Erstantrag: Mitwirkungspflicht (Angaben zu Kontoumsätzen während Beschäftigung)

Begonnen von dagrey, 21. Juni 2023, 20:02:59

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dagrey

Hi.

Ich habe einen Erstantrag gestellt und die geforderten Kontoauszüge der letzten 3 Monate eingereicht. Jetzt soll ich denen einige Positionen erklären.

Unter anderem hatte ich für meinen Cousin ein Flugticket gebucht, da er keine Kreditkarte hat. Das Geld überwies er mir, während ich noch bei meinem letzten Arbeitgeber beschäftigt war. Da dieser Umsatz in den 3 Monaten auftaucht, soll ich das erklären! Bin ich dazu verpflichtet? Ich war in der Zeit kein Leistungsempfänger, also kann denen das doch scheiss egal sein!

Dann soll ich 2 Gutschriften erklären, bei denen meine Arbeitslosigkeit bereits eingetreten war. Also quasi 3 Wochen nach meinem letzten Arbeitstag. 199EUR (Rückversand einer PC Hardware) und 229EUR (Rückversand eines Kleidungsstücks. Im Verwendungszweck steht leider keine Retoure. Bin ich dazu verpflichtet, denen das nachzuweisen, dass es Online Shop Einkäufe waren?

Danke für die Meinungen.

horst

Zitat von: dagrey am 21. Juni 2023, 20:02:59199EUR (Rückversand einer PC Hardware) und 229EUR (Rückversand eines Kleidungsstücks. Im Verwendungszweck steht leider keine Retoure. Bin ich dazu verpflichtet, denen das nachzuweisen, dass es Online Shop Einkäufe waren?
Ja, Guthaben im Leistungsbezug kann leicht über die Rechnung dem Einkauf nachgewiesen werden.

Hary

Zitat von: dagrey am 21. Juni 2023, 20:02:59Unter anderem hatte ich für meinen Cousin ein Flugticket gebucht, da er keine Kreditkarte hat. Das Geld überwies er mir, während ich noch bei meinem letzten Arbeitgeber beschäftigt war. Da dieser Umsatz in den 3 Monaten auftaucht, soll ich das erklären! Bin ich dazu verpflichtet? Ich war in der Zeit kein Leistungsempfänger, also kann denen das doch scheiss egal sein!
Dann solltest du das so erklären. Ein Flugticket ist personengebunden und wenn der überweisende auch der Reisende ist, dann ist die Sache Recht klar.

Erklärst du die Sache nicht, dann wird dir im Zweifel der Geldzugang angerechnet.

Reiner1970

Kontobewegungen vor dem Leistungsbezug haben das JC doch gar nicht zu interessieren.  Man beantragt Leistungen ja für die Zukunft und nicht die Vergangenheit

Patrick87

Zitat von: Reiner1970 am 22. Juni 2023, 01:30:04Kontobewegungen vor dem Leistungsbezug haben das JC doch gar nicht zu interessieren.  Man beantragt Leistungen ja für die Zukunft und nicht die Vergangenheit

Das stimmt so natürlich nicht. Denn wenn jemand z.B. weiß, dass er einen Antrag auf ALGII stellen muss, jedoch mehr Geld besitzt als er "darf", und dann kurz vor Antragstellung so viel Geld vom Konto abhebt, dass die Summe auf dem Konto passt, er das Geld Zuhause aufbewahrt und es bei Antragstellung verschweigt, dann ist das natürlich nicht korrekt. Und wenn die Kontoauszüge (Die so ziemlich jeder von uns mindestens bei dem Erstantrag einreichen musste) dann beweisen oder zumindest den Verdacht erwecken, dass die Hilfsbedürftigkeit absichtlich hergestellt wurde und/oder Vermögenswerte am Jobcenter vorbeigeschmuggelt wurden...

Sensoriker

Zitat von: Patrick87 am 22. Juni 2023, 09:09:20und dann kurz vor Antragstellung so viel Geld vom Konto abhebt, dass die Summe auf dem Konto passt, er das Geld Zuhause aufbewahrt und es bei Antragstellung verschweigt, dann ist das natürlich nicht korrekt.
Hier handelt es sich, aber nur um ein Flugticket und nicht um zig Tausend die vom Konto abgehoben wurden.
Was vor Leistungsbezug war geht dem JC nichts an und kann daher auch nicht angerechnet werden.

Du hast 2 Möglichkeiten:
Die Rückerstattung (Da im Leistungsbezug) müsstest du schon erklären.
Kurzer Text. Es handelt sich um eine Rückerstattung zurückgeschickter Ware. Nachweis entweder durch den Kontoauszug wo die Bezahlung ersichtlich ist (wenn die nicht sogar auf den eingereichten Auszügen zu sehen sind) oder per Rechnungskopie
Mitteilen, dass die anderen Sachen nicht während des Leistungsbezugs waren und daher für die Bewilligung irrelevant sind.

Oder

Zurückgeschickte Ware wie oben und bei der Überweisung/Buchung Flugtickets genauso erklären wie hier. (Cousin keine Kreditkarte etc)

Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Patrick87

Zitat von: Sensoriker am 22. Juni 2023, 11:02:04
Zitat von: Patrick87 am 22. Juni 2023, 09:09:20und dann kurz vor Antragstellung so viel Geld vom Konto abhebt, dass die Summe auf dem Konto passt, er das Geld Zuhause aufbewahrt und es bei Antragstellung verschweigt, dann ist das natürlich nicht korrekt.
Hier handelt es sich, aber nur um ein Flugticket und nicht um zig Tausend die vom Konto abgehoben wurden.
Was vor Leistungsbezug war geht dem JC nichts an und kann daher auch nicht angerechnet werden.

Ich hatte auf die Aussage von @Reiner1970 reagiert, der halt die Meinung vertritt, dass "Kontobewegungen vor dem Leistungsbezug das JC doch gar nicht zu interessieren haben.  Man beantragt Leistungen ja für die Zukunft und nicht die Vergangenheit". Das ist halt als genrelle Aussage so nicht korrekt, da es das Jobcenter sehr wohl zu interessieren hat und durchaus auch mal zu Problemen führen kann.

Sheherazade

Das Jobcenter will nur klären, ob der Zahlungseingang aus einem Unterhaltsanspruch sein kann. Mit einer kurzen Angabe "Rückzahlung für ein gebuchtes Flugticket" ist das Problem aus der Welt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Milla

Zitatkurz vor Antragstellung so viel Geld vom Konto abhebt, dass die Summe auf dem Konto passt,
Natürlich wer so dumm ist muss natürlich bestraft werden und das zweimal.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!