Neuantrag Übernahme der Mietkosten und Kinder geld

Begonnen von Sophiagirl, 16. Juli 2023, 23:11:37

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Sophiagirl

Moin liebe (fan-) Gemeinde,

Nun ist aus einer Wohnung in Lingen aus verschiedenen Gründen eine in Jever geworden. Falls dies was zur Sache tut.  :nea:

Folgendes mein Ex, darf ja mit dem Kind ausziehen, nun stellt dieser erstmalig in Deutschland einen Antrag auf Bürgergeld.

Hier o-ton es werden nur die angemessen Kosten übernommen. Dieses ist aber doch ausgesetzt bei neu Anträgen oder?

Ich befürchte dass ich hier schon auf eine Klage zusteuern tue. Wenn die darauf behaaren.  :help:

Und wie verhält es sich, bei der Anrechnung wenn aus diversen Gründen bisher kein Kindergeld ausgezahlt wurde? Es darf doch erst angerechnet werden, wenn es läuft oder?  :sehrgut:

Auch hier, bin ich derzeit dran. Neuester Stand war ja der Kindergeld Kasse das der Kindsvater evtl. Nicht existiert oder lebt und er nun so eine Bescheinigung beibringen soll, weil er ja eigentlich Niederländer ist.  :wand:

Ach und falls das auch zur Sache tut. Er darf mit dem Kind nicht ins Ausland verziehen. Dieses steht auch im Gerichtsprotokoll.  :sehrgut:

Liebe Grüße

Sophiagirl


DerGreif

Kdu über der Angemessenheit gibt es nur bei Bestandswohnungen im ersten Jahr (Karrenzzeit)
Man kann als Leistungsempfänger nicht willkürlich was anmieten und komplett bezahlt bekommen.
Ist zwar Bürgergeld und muss noch final ausgeurteilt werden, aber die Intention des § ist eigentlich klar

Sophiagirl

Moin,

Ah ok. Das steht dort den aber ein bisschen abstrakt.

Dann wird er damit auf Dauer doch Probleme bekommen.  :wand:

Liebe Grüße