Entbindung der Schweigepflicht, ärztlicher Fragebogen zur Durchsicht beim jobc.

Begonnen von Stevie, 19. Juli 2023, 20:48:11

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Stevie

Hallo,


ich bin gesundheitlich angeschlagen. Das jobcenter möchte von mir, dass ich im Anhang beigefügte Unterlagen ausfülle und diese danach beim jobcenter abgebe, damit die Sachbearbeiterin, wörtlich "schauen kann, ob Fehler enthalten sind".

Bin ich dazu verpflichtet, oder kann ich die Unterlagen auch direkt beim Gesundheitsamt abgeben? Ich bin der Meinung, dass es das jobcenter nicht zu interessieren hat, ob ich z.B. Probleme beim Wasserlassen habe, die Frage z.B. steht im Formular

Generell befürworte ich die Untersuchung und Abklärung durch das Gesundheitsamt.



Simone-

Zitat von: Stevie am 19. Juli 2023, 20:48:11beigefügte Unterlagen ausfülle und diese danach beim jobcenter abgebe, damit die Sachbearbeiterin, wörtlich "schauen kann, ob Fehler enthalten sind".
Hast du das schriftlich? Wenn ja, lass mal bitte lesen (anonymisiert).

Zitat von: Stevie am 19. Juli 2023, 20:48:11Bin ich dazu verpflichtet, ...
Ich bin der Meinung, dass es das jobcenter nicht zu interessieren hat, ob ich z.B. Probleme beim Wasserlassen habe, die Frage z.B. steht im Formular
NEIN, du bist nicht dazu verpflichtet, den ausgefüllten Fragebogen der SB vorzulegen!
(Der SB brennt wohl der Hut.)

Zitat von: Stevie am 19. Juli 2023, 20:48:11oder kann ich die Unterlagen auch direkt beim Gesundheitsamt abgeben?
Generell befürworte ich die Untersuchung und Abklärung durch das Gesundheitsamt.
Normalerweise führt eine solche Abklärung über die Leistungsfähigkeit der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit für das JC durch. Aber wer auch immer das macht (ÄD oder Gesundheitsamt) du solltest die Unterlagen NUR dorthin senden, und zwar direkt und nachweisbar.





[/quote]
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Stevie

Hallo,

danke für Deine Antwort. Schriftlich habe ich das nicht, nur einen schriftlichen Termin bekommen zur Abgabe.

"bringen Sie zu dem Termin folgende Unterlagen mit:
- ausgefüllten Fragebogen Gesundheitsamt "

Fettnäpfchen

Stevie

Zitat von: Stevie am 19. Juli 2023, 20:48:11Bin ich dazu verpflichtet, oder kann ich die Unterlagen auch direkt beim Gesundheitsamt abgeben? Ich bin der Meinung, dass es das jobcenter nicht zu interessieren hat, ob ich z.B. Probleme beim Wasserlassen habe, die Frage z.B. steht im Formular
Das geht das JC und den SB nichts an.
Normal müssten die dir sogar einen Rückumschlag mitgeben der auf der Vorderseite stehen hat das dieser nur für den AÄD ist und nur durch Ihn geöffnet werden darf. Was aber niemand nachkontrollieren kann.

und besonders schützenswerte Gesundheitsangaben dürfen nur vom AÄD/Gesundheitsamt eingesehen werden.
Kannst du im Anhang nachlesen!

und die Schweigepflichtentbindung(SPE) ist unterirdisch schlecht:
erstens braucht es für jeden Arzt o. Institution eine eigene SPE und
zweitens erlaubst du durch deine Unterschrift sogar dass das JC und jedem anderen der auf deine Akte Zugriff hat deine Unterlagen anzuschauen, dass hat mit Datenschutz überhaupt nichts zu tun.

Wenn dann nimm die SPE aus dem Forum > Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt

MfG FN
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Stevie

Das wird jetzt ein Ritt auf Messers Schneide, denn ich habe gleichzeitig einen Antrag auf Ortsabwesenheit gestellt, da mein Arbeitgeber (ich arbeite in einem Minijob) mir Urlaub im September gegeben hat. Jetzt befürchte ich, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn ich der Sachbearbeiterin ans Bein pin*el.

Ich hab mal gehört, dass wenn mein Chef mir Urlaub gibt, ich keine Zustimmung für die Ortsabwesenheit brauche, stimmt das? Wenn ja, würde es mich doch sehr beruhigen.

Anbei noch ein Bild des Kooperationsplans, welchen ich auch bekommen habe.

Fettnäpfchen

Stevie

Zitat von: Stevie am 20. Juli 2023, 12:50:25Ich hab mal gehört, dass wenn mein Chef mir Urlaub gibt, ich keine Zustimmung für die Ortsabwesenheit brauche, stimmt das?
Das ist falsch,
solange du auch nur einen Cent vom JC erhältst musst du eine OA beantragen.

Allerdings sollte es keinen Grund zur Ablehnung geben. Maßnahmen usw sind ja wahrscheinlich nicht möglich da sie theoretisch mit den AZeiten deines Minijobs nicht zusammengehen.

Zitat von: Stevie am 20. Juli 2023, 12:50:25Anbei noch ein Bild des Kooperationsplans, welchen ich auch bekommen habe.
Da die Forderung nach der Abgabe des Gesundheitsfragebogen BEIM JC ohne den mitgelieferten Briefumschlag berechtigte Befürchtungen entstehen lassen ( wörtlich "schauen kann, ob Fehler enthalten sind".)
oder
alternativ die Abgabe beim Gesundheitsamt nicht aufgelistet ist;

würde ich mit dem JC/SB über diesen KooP verhandeln
und bei Mißerfolg darauf bestehen das der Schlichter eingesetzt/hinzugeholt werden soll.

MfG FN
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Stevie

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Juli 2023, 13:20:57Das ist falsch,
solange du auch nur einen Cent vom JC erhältst musst du eine OA beantragen.

Jetzt habe ich gerade auf harzt4widerspruch folgenden Text gefunden:

"Spezielle Urlaubsregelung für Aufstocker
Die Regeln zur Ortsabwesenheit gelten allerdings nur für erwerbslose Bürgergeld-Empfänger:innen. Aufstocker:innen haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz. Eine Genehmigung durch das Jobcenter ist nicht erforderlich. Trotzdem müssen Sie die Behörde zumindest über anstehende Urlaube informieren."


Ist das jetzt falsch was die schreiben oder verwechsel ich irgendwas?

Fettnäpfchen

Stevie

Zitat von: Stevie am 20. Juli 2023, 19:27:43Aufstocker:innen haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz. Eine Genehmigung durch das Jobcenter ist nicht erforderlich.
eLB haben keinen Urlaubsanspruch weil im SGB 2 die gestetzlichen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes nicht gelten deswegen wird es ja OA genannt und hat auch nur 21 Tage.

Das mit der Genehmigung dürfte vor der Einführung Bürgergeld korrekt sein so wie ich es in Erinnerung habe. Lediglich Bescheid musste man geben. Aber das hat sich geändert.

Zitat von: Stevie am 20. Juli 2023, 19:27:43Ist das jetzt falsch was die schreiben oder verwechsel ich irgendwas?
Ich kopiere dir da mal was von vorgestern rein denn Ottokar kennt sich am besten aus und vllt. glaubst du es dann eher. Ansonsten musst du in der Lesefassung im Anhang selber nachschauen:
Quelle > https://hartz.info/index.php/topic,131988.0.html
Zitat19. Juli 2023, 16:49:41
Seit 01.07.2023 benötigt jeder erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine Genehmigung der Ortsabwesenheit.
Davon gibt es nur eine Ausnahme: die Abwesenheit aufgrund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

MfG FN
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Simone-

@Stevie

Zitat von: Stevie am 20. Juli 2023, 12:50:25ich arbeite in einem Minijob
Zitat von: Stevie am 20. Juli 2023, 19:27:43Jetzt habe ich gerade auf harzt4widerspruch folgenden Text gefunden:
"Spezielle Urlaubsregelung für Aufstocker
Die Regeln zur Ortsabwesenheit gelten allerdings nur für erwerbslose Bürgergeld-Empfänger:innen. Aufstocker:innen haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz. Eine Genehmigung durch das Jobcenter ist nicht erforderlich. Trotzdem müssen Sie die Behörde zumindest über anstehende Urlaube informieren."
Mit einem Minijob bist du nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ich denke, damit trifft das auf dich nicht zu.

Ich habe es schon in anderen Threads zum Thema Gesundheitsfragebogen geschrieben und wiederhole mich gerne, denn das kann man nicht oft genug deutlich machen:

Der ausgefüllte Gesundheitsfragebogen sollte direkt an den ÄD gehen. Niemals zur SB, auch nicht in einem geschlossenen Umschlag.

Wer garantiert dir, dass die SB den Umschlag nicht trotzdem aufmacht und reinschaut? Ist doch ganz einfach, Umschlag öffnen, neugierige SB Nase reinstecken, neuen Umschlag nehmen, schließen, weiterleiten. Selbst wenn die SB die Unterlagen im bereits geöffneten Original-Umschlag weiterleitet, wird das den ÄD sicher nicht weiter kümmern.

Ich hatte einen SB, der war so neugierig auf meinen Gesundheitsfragebogen, dass er mit allen möglichen Lügen (immer nur in Gespräch, nie schriftlich) versucht hat, da ranzukommen. Unter Anderem hat er behauptet, er müsse den Gesundheitsfragebogen sichten um zu sehen, ob überhaupt der ÄD eingeschaltet werden muss, könnte ja sein, dass da nix so besonders schlimmes drin steht. Und das, obwohl ich Antrag gemäß § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit SGB II (ob der § heute noch stimmt, weiß ich nicht) gestellt hatte, damit hat er nicht über die Einschaltung des ÄD zu entscheiden, sondern ich habe es beantragt.

Es sieht so aus, als wäre deine SB mindestens genau so neugierig.

Wegen der Entbindung von der Schweigepflicht - nimm besser die aus dem Forum, nicht die vom JC.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Penny

Ist bei mir genauso, ich soll den Bogen dahin schicken und sie will den ÄD einleiten, ohne den Bogen kann sie das angeblich nicht, hab den Bogen auch noch hier und habe schriftlich nach der Adresse gefragt vom ÄD damit ich das hinschicken kann. Bis jetzt kam nix zurück schriftlich, nur Telefon Terror, aber ich gehe nicht dran. Werde auch wohl meine Nummer wieder löschen lassen da.


Das habe ich abgeschickt.


Hiermit bitte ich Sie um Zusendung der korrekten Adresse des ärztlichen Dienstes sowie Name des leitenden Arztes dort, damit ich meinem Recht nachkommen kann, meine sensiblen Unterlagen und Befunde direkt dem gutachtenden Arzt zukommen lassen kann.
Parallel kann von Ihrer Seite aus der Auftrag zur Begutachtung erteilt werden.

... Es begann 1902... Spielverein aus Meiderich

Simone-

Die Fachlichen Weisungen zum Thema habe ich jetzt nicht genau im Kopf, aber soweit ich weiß, steht da tatsächlich der Quatsch mit dem geschlossenen Umschlag.

Also - SB nimmt den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen im geschlossenen Umschlag entgegen, legt den Auftrag dazu und gibt das so an den ÄD weiter. Das wäre das offizielle Verfahren, um ein Gutachten zur Leistungsfähigkeit einzuleiten.

Das Problem an der Sache ist das Vertrauen in den/die SB, dass der Umschlag NICHT geöffnet wird.
Ich will nicht unterstellen, dass automatisch jede/r SB dieses Vertrauens nicht würdig ist. Sicher wird es SB geben, die sich daran halten und den Umschlag NICHT öffnen.

Jedoch weiß ich aus eigener Erfahrung, und wie der TE in seinem Erstbeitrag schreibt, dass es absolut keinen Grund für ein solches Vertrauen gibt.

Insofern wünscht man JC Kunde - lediglich aufgrund mangelnden Vertrauens in die Diskretion der/des SB - nichts weniger wie eine andere Vorgehensweise bei der Einschaltung des ÄD, als es gemäß der Fachlichen Weisungen festgeschrieben ist.

Das ist das Problem an der Sache.

Bei einer schriftlichen Anfrage, um an die Adresse des ÄD heranzukommen, würde ich genau dieses mangelnde Vertrauen als Begründung nennen.


"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Penny

Ja auf dem Umschlag steht meine BG Nummer, der Name der SB und Fett in Rot
ZitatNur zu öffnen vom ÄD
.

Hatte damals schon gesagt ich gebe die Sachen gerne den ÄD aber da kam immer ohne das ich die Unterlagen nicht habe, kann sie den nicht einschalten. Deswegen habe ich ihr halt das geschickt, mal abwarten was jetzt dann kommt. Da ich die Sachen ihr nicht gebe. Kenne sie weder persönlich noch sonst was.
... Es begann 1902... Spielverein aus Meiderich

Downlife97

Zitat von: Penny am 22. Juli 2023, 09:29:40Ist bei mir genauso, ich soll den Bogen dahin schicken und sie will den ÄD einleiten, ohne den Bogen kann sie das angeblich nicht, hab den Bogen auch noch hier und habe schriftlich nach der Adresse gefragt vom ÄD damit ich das hinschicken kann. Bis jetzt kam nix zurück schriftlich, nur Telefon Terror, aber ich gehe nicht dran. Werde auch wohl meine Nummer wieder löschen lassen da.


Das habe ich abgeschickt.




Simone-

Zitat von: Penny am 22. Juli 2023, 10:11:23Deswegen habe ich ihr halt das geschickt...
Besser als nix. Aber ich würde die Anfrage nach der direkten Adresse des ÄD tatsächlich mit mangelndem Vertrauen begründen.
Egal ob beim Termin der geschlossene Umschlag abgegeben wird, oder ob man den geschlossenen Umschlag an SB schickt - sie haben es dann in den Händen und können reinschauen, ohne dass man es merkt oder gar verhindern kann.
Hast du dazu einen eigenen Thread? Würde gerne wissen, wie es bei dir weiter geht, wäre aber hier im Thread von Stevie der falsche Ort.
Und ja, dringend Nummer löschen lassen.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."