rechtsberatung!  Gebe nur Meinung dazu. Der erste Weg wie autoritäre Parteien Geld für den Staat bereitstellen ist der über Sicherheit. Ein Vordenken von Folgen der eigenen Politik.

Spring23

Zitat von: seifert55 am 27. Juni 2023, 21:16:20... steht fest dass ich wohl noch für Monate oder Jahre nicht arbeitsfähig sein werde.
arbeits- oder erwerbsunfähig?

Und mit der Prognose "Monate oder Jahre" ist wenig anzufangen. 

seifert55

Danke für die Infos, ich sehe klarer.
S.