Prüfung Schonvermögen Bürgergeld

Begonnen von Pepe el Perez, 03. August 2023, 13:22:37

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Pepe el Perez

Guten Tag alle zusammen!

Ich habe gelesen, dass das Schonvermögen erst ein Jahr nach dem Bezug geprüft wird.
Stimmt das?

Vielen Dank!

Pepe

Sheherazade

Wüsste ich jetzt so nicht. Bei Erstantrag eine Anlage VM und bei jedem Weiterbewilligungsantrag auch eine.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

DerGreif

Zitat von: Pepe el Perez am 03. August 2023, 13:22:37Ich habe gelesen, dass das Schonvermögen erst ein Jahr nach dem Bezug geprüft wird.
Stimmt das?

Es gilt ein Jahr Karrenzzeit ab Beginn des Bezuges. Hier hat man ein höheres Schonvermögen (40.000 für den Antragsteller und 15.000 für jede weitere Person)
Nach Ablauf des ersten Jahres gilt dann nur noch 15.000 pro Person.

Natürlich wird auch bei Erstantrag das Vermögen geprüft um festzustellen, ob die o.g. Werte über- oder unterschritten  werden.

Pepe el Perez

Danke an Sheherazade und an Den Greifen!  :))

Pepe el Perez

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Hilfe.

ich bin 63 Jahre alt, selbstständig, habe aber leider 0€ Einkommen seit über 5 Jahren. Ich habe eine Eigentumswohnung (63 m2) vermietet und ein Vermögen von 85.000€ - das ich aber als Sicherheit benötige, um meine spätere Rente von 830€ aufzustocken.
Kann ich bitte Bürgergeld beantragen?

Vielen Dank
Pepe el Perez

Sheherazade

Zitat von: Pepe el Perez am 18. August 2023, 16:40:29ich bin 63 Jahre alt, selbstständig, habe aber leider 0€ Einkommen seit über 5 Jahren. Ich habe eine Eigentumswohnung (63 m2) vermietet und ein Vermögen von 85.000€ -

Das Vermögen übersteigt tatsächlich die Vermögensfreigrenze. Und du hast doch Einkommen, aus Vermietung der Eigentumswohnung. Wohnst du selbst zur Miete? Wovon hast du 5 Jahre lang gelebt, deine Krankenversicherung bezahlt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bedingungsloses_GE

@Pepe: Wie viele Jahre warst du denn insgesamt selbstständig? Könnte gut sein, dass du unter Berücksichtigung des allgemeinen Vermögensfreibetrages und einer angemessenen Altersvorsorge Bürgergeld bekommst und deine Rücklagen komplett behalten darfst.

https://www.ihre-vorsorge.de/rente/allgemein-rente/buergergeld-rente-und-altersvorsorge

Fettnäpfchen

Pepe el Perez

Es stellt sich auch die Zusatzfrage ob du alleine lebst oder nicht!

aus dem Link von Bedingungsloses_GE
das einzige was da als Anhaltspunkt passen würde ist die Nummer
Zitat8.
Was gilt als ,,angemessene" Altersversorgung bei Selbständigen?
und was da steht ist zumindest für mich unglaubwürdig.

Man kann sein VM umschichten wenn mehrere Personen zur BG gehören, deswegen die Frage/Feststellung oben

wenn man allein ist kann man das überhängige VM in eine geschützte Altersvorsorge nach § 5 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert sind anlegen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Bedingungsloses_GE

"Für 2023 ergibt sich damit auf Grundlage der aktuell vorliegenden, noch vorläufigen Daten ein Freibetrag von 8000 Euro multipliziert mit der Zahl der Jahre mit hauptberuflicher selbstständiger Tätigkeit." (Quelle: Link aus #6)

@Fettnäpfchen: Dein Unglauben in allen Ehren, aber hier geht es nun mal um Fakten, und zwar für Selbstständige.

Diese oben verlinkte Website ist als seriös bekannt (guck ruhig nach, wer dahintersteckt). Aber wenn du eine Suchmaschine nutzt, finden sich durchaus weitere, in verständlichem Normal-Deutsch geschriebene Quellen.

Wer es eher juristisch komplizierter mag, für den ist ein Blick in § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II hilfreich.

Fettnäpfchen

Bedingungsloses_GE

Zitat von: Bedingungsloses_GE am 18. August 2023, 19:25:59@Fettnäpfchen: Dein Unglauben in allen Ehren, aber hier geht es nun mal um Fakten, und zwar für Selbstständige.
Meine Zweifel sind dergestalt das man ja im SGB 2 Bezug gerne mal eingeschränkt ist was andere Gesetze angeht.
Schön wenn du Recht hast da habe ich sicher nichts dagegen

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
Zitathierbei ist für jedes angefangene Jahr einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit, in dem keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, an eine öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtung oder an eine Versorgungseinrichtung einer Berufsgruppe entrichtet wurden,
sind ja doch einige Einschränkungen
und
zumindest zu meiner Zeit der Selbstständigkeit konnte man sich max drei Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreien.
Da komme ich dann auf drei Jahre in denen ich, nach dieser Berechnung gehe, auf das was nicht anrechenbares VM wäre.
 
Aber bevor ich mich mit meinem Halbwissen zu weit in "Gewässer" begebe von denen ich keine Ahnung habe schreibe ich besser nichts mehr zu dem Thema.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Pepe el Perez

Hallo Sheherazade,
Danke!
Ja, Du hast natürlich recht: Ich habe ein Einkommen aus der Vermietung meiner Eigentumswohnung von 414.-€.
Ich wohne selber zur Miete (690.-€) .
Ich hatte ein gewisses Kapital für meine Selbständigkeit angespart.
Krankenversichert bin ich als freier Autor zur Zeit noch bei der Künstlersozialkasse (KSK). Die Selbständigkeit hat überhaupt nicht funktioniert und jetzt versuche ich, von dem Rest meiner Ersparnisse über die Runden zu kommen.

Sheherazade

Zitat von: Pepe el Perez am 21. August 2023, 11:57:11Die Selbständigkeit hat überhaupt nicht funktioniert und jetzt versuche ich, von dem Rest meiner Ersparnisse über die Runden zu kommen.

Dann wirst du das erstmal ohne Bürgergeld schaffen müssen. Es ist nicht logisch, dass du eine angemessene Eigentumswohnung vermietest und für eigenen Wohnraum eine teurere Miete bezahlst. Die Eigentumswohnung ist durch die Vermietung nicht als Vermögen geschützt. Als selbstbewohntes Eigentum wäre sie es. Was spricht dagegen, die Eigentumswohnung selbst zu beziehen und dann mal scharf nachzurechnen, inwieweit das mit dem Altersschonvermögen, wie von dem User Bedingungsloses_GE, geschrieben dann passt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pepe el Perez

Zitat von: Bedingungsloses_GE am 18. August 2023, 17:58:24@Pepe: Wie viele Jahre warst du denn insgesamt selbstständig? Könnte gut sein, dass du unter Berücksichtigung des allgemeinen Vermögensfreibetrages und einer angemessenen Altersvorsorge Bürgergeld bekommst und deine Rücklagen komplett behalten darfst.

https://www.ihre-vorsorge.de/rente/allgemein-rente/buergergeld-rente-und-altersvorsorge

Hallo Bedingungsloses_GE,
Danke für den Link!

Dort steht bezogen auf meine Fragestellung: "Für 2023 ergibt sich auf Grundlage der aktuell vorliegenden, noch vorläufigen Daten ein Freibetrag von 8000 Euro multipliziert mit der Zahl der Jahre mit hauptberuflicher selbstständiger Tätigkeit. Wer zum Beispiel 20 Jahre selbstständig tätig ist, für den wird damit aktuell ein für die Alterssicherung vorgesehenes Vermögen im Wert von 160.000 Euro als angemessen angesehen."

Ich war insgesamt 12 Jahre selbstständig (1992-1997 und von 2018 bis jetzt = 5 Jahre).
12 x 8.000.-€ = 96.000.-€.

Dementsprechend darf ich also mein angespartes Geld von 85.000.-€ für meine Rente komplett behalten. So richtig? 

Dank erneut!

Bedingungsloses_GE

#13
@Pepe:
ZitatIch war insgesamt 12 Jahre selbstständig (1992-1997 und von 2018 bis jetzt = 5 Jahre).
12 x 8.000.-€ = 96.000.-€.
Das wäre allein das geschützte Altersvorsorgevermögen resultierend aus deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit. Hinzu käme ggf. weiteres geschütztes Altersvorsorgevermögen sowie das allgemeine Schonvermögen i. H. v. 15.000 €, im ersten Jahr seit Beginn des Bürgergelds sogar 40.000 €.

Hinsichtlich der geschützten Altersvorsorge für hauptberuflich Selbstständige gibt es noch eine wichtige Einschränkung lt. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II:
Zitathierbei ist für jedes angefangene Jahr einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit, in dem keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, an eine öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtung oder an eine Versorgungseinrichtung einer Berufsgruppe entrichtet wurden

Bezogen auf deine Eigentumswohnung wäre wichtig zu wissen, wie hoch deren aktueller Verkehrswert ausfällt und ob sie überhaupt verwertbar ist (bei einem schwerkranken, 80-jährigen Mieter, der schon sehr lange in ihr wohnt, vermutlich nicht). Aber wie @Sheherazade in #11 schon schrieb: "Was spricht dagegen, die Eigentumswohnung selbst zu beziehen ..."

Auch Wohngeld käme vllt. in Betracht, wobei die oft angegebene Vermögenshöchstgrenze von 60.000 € nicht fix ist und zudem gar nicht im Wohngeldgesetz selbst verankert ist. Unter Umständen sind auch weit mehr als 100.000 Euro drin, dann aber vermutlich nur mit ordentlichen Argumenten, Nachweisen und Verweis auf vorliegende Rechtssprechung.

Die 85.000 € oder etwas weniger könnte man auch, ggf. gestaffelt nach Laufzeiten, in Festgeld investieren. Bei 4,15% p.a. ("CA Consumer Finance" als ein Bsp.) kommen da jährlich schon ein paar Tausender als Zinseinnahmen zusammen.

Pepe el Perez

@ Sheherazade
@ Bedingungsloses_GE

Die von mir vermietete Eigentumswohnung ist nicht in derselben Stadt, wo ich arbeite...  :sad: Deshalb kann ich da nicht einziehen. Und ja: Sie ist verwertbar.

Werde mir das Thema in den kommenden Tagen  :scratch:  erneut durchdenken.

Großes Danke auch für den Tipp mit dem Wohngeld!  :ok: