Austragung Grundbuch

Begonnen von Mary33, 14. Juli 2023, 14:46:23

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Mary33

Bitte um Rat. Ich lebe seit über einem Jahr getrennt von meinem Mann. Wir wollen uns scheiden lassen und wir haben geklärt, dass ich bald aus dem Grundbuch gehe (stehe zu 50 Prozent mit drin) Besagtes Haus ist hoch verschuldet. Noch nichts ist getilgt. Der Kreditvertrag läuft auf ihn. Er lebt auch noch dort und finanziert alles selbst.

Nun habe ich Bürgergeld erneut wegen Umzug nach Brandenburg beantragt und soll jetzt alles offenlegen. In Berlin wollte man trotz der gleichen Umstände nichts von mir wissen und es wurde bewilligt. Ich bin in befristeter Frührente und habe derzeit sonst kein Einkommen.
Sämtliche Verträge zum Haus, Grundbucheintrag etc. soll ich jetzt einreichen zur Überprüfung, ob ich leistungsberechtigt bin. Ein Bekannter warnte mich, dass das Jobcenter gegen mich entscheiden könnte, wenn ich "einfach so" ohne Ansprüche an meinen Mann aus dem Grundbuch gehe. Wie gesagt ist es nicht mal ansatzweise abbezahlt.
Gilt das dann trotzdem als Vermögen? Mir geht es drum, was ich dem Jobcenter gegenüber am besten sage und ob ich bei dieser "Schenkung" noch irgendetwas anderes Wichtiges beachten sollte.
Ich möchte einfach nur endlich einen friedlichen Schlusstrich ziehen können und habe wie gesagt nicht vor, irgendetwas von meinem Mann einzufordern.

Ich frage mich auch, ob es Sinn macht, erst aus dem Grundbuch rauszugehen und wenn ich offiziell ausgetragen bin, erst dann den Antrag nochmals zu stellen? Falls ich die Zeit finanziell mit meinen Ersparnissen überbrücken kann.
Oder könnten Sie mir auch dann Bürgergeld verweigern. Wenn ja, gibt es da einen Zeitraum Richtlinie?

Danke schonmal für die Hilfe.

Sheherazade

Du wirst schon nachweisen müssen, dass die dir gehörende Haushälfte nichts mehr wert sein soll. Einfach aus dem Grundbuch "rausgehen" wird nicht funktionieren, da du deinem Noch-Ehemann dann deine Hälfte schenkst. Bekommst du keinen Trennungsunterhalt von deinem Noch-Ehemann?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mary33

Nein, ich bekomme keinen Unterhalt. So lange sind wir auch noch nicht verheiratet.
Ich hoffe, der hohe Kredit ist dann Nachweis genug.

Sheherazade

Zitat von: Mary33 am 14. Juli 2023, 15:56:40Ich hoffe, der hohe Kredit ist dann Nachweis genug.

Bist du auch Darlehensnehmer?

Die Länge der Ehe ist nicht zwangsläufig ausschlaggebend für einen Unterhaltsanspruch.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mary33

Nein, ich bin kein Darlehensnehmer.
Wie gesagt, war es in Berlin kein Problem. Da wurde alles bewilligt.
Und selbst wenn ich Anspruch hätte, würde ich das nicht machen wollen. Das fände ich meinem Noch Ehemann gegenüber nicht fair. Soviel ich weiß habe ich aufgrund der Kürze der Ehe so oder so keinen Anspruch.

Sheherazade

Zitat von: Mary33 am 14. Juli 2023, 17:25:04Nein, ich bin kein Darlehensnehmer.

Tja, dann hast du ja einiges an Vermögen, nämlich eine Haushälfte für die du keine Verbindlichkeiten zu tragen hast.

ZitatUnd selbst wenn ich Anspruch hätte, würde ich das nicht machen wollen. Das fände ich meinem Noch Ehemann gegenüber nicht fair.

Ja, und das Jobcenter findet es unfair gegenüber dem Steuerzahler, Menschen Leistungen zu erbringen, die noch vorrangige Ansprüche haben könnten. Also wird das erstmal alles geprüft.

Die Ehe war immerhin lang genug, dass dir jetzt 50% eines Hauses gehören. Zum Trennungsunterhalt bei kurzer Ehedauer mal hier nachlesen https://rechtsanwalt-roettgen.de/familienrecht/trennungsunterhalt-bei-kurzer-ehedauer/
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mary33

Das mag sein. Trotzdem verstehe ich nicht, warum mir, wenn alles so in Frage steht, ein Jobcenter bewilligt und sogar sagt, dass immer nach Gesetzbuch entschieden wird und ich demnach auch in Brandenburg keine Probleme mit dem Antrag haben sollte...Dies ist leider nun der Fall.

Die Ehe besteht seit 1,5 Jahren. Trotz deines Links gehe ich davon aus, dass ich keinen Anspruch habe.

Und ich mag zwar nicht im Kreditvertrag stehen, trotzallem habe ich meine Einkünfte natürlich in unser gemeinsames Leben mit hinein gegeben.

Weißt du vielleicht, ob es hier im Team auch Experten/Rechtsanwälte zum Thema gibt, die noch besser beurteilen können, wie der Stand ist?

Sheherazade

Ihr solltet sehr zügig eure Ehe beenden und entsprechend den Vermögensausgleich regeln. Solange das nicht geschehen ist, bekommst du bestenfalls darlehensweise Bürgergeld. Lässt du dich jetzt einfach aus dem Grundbuch austragen, wird man dir noch Sozialleistungsbetrug anhängen, auf jeden Fall aber kann man dir das Herbeiführen von Hilfebedürftigkeit vorwerfen, nicht zuletzt wegen der nicht geltend gemachten Unterhaltsansprüche.

Keine Ahnung, was Berlin da gemacht hat, die kochen doch ohnehin immer ihr eigenes Süppchen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mary33

Ich werde mich "einfach" transparent machen und alles dem Jobcenter schildern, wie es ist. Mal sehen, wie dann reagiert wird.
Im blödsten Fall wird es nicht bewilligt und ich erledige Scheidung und Grundbuch dann so schnell es eben möglich ist und beantrage vielleicht nochmal zu einem anderen Zeitpunkt.