Postnachsendeantrag, wer zahlt?

Begonnen von feuerland, 14. August 2023, 08:47:10

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feuerland

Hallo, habe einen vom JC genehmigten Umzug und muss/sollte einen Postnachsendeantrag stellen.

Gem. Info im Netz werden die Kosten vom JC übernommen. Gem. tel. Auskunft werden diese nicht übernommen.

Was stimmt?

Da ich schon umgezogen bin, sollte ich den Postnachsendeantrag sofort machen. Oder muss ich diesen vorher vom JC genehmigen lassen?

Danke für Hilfe

Unwissender

Vermutlich derjenige, der es beauftragt hat! Wieso überhaupt! Schreib alle an mit denen du eine vertrag hast, oder die deine (neue) Adresse wissen müssen und fertig!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Die Kosten des Postnachsendeantrages gehören in den Antrag auf Übernahme der Umzugskosten. Hinterher gibt es da eher nichts.

Zitat von: Unwissender am 14. August 2023, 10:40:25Schreib alle an mit denen du eine vertrag hast, oder die deine (neue) Adresse wissen müssen und fertig!

Genau so.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Idealerweise stellst du den Antrag 2-3 Wochen vor dem Umzug.
Lt. der deutschen Post AG aber mindestens 5 Tage vor Umzug.

Ich würde dafür jetzt kein Geld mehr in die Hand nehmen, mit der Ungewissheit, ob es überhaupt erstattet wird.
Dann lieber die wichtigsten Adressaten selber informieren, wie hier bereits geschrieben wurde.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Kopfbahnhof

Zitat von: Nö am 14. August 2023, 13:42:05Dann lieber die wichtigsten Adressaten selber informieren
Auf jeden Fall die bessere Losung.

Man sollte auch Bedenken, dieser Auftrag gilt NUR für die Deutsche Post.
Die Privaten sind da nicht dabei.