Datenschutz ignoriert?

Begonnen von Schelmisch, 21. Juni 2023, 19:08:16

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Schelmisch

Mein kommunales jobcenter hat meine persönlichen Daten an einen potentiellen Arbeitgeber weitergegeben. Gleichzeitig einen Termin vorgeschrieben und eine Rückantwort des Arbeitgeber vorformuliert.
Da ich selber rund 5-6 Bewerbungen / Monat formuliere und auch keine Freigabe meiner Daten akzeptiert hatte, habe ich den Datenschutz Beauftragten mit dem Vorfall angeschrieben. Dieser ist tatsächlich der Auffassung, dass Jobcenter das dürfen.
Da ich bei der Mitarbeiterin des Jobcenters schon einige erfolglose Widersprüche und erfolglose dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt hatte, bin ich nunmehr der Behördenwillkür völlig ausgeliefert und weiß nicht mehr, was ich tun kann. Zur Info: Seit 2 Monaten bin ich sozialversicherungspflichtig angestellt. Durch fehlende Mitwirkung des JC allerdings kurz vor der Kündigung.
Für Tipps und / oder Hilfestellung bin ich dankbar.
LG

180

Hallo,
welchen Datenschutzbeauftragten hast du angeschrieben? Den vom JC oder Bunde/Land?

Zitat von: Schelmisch am 21. Juni 2023, 19:08:16Zur Info: Seit 2 Monaten bin ich sozialversicherungspflichtig angestellt. Durch fehlende Mitwirkung des JC allerdings kurz vor der Kündigung.
Wie kann das JC denn die Kündigung durch den Arbeitgeber verschulden? Klingt merkwürdig...

malsumis

sie dürfen Name und Anschrift an einen potentiellen Arbeitgeber weitergeben sowie nachfragen ob du dich beworben hast

horst

Zitat von: malsumis am 21. Juni 2023, 20:45:16sie dürfen Name und Anschrift an einen potentiellen Arbeitgeber weitergeben sowie nachfragen ob du dich beworben hast
ist schon blöd, wenn man sich ohne Hilfe des JC wo bewirbt und den Lebenslauf vielleicht ohne den Eintrag Jobcenter abgibt und einem der AG das übel nimmt, denn warum sollte er einen sonst entlassen, wenn die Arbeitsleistung doch stimmt.

Hary

Wenn du einen Vermittlungsvorschlag bekommst, dann bekommt im gleichen Moment der potentielle AG einen Bogen, indem er informiert wird, dass du als Arbeitnehmer infrage kommst und er gebeten wird über das Ergebnis deiner Bewerbung dann Rückmeldung zu geben. Die Daten die der AG bekommt sind überschaubar, daher sollte man bei der Bewerbung dann auch die Referenznummer des Vorschlages angeben.

Spring23

Zitat von: Schelmisch am 21. Juni 2023, 19:08:16Mein kommunales jobcenter hat meine persönlichen Daten an einen potentiellen Arbeitgeber weitergegeben. Gleichzeitig einen Termin vorgeschrieben und eine Rückantwort des Arbeitgeber vorformuliert.
Da ich selber rund 5-6 Bewerbungen / Monat formuliere und auch keine Freigabe meiner Daten akzeptiert hatte, habe ich den Datenschutz Beauftragten mit dem Vorfall angeschrieben. Dieser ist tatsächlich der Auffassung, dass Jobcenter das dürfen.
Da ich bei der Mitarbeiterin des Jobcenters schon einige erfolglose Widersprüche und erfolglose dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt hatte, bin ich nunmehr der Behördenwillkür völlig ausgeliefert und weiß nicht mehr, was ich tun kann.
worin besteht jetzt noch die Willkür? Passiert noch was, wenn Du doch jetzt einen Job hast?

Zitat von: Schelmisch am 21. Juni 2023, 19:08:16Zur Info: Seit 2 Monaten bin ich sozialversicherungspflichtig angestellt. Durch fehlende Mitwirkung des JC allerdings kurz vor der Kündigung.
Für Tipps und / oder Hilfestellung bin ich dankbar.
LG
Erstmal die Frage: Oben gehts um Datenschutz, hier soll eine fehlende Mitwirkung des JC Deinen Job gefährden.
Welche Mitwirkung fehlt denn? und wieso soll Dir dafür gekündigt werden?

Schelmisch

Primär geht es um die Frage zum Datenschutz.

Sheherazade

Zitat von: Schelmisch am 22. Juni 2023, 10:05:57Primär geht es um die Frage zum Datenschutz.

Es gehört zu den Aufgaben des Jobcenters, dich in Arbeit zu vermitteln. Zu diesen Aufgaben zählt u. a.  die Kontaktanbahnung in der Form, dass man dich als AN potentiellen Arbeitgebern vorschlägt. §en dazu stehen auch irgendwo.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat1. Die Bekanntgabe des Namens und der Anschrift eines Empfängers von Leistungen der Grundsicherung an einen potentiellen Arbeitgeber stellt ein zulässiges Verarbeiten von Sozialdaten i. S. des Übermittelns dar.

2. Die Anfrage bei einem potentiellen Arbeitgeber, ob sich der vorgeschlagene Bewerber beworben hat, stellt ein zulässiges Verarbeiten von Sozialdaten i. S. des Erhebens dar.

https://openjur.de/u/2344571.html

Hansejunge

Kurzum zur Weitergabe für Arbeitgeber und Firmen:

Mein Name und Anschrift (also Post für meinen Briefkasten): JA.
Meine Telefonnummer und E-Mail: NEIN.

Korrekt?

Spring23

Zitat von: Schelmisch am 22. Juni 2023, 10:05:57Primär geht es um die Frage zum Datenschutz.
Wäre dennoch interessant, welche ,,fehlende Mitwirkung" des JC gemeint ist, die den Job gefährdet