Kinder-Sofortzuschlag

Begonnen von Rettungsfuzzy, 23. Juni 2023, 15:23:07

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Rettungsfuzzy

Liebe Wissende,

ich hab da mal eine kleine Frage zu diesem Kinder-Sofortzuschlag, den es ja seit 07.2022 i.H.v. 20,00€ p.M./Kind gibt.

Ist dieser ab 02.2023 irgendwo versteckt worden oder gibt es einen anderen Grund, warum dieser für meine Kinder nicht mehr gezahlt wird?
(In der RL ist dieser jedenfalls nicht integriert worden...)

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Rettungsfuzzy

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JensM1

#2
Bis 01/23 wurde der manuell erfasst und beschieden und bei den Bedarfen trotzdem noch mal mit ausgewiesen. Seit 02/23 separater Bescheid, aber analog anderer Bedarfe (Einmalbedarfe, Schulgeld etc) nicht mehr im Bewilligungsbescheid ersichtlich. Wenn dir laut Bewilligungsbescheid bspw 1000,00 Euro überwiesen werden sollen, du aber pro Kind 20,00 Euro mehr bekommst, sollte alles passen. Falls nicht, um Korrektur bitten (geht am schnellsten) oder Überprüfungsantrag oder Widerspruch.

Edit: Glaube beim Bewilligungsbescheid JC gE steht zumindest noch ein Textbaustein zum Sofortzuschlag, der wird aber mMn nicht mehr separat ausgewiesen. Wichtig ist aber letztlich nur, ob du ihn erhältst, siehe Konto. Bescheide ändern sich gefühlt gerade monatlich, insofern alles ohne Gewähr.

Rettungsfuzzy

#3
Hä???
Also die Beträge gem. Bewilligungsbescheid sind auch in diesen Höhen ausgezahlt worden. - Nichts extra. - Zzgl. 500 KG.

Seit 02.23 fehlen mir also mtl. 40,- € für meine 2 Kinder, oder ist das jetzt z.B. im KG drin?!?
Im Berechnungsbogen kann ich das jedenfalls nicht finden...

LG RF

EDIT:
Im Bewilligungsbescheid  steht definitiv nichts - weder i.d. Berechnung als Zahl, noch als Textbaustein!
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

JensM1

ZitatSeit 02.23 fehlen mir also mtl. 40,- € für meine 2 Kinder, oder ist das jetzt z.B. im KG drin?!?

Nein, die muss das JC extra zahlen. Wie beschrieben musste das bis 01/23 manuell erfasst werden,ich spreche von JC gE, Optionskommune keine Ahnung. Ab 02/23 musste der bei laufenden Bedarfen erfasst werden und wird seitdem mMn auch extra beschieden.

Vermutlich wurde das bei deinen Kindern vergessen. Ich würde einfach darum bitten, dass das rückwirkend korrigiert wird, einfach weil das meiner Erfahrung nach der schnellste Weg ist. Alternativen wie Überprüfungsantrag oder Widerspruch - falls Frist noch nicht abgelaufen - habe ich ja beschrieben.

Rettungsfuzzy

Da diese Leistungsart nicht im Bewilligungsbescheid steht und somit nicht Gegenstand dieser ist, geht IMHO ein Wiederspruch nicht.
Da es offenbar auch nichts mit der KG-Erhöhung zu tun hat, bleibt also ein formloser Antrag auf Nachzahlung übrig. Ich werde dem sicherheithalber aber einen Zusatz mit "Ersatzweise Antrag auf Überprüfung des Bewilligungsbescheid aus 01.23" hinzufügen.

Danke!
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JensM1

ZitatErsatzweise Antrag auf Überprüfung des Bewilligungsbescheid aus 01.23

Bearbeitung JC:
Taucht das Wort Überprüfung auf, erfolgt die Bearbeitung durch Sachbearbeiter*in. Oft überlastet, nicht ihr/sein Fehler, bald Ferien, kann 3 Monate dauern.

Taucht das Wort Widerspruch auf, s. o., (Widerspruchsstelle bzw SGG-Team) meist nur länger...

Schreibst du einfach nur bitte um Korrektur, geht das mit ein bisschen Glück an den Verursacher zurück, der/die schämt sich, korrigiert das Ganze in 5 Minuten und alles ist wieder gut.