Frage zu Fahrtkostenerstattung bei Arbeitsaufnahme

Begonnen von joh9, 19. Juli 2023, 18:08:34

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joh9

Hallo Zusammen,

seit dem 01.07.2023 arbeite ich für ca. 1100€ Brutto (ca. 850€ Netto), diesbezüglich habe ich eine Frage:
- erhalte ich Fahrtkosten/Teilfahrtkosten erstattet, für die öffentlichen Verkehrsmittel oder mein Auto?

Notiz:
- ich erhalte keine Fahrtkosten vom Arbeitgeber erstattet
- mein Arbeitsweg ist ca. 6km lang
- laut dem Jobcenter (ich habe nachgefragt) erhalte ich erst eine Fahrtkostenerstattung/Hilfe, wenn der Arbeitsplatz weiter als 50km entfernt ist.
- auf https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-werden-die-fahrtkosten-zur-arbeit-gezahlt#:~:text=Jobcenter%20sind%20in%20diesem%20Fall,als%20Alternative%20genutzt%20werden%20können. habe ich gefunden:
Jobcenter sind in diesem Fall dazu verpflichtet, die Fahrtkosten zu erstatten (§6 Abs.1 Satz 5).
Aufstockern müssen 20 Cent je Kilometer erstattet werden, wenn sie mit dem Auto zur Arbeit fahren. Das gilt aber nur, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht nachweisbar als Alternative genutzt werden können. Ansonsten werden nur die Ticketkosten der niedrigsten Preisklasse des zweckmäßigsten Verkehrsmittel erstattet.

- auf https://www.hartziv.org/forum/thread/13932-fahrtkosten-fuer-den-weg-zur-arbeit/ hab ich gefunden:
Klarstellung: Man erhält vom Jobcenter gar kein Geld für die Fahrten zur Arbeit und zurück.
Man kann aber - wie Corinna schon geschrieben hat - unter bestimmten Umständen 20 Cent pro Fahrtkilometer auf der kürzesten Stecke vom Einkommen aus der Tätigkeit als Werbungskosten abziehen lassen. Bedeutet also: Es wird vom Einkommen eventuell weniger auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet.
Falls man nachweisen kann, dass die wirklichen Kosten pro Kilometer höher waren, kann es sogar sein, dass der höhere Wert anerkannt werden kann. Dazu muss man aber noch einige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.
Aber:
Es gibt ohnehin einen Grundfreibetrag von 100 Euro im Monat. In dem sind 70 Euro Werbungskostenpauschale enthalten (etwas vereinfacht formuliert).
Nur wenn die Werbungskosten plus Versicherungspauschale den Grundfreibetrag überschreiben, dann bekommt man unterm Strich mehr Geld raus.
Außerdem gilt das nur für die Fälle, in denen man mehr als 400 Euro Brutto im Monat verdient. Nach § 11b Absatz 2 SGB II sind bei Einkommen von nicht mehr als 400 Euro brutto im Monat automatisch alle Fahrtkosten zur Arbeit mit dem Grundfreibetrag abgedeckt. Egal wie hoch die echten Kosten sind. Wer also glaubt, für 350 Euro im Monat an Werbungskosten einen 400-Euro-Job machen zu müssen, zahlt am Ende mehr drauf, als er rausbekommt.


Bin jetzt verwirrt ....

Sheherazade

Zitat von: joh9 am 19. Juli 2023, 18:08:34seit dem 01.07.2023 arbeite ich für ca. 1100€ Brutto (ca. 850€ Netto), diesbezüglich habe ich eine Frage:
- erhalte ich Fahrtkosten/Teilfahrtkosten erstattet, für die öffentlichen Verkehrsmittel oder mein Auto?

Nein, für die öffentlichen Verkehrsmittel gibt es jetzt das 49€-Ticket. Wenn du für 6 Kilometer dein Auto benutzen möchtest, ist das deine Sache. Die Fahrtkosten dürften mit den 100€ Freibetrag abgedeckt sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

joh9

Zitat von: Sheherazade am 19. Juli 2023, 19:03:52
Zitat von: joh9 am 19. Juli 2023, 18:08:34seit dem 01.07.2023 arbeite ich für ca. 1100€ Brutto (ca. 850€ Netto), diesbezüglich habe ich eine Frage:
- erhalte ich Fahrtkosten/Teilfahrtkosten erstattet, für die öffentlichen Verkehrsmittel oder mein Auto?

Nein, für die öffentlichen Verkehrsmittel gibt es jetzt das 49€-Ticket. Wenn du für 6 Kilometer dein Auto benutzen möchtest, ist das deine Sache. Die Fahrtkosten dürften mit den 100€ Freibetrag abgedeckt sein.

hmmm, mein Vertrag läuft aber nur 3 Monate und das 49€ Ticket muss ich 1 Jahr zahlen.

Harald53

Zitat von: joh9 am 19. Juli 2023, 21:37:33hmmm, mein Vertrag läuft aber nur 3 Monate und das 49€ Ticket muss ich 1 Jahr zahlen.

49€-Ticket ist monatlich kündbar.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: SheherazadeDie Fahrtkosten dürften mit den 100€ Freibetrag abgedeckt sein.


So ist es.
Hat nichts mit dem 49€-Ticket zu tun. War vorher auch schon so, die Rechnerei. Erst, wenn es den "Freibetrag" übersteigt.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Hary

Frage mich bitte nicht nach Paragraphen, aber ich hatte in der Vergangenheit immer die Fahrtkosten berücksichtigt bekommen. Egal ob BFD, Maßnahme oder Zeitarbeit. Es wurde als Eingliederungshilfe dann immer bei meinem Freibetrag berücksichtigt.

Es kann natürlich sein, dass es sich geändert hat. Dieses Jahr hatte ich auch etwas Ärger mit dem Deutschlandticket. Ich bekomme es günstiger über meinen Arbeitgeber, da ich öfter Mal in der Region verschiedene Orte besuche. Das JC war der Meinung, dass dies als Einkommen zu werten wäre, da ich es auch privat nutze. Ich hatte das mit der Rechtsabteilung von meinem AG besprochen, die haben etwas geschrieben und plötzlich ging es doch. Wenn es für dich hilfreich wäre, dann kann ich Mal nachfragen was dort geschrieben wurde.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Hary am 20. Juli 2023, 13:00:44Eingliederungshilfe


Eingliederungshilfe bei 3 Monaten befristet?  :scratch:
Ich befürchte, eher nicht in diesem Fall.

In den EGV kann man sowas z.Bsp. festschreiben.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Birgit63

Ganz ehrlich 6 km kann man auch mit dem Fahrrad fahren, wenn einem die Fahrtkosten zu viel sind. Ich fahre 10 km (einfache Strecke) mit dem Fahrrad zur Arbeit, weil mir die Fahrkarte zu teuer und auch der Sprit zu teuer ist. Nur bei sehr schlechtem Wetter fahre ich mit dem Auto. Hält auch fit. Bin ganz selten erkältet.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Birgit63 am 21. Juli 2023, 08:08:29Ganz ehrlich 6 km kann man auch mit dem Fahrrad fahren


Dazu weiß man zu wenig über die Situation und die Arbeit.
Unsere Gesellschaft besteht nicht nur aus halbwegs gesunden Menschen, die sich alle eben einfach mal auf's Rad schwingen können.
(Klingt fast wie der OBM aus Lpz. Alles pauschal.  :mocking:)
 

Zumal, wer kein Fahrrad hat, müsste da auch erstmal investieren.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Hary

Ein Fahrrad ist ja auch nicht sehr günstig und bei den Kleinanzeigen kauft man günstig schnell ein Rad, welches wenig später vom wahren Besitzer mit der Polizei wieder abgeholt wird  :blum:

Als ich auf dem Land gewohnt habe, da konnte ich in das andere Dorf wo ich arbeite gut fahren mit dem Rad. Einige Jahre später wohnte ich in einer Großstadt. Da bin ich auch Bus und Bahn gefahren, weil man dort nicht zur Primetime mit dem Rad auf der Straße sein will.

Auch ist nicht jeder ein guter und sicherer Radfahrer. Ich hatte Mal eine Stelle, die war nur über die Autobahn zu erreichen. Mit dem Fahrrad oder zu Fuß also unmöglich, eine Straßenbahn fuhr aber und alle die kein PKW oder Fahrgemeinschaft hatten, die mussten mit der Bahn fahren.

Jetzt bin ich flexibel, da ich 5 Minuten zu Fuß brauche. Wenn ich Mal einen Einsatz außerhalb habe, dann entscheide ich flexibel wie ich dort hinkomme. Vor einigen Wochen bin ich an einem Samstag mit einem Kollegen gemütlich durch das Feld 6km gelaufen, da bist an Samstage auf dem Land nicht fahren und schönes Wetter war 😅