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Ehrenamts-Freibetrag auch bei der Sozialhilfe jährlich frei?

Begonnen von PaulHilft, 28. Juni 2023, 23:31:39

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PaulHilft

Darf ich sicherheitshalber einmal nach fragen.

Ich bin seit dem Januar 2023 als Nachbarschaftshelfer tätig. Zwei Personen jeweils 125€.

Nun möchte ich am 1.07.2023 insgesamt für das erste halbe Jahr abrechnen. 2 Personen * 125€ * 6 Monate = 1.500 €

Wenn man diese bei SGB12, (dauerhaft voll Erwerbsunfähig) diese 1.500€ erhält. Werden die doch nach der neuen Regelung, auf das laufende Jahr angerechnet. Somit kann ich im Dezember nochmals 1.500€ abrechnen, oder?

Das Geld wird nicht verrechnet und auch nicht mehr monatlich verteilt, oder? Kann man so machen, oder? =)

Ottokar

Seit 01.01.2023 sind lt. § 82 Abs.1 Nr.8 SGB XII sind "Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12, Nummer 26 oder Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, soweit diese einen Betrag in Höhe von 3 000 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten", nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Maßgeblich ist also das Einkommen im Kalenderjahr.
Wenn du 2x im Klanderjahr jeweils 1.500€ steuerfrei erhälst, sind diese nach § 82 Abs.1 Nr.8 SGB XII nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Karotte

Danke vielmals für diese Info, die ich nach vielem Suchen endlich gefunden habe.

Tolles Forum!  :sehrgut:

Und so schade, dass ohne die Initiative Betroffener so wenig Infos an Betroffene (z. B. durch Beratung oder Aufklärung von Ämtern) gelangen können.