Vollsanktion bei konsequentem Nichtbewerben?

Begonnen von HerrDings, 19. Juli 2023, 13:37:15

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HerrDings

Guten Tag allerseits,

ich bitte um Entschuldigung, falls diese Frage in dieser Konkretheit schon beantwortet wurde, aber zu meinem großen Erstaunen habe ich weder hier noch woanders im Netz eine wirklich explizite, fallbezogene Antwort gefunden.


Ich habe vor mich in Kürze selbstständig zu machen, dies kann auf Grund verschiedenster Faktoren noch mehrere Monate dauern. Nun war ich heute beim Jobcenter (zweiter Besuch überhaupt), und da ließ ich in aller Offenheit (und wohl Naivität) durchblicken, dass ich nicht wirklich gewillt bin, mich in den "Überbrückungsmonaten" bis zu meiner Selbstständigkeit auf irgendwelche Jobs zu bewerben. Ich habe zuvor in meinem Leben noch nie staatliche Leistungen in Anspruch genommen und kann das mit meinem Gewissen gut vereinbaren und wollte die Jobcenter-Dame auch nicht anlügen.

Nach meinem Verständnis kann man bei Pflichtverletzungen (und da habe ich als Laie die Bewerbungspflicht mal hinzugezählt) nicht mehr als bis zu 30% sanktioniert werden, was für mich soweit in Ordnung wäre für die kommenden Monate.

Nun sagte mir die Dame, dass sie mir sehr wohl die Leistungen zu 100% entziehen könnte, und dies auch tun wird, wenn ich mich nicht bewerben werde. Auch auf meinen erstaunten Einwand mit den maximalen 30% blieb sie dabei.

Stimmt das so?

Wenn ja, was soll dann der ganze Firlefanz mit den maximalen 30%, die in aller Munde sind?

Vielen Dank schonmal!


P.S. ich würde allen anderen Aufforderungen (Erscheinen bei Terminen, Einreichen von Unterlagen) vollumfänglich nachkommen, es geht auschließlich ums Bewerben

Hary

Es gibt durchaus Mittel und Wege für die Behörde. Es kommt eben darauf an wie leidenschaftlich dein SB ist. Eine Überlegung: Eine Person verzichtet auf 30% der Leistung, die ohnehin als grenzwertig betrachtet wird. Wie finanziert diese Person nun ihre Existenz? Da kann man fiktiv unterstellen dass ein Vermögen vorhanden ist oder schwarz gearbeitet wird. So ein Verdacht würde je nach Kreativität schon ausreichen um die Leistung erst einmal einzustellen. Ob du vor einem Gericht im Eilverfahren diesen Verdacht komplett entkräften könntest, wäre auch fraglich, da du genau darstellen müsstest warum du mit weniger Geld für zurecht kommst und nicht die Notwendigkeit siehst etwas zu ändern. Die Begründung sich selbständig machen zu wollen wird da nicht reichen. Man kann sich ja auch mit Bewerbungen oder einer Arbeit selbständig machen, vor allem während der Probezeit kann man schnell wieder kündigen...

HerrDings

Danke für deine Einschätzung Hary!

Wie schnell kann die SB das deiner Meinung nach umsetzen? Ich habe zur Auflage bekommen, pro Monat fünf Bewerbungen zu schreiben. Wenn ich das jetzt nicht umsetze, müsste man mich nicht erstmal mit 10% sanktionieren, und daraufhin mit 20%? Sonst wäre das doch alles Makulatur mit diesen 10-20-30% Schritten, wenn die SB sich nicht daran halten muss.

Und deiner Meinung nach (die ich keinesfalls als falsch abtun möchte), kann sich das JC mit den 30% dann ja die eigene Steilvorlage zum Vollsanktionieren geben. Klingt absurd und in sich nicht schlüssig (kann ja trotzdem so sein).

Auch die Argumentation, wenn man jetzt für ein paar Monate (oder sogar nur einen) mit 30% weniger auskommen muss, dass man dann ja wohl auf "fremde Geldquellen" zugreift, hält doch nicht wirklich einer Betrachtung stand. Ich darf ja auch als Bürgergeldempfänger über ein gewisses Vermögen verfügen und wenn man auschließlich Reis frisst und nicht aus dem Haus geht, kann man auch 200€ im Monat zurücklegen.

Finde das alles sehr irritierend und unschlüssig.

180

Dumm gelaufen. Niemals solche Äußerungen beim JC tätigen.
Die Leistungseinstellung ist bei Arbeitsverweigerung weiterhin möglich.

Aber du hast nichts zu befürchten: So lange die SB alleine war, leugne einfach, dass du das jemals so gesagt hast. Sie kann das Gegenteil nicht beweisen.
Und schicke ruhig 3-5 Bewerbungen pro Monat raus: Nur Anschreiben und Lebenslauf für 85 Cent gefaltet. Du wirst fast immer eine Asagen erhalten. Diese Absagen hebst du auf. Sollte eine Zusage oder Einladung kommen: Papiermüll.
Falls jetzt das JC versucht dir die Leistungen vollständig einzustellen verweist du darauf, dass es rechtswidrig wäre. Kommt trotzdem die Leistungseinstellung, gewinnst du Widerspruch oder Klage vor dem Sozialgericht zu 99%, da du beweisen kannst, dass deine SB gelogen hat (sie behauptet du würdest dich nicht bewerben, obwohl du das Gegenteil zweifelsfrei nachweisen kannst).

DerGreif

Bitte beachten:
Es gibt keine "Vollsanktion"
Sanktionen sind bis maximal 30% zulässig

Eine Leistungseinstellung ist etwas anderes und kann auch aufgehoben und nachgezahlt werden

HerrDings

Vielen Dank Lappa!

Klingt alles sehr unschön, aber dann muss ich vielleicht zu solchen Tricksereien greifen.

Um das mal auf den Punkt zu bringen... Diese "maximal nur noch 30%-Kürzung"- Kiste, die permanent in den Medien aufgegriffen wurde und so viel Empörung verursachte, ist eine Luftnummer und hat null Substanz?
Und der SB kann sich nach eigenem Gutdünken aussuchen, ob er jetzt prozentual kürzt oder halt ganz?

Hary

Zitat von: lappa am 19. Juli 2023, 14:46:12Nur Anschreiben und Lebenslauf für 85 Cent gefaltet.
Ich würde es ja kostenlos als Mail machen. Gleich 10 Empfänger die sich auch alle gegenseitig als Empfänger sehen  :teuflisch:

Zitat von: HerrDings am 19. Juli 2023, 14:55:31Und der SB kann sich nach eigenem Gutdünken aussuchen, ob er jetzt prozentual kürzt oder halt ganz?
Der SB kann das im Prinzip überhaupt nicht. Die Leistung ist für das Geld zuständig, er kann der Leistung nur mitteilen ob und welche Pflichtverletzung du seiner Meinung nach begangen haben sollst. Vorher sollte es aber erst einmal eine Anhörung geben, nach der erst entschieden wird. Jedoch hakt eine Krähe der anderen auch kein Auge aus :)

götzb

Es gab mal den Käse.
L 7 AS 987/19
Hat sich allerdings mit dem Karlsruher Urteil erledigt.

Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

HerrDings

Zitat von: götzb am 19. Juli 2023, 16:32:33Es gab mal den Käse.
L 7 AS 987/19
Hat sich allerdings mit dem Karlsruher Urteil erledigt.



Willst du damit sagen, dass eine komplette Lesitungseinstellung nicht mehr rechtens ist? Sorry, das verwirrt mich alles :D

götzb

In dem Urteil ging es um Sanktionen, die aber heute nur noch maximal 30 Prozent möglich sind.

Temporäre Leistungseinstellungen sind weiter möglich,
aber nur wenn nötige Nachweise nicht erbracht werden.
Reines Nichtbewerben gehört nicht dazu.
- war aber als Entwurf der CDU Länder in der Klamottenkiste.
Um das Urteil maximal zu Lasten des Arbeitslosen auszulegen.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

HerrDings

Zitat von: götzb am 19. Juli 2023, 17:10:02In dem Urteil ging es um Sanktionen, die aber heute nur noch maximal 30 Prozent möglich sind.

Temporäre Leistungseinstellungen sind weiter möglich,
aber nur wenn nötige Nachweise nicht erbracht werden.
Reines Nichtbewerben gehört nicht dazu.
- war aber als Entwurf der CDU Länder in der Klamottenkiste.
Um das Urteil maximal zu Lasten des Arbeitslosen auszulegen.


Ich danke dir vielmals!
Um es nochmal auf den Punkt zu bringen und damit ich besser schlafen kann... Du sagst und bist dir sicher, wenn mir 70% reichen, kann ich mir die (Pseudo-)Bewerbungen sparen und auch sonstigen Firlefanz, solange ich zu Terminen erscheine?

götzb

Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

HerrDings


Fettnäpfchen

HerrDings

Ich lass mich überraschen.
Der Beitrag ist nur das der Thread dann bei mir wieder "aufploppt"

MfG FN
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