Vom Bürgergeld zur Grundrente/ Umzug/ ev. nicht mehr alleine...

Begonnen von Rubin, 19. Juli 2023, 12:30:48

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Rubin

Hallo,

ich muss mir jetzt mal eine kurze Zusammenfassung von der Leber schreiben, da sich doch vieles angesammelt hat.

Firma hatte aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen und im Alter von 60+ habe ich keine Arbeit mehr gefunden bzw. konnte ich sie nicht aus gesundheitlichen Gründen annehmen (physisch und psychisch).
Nun gehe ich auf das (noch) früheste Renteneintrittsalter zu und weiß noch nicht wie es weiter geht, da meine Kinder länger studieren (weit weg und danach direkt arbeiten). Und ich möchte hier wegen Hitze, Krankheiten (z.B. Pollen) und zu hoher Miete (Erhöhung) Probleme habe, möchte ich gerne in ein anderes Bundesland umziehen. Ist es ratsam noch mit Bügergeld oder mit Grundversorgung umzuziehen?
Dazu kommt noch, dass ich neue Freunde kennen gelernt habe und da man im Alter nicht alleine sein möchte, könnte ich sogar zu einer neuen Freundin ziehen. Es wäre eine kleine Wohnung und sie möchte mich auch auf keinen Fall "unterhalten", was ich irgendwie auch verstehen kann. In dem Alter ohne Arbeit und Geld überhaupt eine Frau in Arbeit zu finden, die ihr Geld noch schwer verdient und Freundschaft/Wohnungshilfe anbietet, ist schon schwer genug. Aber dann vom Bürgergeld bzw. Grundversorgung eine Brücke zu schlagen, ohne das dabei finanzielle Einbussen entstehen, ist wahrscheinlich unmöglich? Es ist schade, dass es da keine Zwischenlösung gibt, wo z.B. die Sozialhilfe noch Leistungen ohne Miete zur Rente aufstockt und damit nur einige 100 Euro zur Rente dazuzahlen muss. Stattdessen kommt es dann wohl so, dass man nur in die Nähe ziehen kann und die Sozialhilfe die Miete etc. bezahlt. Irgendwie sieht es ein wenig so für mich aus, dass es oft nur die Lösung: Beide arm zusammen und oder einer arm getrennt gibt?
Selbst wenn man getrennt zusammen ziehen würde, hätte man bei einer kleinen Wohnung noch Probleme alles glaubhaft zu beweisen. Und die vorgeschlagene Untervermietung klappt bei den Wohnungsgesellschaften in der Regel nicht. Dazu kommt wohl auch noch die lebenslange Kontrolle auf Partnerschaft, die sicherlich auch eine psychische Belastung darstellt.
Ähnich wie die Fahrkartenkontrolle, auch wenn man eine gültige Karte gekauft hat. Ich erinnere mich bis heute daran, dass ich einmal die Karte nicht sofort finden konnte und mich die Kontrolleure aus dem Zug rausgeführt haben (die Leute haben alle geguckt - Vorverurteilung...), dann habe ich die Karte natürlich gefunden und die Kontrolleure haben auch noch geschimpft...
Man weiß ja nicht, wie eine freundschaftliches miteinander und ein getrenntes Zusammenleben genau bewertet wird. Kann man zusammen einen Fernsehfilm schauen, oder braucht jeder ein TV Gerät? etc....

Jeder Tipp ist eine große Hilfe!

Viele Grüße und vielen Dank

Sheherazade

Wieviele Jahre bist du noch von der Altersrente entfernt und wie hoch sind nach der Renteninformation deine Ansprüche bei Altersrente? Käme für dich evtl. eine vorzeitige Rentenbeantragung mit Abschlägen in Betracht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rubin

Eine vorzeitige Rente z.B. mit 63 Jahren käme nur mit hohen Abschlägen in Betracht und die Rente wäre dann wohl unter 900,- Euro. Da ich schon über 60 Jahre jung bin, wäre es sehr bald der Fall. Vielleicht versuchen sie mich ja auch zwangsweise in Rente zu schicken?!

Viele Grüße

Sheherazade

Zitat von: Rubin am 19. Juli 2023, 15:13:54Vielleicht versuchen sie mich ja auch zwangsweise in Rente zu schicken?!

Könnte passieren, wenn die Altersrente ohne Abschläge so niedrig ist, dass du sowieso auf Sozialhilfe angewiesen bist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Rubin

Zitat von: Rubin am 19. Juli 2023, 12:30:48Dazu kommt noch, dass ich neue Freunde kennen gelernt habe und da man im Alter nicht alleine sein möchte, könnte ich sogar zu einer neuen Freundin ziehen. Es wäre eine kleine Wohnung und sie möchte mich auch auf keinen Fall "unterhalten", was ich irgendwie auch verstehen kann.
Ich will ja nicht unken aber der Verdacht einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB wird von den JC sehr gerne aufgegriffen.
Ganz besonders in der von dir geschilderten Konstellation.
Und JC interessieren sich auch nicht für das eine Jahr der Prüfung wenn du auch nur einen einzigen Fehler gemacht hast den das JC eben genau zu so einem Verdacht verleitet.

Zitat von: Rubin am 19. Juli 2023, 12:30:48Und die vorgeschlagene Untervermietung klappt bei den Wohnungsgesellschaften in der Regel nicht. Dazu kommt wohl auch noch die lebenslange Kontrolle auf Partnerschaft, die sicherlich auch eine psychische Belastung darstellt.
Klappt es doch mit dem Einzug  sieht ein JC das als u.U. als Beleg für eine VuE an denn "wenn ein Partner einzieht braucht es vom VM keine Erlaubnis".

Lebenslange Kontrolle nur wenn das JC das Probejahr vergehen lässt und nach diesem Jahr bist du in der Pflicht zu beweisen das Ihr keine VuE seid. Und da passieren dann schon sehr seltsame Bemühungen. Schafft Ihr das sollte danach aber Ruhe sein denn dann habt ihr schriftlich das ihr eine WG seid.

Es gibt aber durchaus Fälle in denen ein Zusammenzug geklappt hat und vom JC keine größeren Probleme gemacht wurden.
Das Gegenteil sieht dann z.B.: so VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE aus.

MfG FN
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